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title: "Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Kunstregelungen in der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums in Bayern; Inkrafttreten ab 18. August 2026"
sdDatePublished: "2026-09-02T15:14:00Z"
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  - "Bavaria"
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Kunstregelungen in der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums in Bayern; Inkrafttreten ab 18. August 2026

Änderung der Bekanntmachung über die Regelungen für das Fach Kunst in der Qualifikationsphase der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums

Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 350
2. September 2026
2235.1.1.5-K
Änderung der Bekanntmachung über die Regelungen für das Fach Kunst in der
Qualifikationsphase der Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 18. August 2026, Az. VIII.4-BS5402.17/12/5
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die
Regelungen für das Fach Kunst in der Qualifikationsphase der Oberstufe des neunjährigen
Gymnasiums vom 7. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 353) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.2 Satz 2 Spiegelstrich 1 wird die Angabe „im Zwischenzeugnis“ durch die Angabe
„zum Halbjahr“ ersetzt.
1.2
In Nr. 1.2 Satz 2 Spiegelstrich 3 wird die Angabe „keine Zwischenzeugnisnote“ durch die
Angabe „keine Note zum Halbjahr“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. August 2026 in Kraft.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor
Impressum
Herausgeber:
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Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
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Technische Umsetzung:
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Druck:
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Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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