Kabinett beschließt Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz für Kitas in Deutschland; 9,25 Mrd Euro ab 2027 über acht Jahre
Kabinett: Bessere Startchancen für Kinder | Bundesregierung
Im Kabinett beschlossen Bessere Startchancen für Kinder
Eine gute Kinderbetreuung und die frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Die Bundesregierung will deshalb die Startchancen von Kindern verbessern und die Qualität der frühkindlichen Bildung stärken.
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Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz will die Bundesregierung die Chancengleichheit für Kinder stärken.
Frühe Bildungs- und Fördermaßnahmen schaffen für Kinder die Grundlage für gute Startchancen und mehr Chancengerechtigkeit – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status. Das Bundeskabinett hat deshalb nun den Entwurf für das sogenannte „Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz“ für Kitas beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Der Gesetzentwurf führt erstmals bundesweit einheitliche Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung ein. Er soll:
die Start- und Bildungschancen von Kindern verbessern,
bundesweit die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln,
gleichwertige Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern herstellen und
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern.
Feststellung von Sprach- und Entwicklungsstand
Ein wichtiger Schwerpunkt ist dabei die Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands bei Kindern spätestens mit vier Jahren und die anschließende Förderung bei ermitteltem Förderbedarf.
Auch die besondere Unterstützung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in „herausfordernden Lebenslagen“ steht im Fokus. Dabei spielen insbesondere die finanzielle Bedürftigkeit der Familien, die Familiensprache oder die sprachliche Entwicklung der Kinder eine Rolle. Außerdem soll der Übergang von der Kita in die Grundschule verbessert werden.
Der Bund unterstützt die Länder hinsichtlich der Mehrbelastungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben. Dafür stellt er ab 2027 über einen Zeitraum von acht Jahren insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro bereit.
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