---
title: "Justizbehörden in Deutschland verwenden Hochrisiko-KI-Systeme in Potsdam; Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung."
sdDatePublished: "2026-09-02T11:25:00Z"
source: "https://www.datenschutz.sachsen.de/download/IFK/IFK_Protokoll_50_Anlage_ALeks-Praesentation.pdf"
topics:
  - name: "artificial intelligence"
    identifier: "medtop:20001298"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "data protection policy"
    identifier: "medtop:20000627"
locations:
  - "Stuttgart"
  - "Munich"
  - "Regensburg"
  - "Bavaria"
  - "Erlangen"
  - "Nürnberg"
  - "Potsdam"
  - "Germany"
---


Justizbehörden in Deutschland verwenden Hochrisiko-KI-Systeme in Potsdam; Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung.

ALeKs

Unser Prototyp und das Projekt des Bayerischen Justizministeriums
ALeKs (Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten
Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen)
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
Potsdam, 10.06.2026
Prof. Dr. Axel Adrian | Rechtstheorie und -gestaltung
Philipp Heinrich, M.Sc. | Korpus- und Computerlinguistik

Es gibt nicht die eine KI

Analogie: Gehirn und KI-Systeme
Es gibt nicht die eine KI
Abbildung: Eigene Darstellung.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
5

Für die Rechtswissenschaften relevante Teildisziplinen der KI-Forschung
Verschiedene technische Disziplinen
Abbildung:
https://gokulchittaranjan.files.wordpress.com/2015/09/pipeline1.png
http://neuralnetworksanddeeplearning.com/images/tikz36.png
Alexey Cheptsov (HLRZ Stuttgart)
Eigene Darstellung
(E ᴧB ᴧ ¬R) → A
∀x [∃y. ∃z. Eyx ᴧ Bzx ᴧ ¬Rzxy → Ayxz]
O(E ᴧB ᴧ ¬R) → OA
□E ᴧ □(B ᴧ ¬R) → A
Wissensrepräsentation
Natural Language Processing
Maschinelles Schließen
Mustererkennung (Machine-/Deeplearning)
Symbolische
und
subsymbolische
KI
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
6

Unser Forschungsteam

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Drei Fakultäten, Principal Investigators, Wissenschaftliche Mitarbeiter
Unser Forschungsteam an der FAU
Prof. Dr. Axel Adrian
(Rechtswissenschaft und
Wissenschaftstheorie)
Prof. Dr. Andreas Maier
(Mustererkennung)
Prof. Dr. Stephanie Evert
(Natural Language Processing)
Prof. Dr. Michael Kohlhase
(Wissensrepräsentation)
Prof. Dr. Lutz Schröder
(Theoretische Informatik)
Osman Anil Basaran, Ass. jur., LL.M. Legal Tech (Regensburg)
Michael Gritz, Notarassessor, Dr. Verena Stürmer,
Notarassessorin, Dr. Helmut Birner, Notarassessor
Julia Mosebach, Referendarin, Julian Werner, Referendar,
Melanie Rosa, Referendarin
Daniel Odorfer, Referendar, Dr. Michael Keuchen
Philipp Heinrich, M.Sc.
Steffen Bothe, M.A.
Bao Minh Doan Dang, M.A.
Naveed Unjum, M.Sc.
Max Rapp, M.Sc. (phil.), Ms.Sc. (logic)
– Masteranden außerhalb des Projekts –
Stephan Prettner, M.Sc.
Sven Grünke, IT & Lab
Sebastian Wind, M.Sc.
Florian Frank, M.Sc., Merlin Humml, M.Sc.,
Johannes Lindner (stud. B.Sc.), studentische Hilfskraft
Moritz Blöcher, B.Sc. (stud. M.Sc.), Masterand
Prof. Dr. Christian Bergler (Mustererkennung)
Lucca Baumgärtner, B.Sc., stud (M.Sc.)
Aurelius Adrian, stud. (B.Sc.)
Sonstige Beteiligte
Legal
CCL
KWARC
ML
T.SC
8

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
im Herbst 2024
Das AnGer-Projektteam
9

Verordnung (EU) 2024/1689
(KI-VO)

KI-Systeme in der Justiz sind Hochrisiko-Systeme i.S.d. KI-VO
Die Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO)
Bei Einsatz eines KI-Systems in der Justiz sind nach der KI-VO insbesondere die Vorgaben für
KI-Hochrisikosysteme gemäß Anhang III Nr. 8 lit. a KI-VO zu beachten: „ KI-Systeme, die
bestimmungsgemäß von einer oder im Namen einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei der Ermittlung
und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte zu
unterstützen, oder die auf ähnliche Weise für die alternative Streitbeilegung genutzt werden sollen“
Hochrisiko-KI-Systeme müssen entsprechend ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden und
es gelten z.B. gem. Art. 3, 10, 15 KI-VO hohe Anforderungen für
-
Transparenz,
-
Datenqualität,
-
Genauigkeit,
-
Robustheit
-
etc.
Ignoriert man diese Normen, drohen Rechtsfolgen wie Bußgelder und Nutzungsverbote.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
11
Anonymisierungs-
/Pseudonymisierungs-KI-Systeme
für gerichtliche Urteile,
Dokumente oder Daten sind nach
Erwg. 61 KI-VO: KEIN KI-
Hochrisikosystem
Artikel 111 (Übergangsbestimmungen) und 113 KI-VO (schrittweises in Kraft treten):
Am 21. August 2024: Erlass der EU KI-VO.
Ab 2. Februar 2025:
* Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen.
* Kapitel II: Verbotene Praktiken.
Ab 2. August 2025:
* Kapitel III: Hochrisiko-KI: Abschnitt 4: Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen.
* Kapitel V: GPAI (generative KI). Ausnahme: Art. 111 KI-VO für unterschiedliche Integrations- und Komplexitätstiefen
* Kapitel VII: Governance.
* Kapitel XII: Sanktionen (ohne Art. 101: Geldbußen für Anbieter von GPAI).
* Kapitel IX: Beobachtung nach dem Inverkehrbringen, Informationsaustausch und Marktüberwachung: Abschnitt 3: Durchsetzung: Art. 78: Vertraulichkeit.
Ab 2. August 2027:
* Kapitel III: Hochrisiko-KI: Art. 6 Abs. 1 und entsprechende Pflichten.

Datenqualität i.S.d. KI-VO
Die KI-VO
Die wichtigsten Anforderungen an die Datenqualität gem. Art 10 KI-VO sind:
•
Relevanz, Repräsentativität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Daten (Was ist der
Goldstandard)
•
Minimierung von Verzerrungen (BIAS), um diskriminierende Ergebnisse zu vermeiden
•
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Datenquellen
•
Einhaltung von Datenschutzgesetzen und Datensicherheit (Anonymisierung, realistische
Maskierung)
•
Kontinuierliche Überwachung und Anpassung im Lebenszyklus des KI-Systems
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
12

Unsere Forschungsprojekte

bauen aufeinander auf
Unsere Forschungsprojekte an der FAU
15
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
LeAK I/II (2022) autom.
Anonymisierung von AG
Urteilen in Miet- und
Verkehrsrecht (BayStMJ)
AnGer (2025) zusätz. semi-
autom. realist. Maskierung von
Urteilen verschiedenster
Rechtsgebiete und Instanzen
(BMBF)
RAGE autom. Erkennung und
Herausnahme von
Verzerrungen (BIAS) i.S.d. KI-
VO in Texten (nur geplant)
DIREGA Erforschung der
Leistungsfähigkeit möglicher
(hybrider) KI-Systeme für die
Justiz (BNotK)
ZIEL: Künftige Hochrisiko- KI-
Systeme können die KI-VO
erfüllen bzgl. Genauigkeit,
Robustheit,
Dokumentierbarkeit
VERFÜGBARMACHUNG von
anonymen, realistisch
maskierten verzerrungs-
/diskriminierungsfreien Texten
als Trainingsdaten mit KI-VO
Datenqualität

KI-Hochrisikosysteme
in der Justiz

Rechtsbegriffe müssen auch technisch ausgelegt werden
Die EU-KI-VO
•
„Zweckbestimmung“ (Art. 8 II, Art. 3 Nr. 12) verlangt, (nur) die Verwendung, für die ein KI-
System laut Anbieter bestimmt ist
Art 3 XII: „…„Zweckbestimmung“ die Verwendung, für die ein KI-System laut Anbieter bestimmt ist, einschließlich der
besonderen Umstände und Bedingungen für die Verwendung, entsprechend den vom Anbieter bereitgestellten Informationen
in den Betriebsanleitungen, im Werbe- oder Verkaufsmaterial und in diesbezüglichen Erklärungen sowie in der technischen
Dokumentation;“
•
„Genauigkeit“ verlangt Angabe und Transparenz von Genauigkeitskennzahlen
•
„Robustheit“ verlangt Widerstandsfähigkeit gegenüber Risiken im Zusammenhang mit den
Systemgrenzen
Art 15 I, III: „ (1) Hochrisiko-KI-Systeme werden so konzipiert und entwickelt, dass sie ein angemessenes Maß an
Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erreichen und in dieser Hinsicht während ihres gesamten Lebenszyklus
beständig funktionieren… (3) Die Maße an Genauigkeit und die relevanten Genauigkeitsmetriken von Hochrisiko-
KI-Systemen werden in den ihnen beigefügten Betriebsanleitungen angegeben.“
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
17

müssen an Hand der EU-KI-VO in spezifischer Weise beurteilt werden
KI-Projekte in der Justiz
18
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
z.B.
•
Frauke
•
OLGA
•
JUKION (Codefy+KI)
•
JANO
•
PfüB-KI
•
….
Perplexity-Abfrage am 4.9.2025: „Für das KI-System
FRAUKE werden in der verfügbaren Fachliteratur und den
Berichten keine spezifischen exakten Metriken zur
Messung der Genauigkeit (wie z. B. Accuracy, Precision
oder Recall) öffentlich angegeben. Allerdings ist bekannt,
dass die Bewertung der Genauigkeit bei KI-Systemen im
Justizbereich typischerweise mit standardisierten
Maschinenlern-Performance-Metriken erfolgt, wie sie
etwa im Bereich KI-Sicherheit und bei anderen KI-
Anwendungen verwendet werden“
- Künstliche Intelligenz auf dem Prüfstand: Anforderungen ... https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC12287159/
- Maschinelles Lernen – Metriken als Gradmesser für KI ... https://safe-intelligence.fraunhofer.de/artikel/maschinelles-
lernen-metriken-als-gradmesser-fuer-ki-sicherheit-reicht-das-aus

Zweckbestimmung

am Beispiel unserer Anonymisierungsprojekte: Anonymisierung einer bestimmten Textsorte
Zweckbestimmung i.S.d. EU-KI-VO
20
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
KI-VO erfordert, ein KI-System nur zu dem Zweck einzusetzen, zu dem es laut Anbieter bestimmt ist:
• Unser KI-System (LeAK 2022) wurde entwickelt, um Texte automatisch zu anonymisieren
Es geht nur um Anonymisierung = Erkennung datenschutzrelevanter Textstellen
• Unser KI-System (LeAK 2022) wurde nur auf
Amtsgerichtsurteilen trainiert
• Die Trainingsdaten bestanden nur aus Urteilen zum
Wohnraummietrecht und
Verkehrsrecht
Nur das LeAK 2022-Modell wurde durch die Justiz in ALeKS integriert. Im Projekt „50K“
(https://www.lto.de/recht/justiz/j/anonymisierung-gerichtsentscheidungen-per-ki-bayern-aleks-anonymisierung) werden auch Urteile
anderer Instanzen und Rechtsgebiete bearbeitet. Die Kompensation des Recall-Verlustes soll durch
„human in the loop“ erfolgen.

Genauigkeit

Recall und Precision am Beispiel unserer Anonymisierungsprojekte
Genauigkeit i.S.d. EU-KI-VO
22
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Art. 15 verlangt Angabe von Genauigkeitskennzahlen für ein eingesetztes KI-System
• Genauigkeit = Wie oft trifft das System richtige Entscheidungen?
Wie bestimmt man Genauigkeit? Was sind „richtige“ Entscheidungen?
• System zum Zweck der Anonymisierung:
alle kritischen Textstellen müssen maskiert werden ➞Recall
keine Textstellen sollen unnötig maskiert werden ➞Precision
• Berechnung durch Evaluation gegenüber manuell annotiertem Goldstandard
• Was soll gezählt werden: Token? ganze Textstellen? Texte mit Anonymisierungsfehlern?

Bestimmung von Recall und Precision
Genauigkeit i.S.d. EU-KI-VO
23
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
https://mapa-demo.pangeamt.com/mapa/1.0/anonymization/model_showcase
true positive (TP)
false positive (FP)
partial match
false negative (FN)
𝑹=
TP
TP + FN
𝑷=
TP
TP + FP

für ein System zur vollautomatischen Anonymisierung von hochsensiblen Texten
Anforderungen an die Bestimmung von Genauigkeit
25
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Anwendungsspezifische Anforderungen an die Evaluation:
• Evaluation auf Ebene ganzer Textstellen (ein nicht maskiertes Token genügt!)
• Recall wichtiger als Precision (➞F-Score kein nützliches Maß)
• anzustreben ist extrem hoher Recall > 99% für direkte Identifikatoren (PII)
➞immer noch mindestens 10.000 Anonymisierungsfehler in 1 Mio Urteile!
• Anforderungen an sonstige identifizierende Merkmale nicht offensichtlich, erforden eine
Abschätzung des Deanonymisierungsrisikos (➞AnGer)
• höchste Anforderungen an Qualität des Goldstandards, um Recall > 99% zu messen
(muss praktisch fehlerfrei sein ≠ computerlinguistische Goldstandards < 97%)
• Was ist mit teilweise erkannten Textstellen?
Standard: strenge Evaluation akzeptiert nur exakt erkannte Textstellen
CLUEval: entscheidend für Recall ist, ob alle kritischen Token einer Textstelle maskiert
werden (auch wenn z.B. in zwei Textstellen zerlegt) – und analog für Precision

LeAK 2022++ (im Rahmen von AnGer optimiertes LeAK-Modell)
Evaluation: AG-Urteile im Miet- und Verkehrsrecht
26
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
•
XLM-RoBERTa Large (Conneau et al. 2019) mit 500 M Parametern, vortrainiert auf 2,5 TB Webdaten
•
Finetuning für die Erkennung von Textstellen (span identification per BIO-Tagging) über ~10 Epochen
•
Lernrate optimiert mittels Grid Search (auf Development-Daten)
•
Multitask-Modell zur Erkennung von Textstelle + Informationskategorie + Risikoniveau
•
50% Trainingsdaten, 25% Development-Daten, 25% Testdaten
Rechtsgebiet
Precision
Recall
Recall (PII)
Mietrecht
97.04%
96.05%
98.90%
Verkehrsrecht
97.41%
97.38%
99.11%
Gesamtergebnis
97.25%
96.79%
99.03%

Robustheit

Recall und Precision am B