Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt Abiturprüfung 2028 Termine in Bayern bekannt; Entlassung der Abiturienten am 30. Juni 2028

Abiturprüfung 2028

Seite 1 von 2 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 347 2. September 2026 Abiturprüfung 2028 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 28. Juli 2026, Az. VI.5-BS5500.0/290/2 1. Die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 findet an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs zu folgenden Terminen statt: 1.1 Schriftlicher Teil 26. April 2028 Deutsch 28. April 2028 Englisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) 3. Mai 2028 Mathematik 4. Mai 2028 Französisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) 9. Mai 2028 Biologie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) 10. Mai 2028 Physik (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) 11. Mai 2028 Chemie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau) 15. Mai 2028 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem Anforderungsniveau 17. Mai 2028 alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau 19. Mai 2028 Zentraler Ausweichtermin 1.2 Kolloquiumsprüfungen Erste Prüfungswoche: Montag, 22. Mai mit Freitag, 26. Mai 2028 Zweite Prüfungswoche: Montag, 29. Mai mit Freitag, 2. Juni 2028 1.3 Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 24. Januar 2028, die praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 13. März 2028 durchgeführt. Im Fach Sport werden die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb des angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung sowohl des Trainingsfortgangs als auch der Anforderungen des Klausurenplans im Kurshalbjahr 13/2 terminiert. 1.4 Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 23. Juni 2028 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln. Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

BayMBl. 2026 Nr. 347 2. September 2026 Seite 2 von 2 2. Die Durchführung der Abiturprüfung 2028 richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde. Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden. 3. Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die Allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2028 der Abiturprüfung unterziehen wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an den zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben teil. Die weiteren Termine für die vierte schriftliche Abiturprüfungsaufgabe und die mündlichen Zusatzprüfungen des ersten Prüfungsteils sowie die mündlichen Prüfungen des zweiten Prüfungsteils werden separat bekannt gegeben. Ggf. nehmen die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern im jeweiligen Aufsichtsbezirk eine Auswahl der prüfenden Schulen für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 59 Abs. 2 GSO abweichend von Nr. 1 vor. 4. Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm. 5. Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am Freitag, den 30. Juni 2028 statt. Die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt. Martin W u n s c h Ministerialdirektor StAnz. Nr. 36 Impressum Herausgeber: Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München Druck: Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de ISSN 2627-3411 Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar. Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.