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title: "Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt Abiturprüfung 2028 Termine in Bayern bekannt; Entlassung der Abiturienten am 30. Juni 2028"
sdDatePublished: "2026-09-02T15:14:00Z"
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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus gibt Abiturprüfung 2028 Termine in Bayern bekannt; Entlassung der Abiturienten am 30. Juni 2028

Abiturprüfung 2028

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Bayerisches Ministerialblatt
BayMBl. 2026 Nr. 347
2. September 2026
Abiturprüfung 2028
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 28. Juli 2026, Az. VI.5-BS5500.0/290/2
1.
Die Abiturprüfung im Schuljahr 2027/2028 findet an den Gymnasien, Abendgymnasien und
Kollegs zu folgenden Terminen statt:
1.1
Schriftlicher Teil
26. April 2028
Deutsch
28. April 2028
Englisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau)
3. Mai 2028
Mathematik
4. Mai 2028
Französisch (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau)
9. Mai 2028
Biologie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau)
10. Mai 2028
Physik (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau)
11. Mai 2028
Chemie (grundlegendes und erhöhtes Anforderungsniveau)
15. Mai 2028
alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf grundlegendem
Anforderungsniveau
17. Mai 2028
alle weiteren Abiturprüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau
19. Mai 2028
Zentraler Ausweichtermin
1.2
Kolloquiumsprüfungen
Erste Prüfungswoche:
Montag, 22. Mai mit Freitag, 26. Mai 2028
Zweite Prüfungswoche:
Montag, 29. Mai mit Freitag, 2. Juni 2028
1.3
Die praktischen Prüfungen im Fach Sport werden nicht vor Montag, den 24. Januar 2028, die
praktischen Prüfungen im Fach Musik nicht vor Montag, den 13. März 2028 durchgeführt. Im
Fach Sport werden die praktischen Prüfungen in den verschiedenen Handlungsfeldern innerhalb
des angegebenen Zeitraums unter Berücksichtigung sowohl des Trainingsfortgangs als auch der
Anforderungen des Klausurenplans im Kurshalbjahr 13/2 terminiert.
1.4
Die mündlichen Zusatzprüfungen sind bis spätestens Freitag, den 23. Juni 2028 abzuschließen;
sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.
Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen Prüfungen und mündlichen Zusatzprüfungen
werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

BayMBl. 2026 Nr. 347
2. September 2026
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2.
Die Durchführung der Abiturprüfung 2028 richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), der Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
sowie der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.
Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen
Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des
Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.
3.
Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die Allgemeine Hochschulreife nicht erlangen
können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2028 der Abiturprüfung unterziehen
wollen (andere Bewerberinnen und Bewerber im Sinne des § 59 GSO), nehmen zu den unter
Nr. 1 angegebenen allgemeinen Terminen an den zentral gestellten Abiturprüfungsaufgaben teil.
Die weiteren Termine für die vierte schriftliche Abiturprüfungsaufgabe und die mündlichen
Zusatzprüfungen des ersten Prüfungsteils sowie die mündlichen Prüfungen des zweiten
Prüfungsteils werden separat bekannt gegeben. Ggf. nehmen die Ministerialbeauftragten für
die Gymnasien in Bayern im jeweiligen Aufsichtsbezirk eine Auswahl der prüfenden Schulen
für andere Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 59 Abs. 2 GSO abweichend von Nr. 1 vor.
4.
Die Schulen übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus die für die
Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben. Die Termine der Meldungen werden in
einem gesonderten KMS bekanntgegeben. Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen
erstellen die Schulen mit dem amtlichen Schulverwaltungsprogramm.
5.
Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten findet am
Freitag, den 30. Juni 2028
statt. Die Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.
Martin W u n s c h
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 36
Impressum
Herausgeber:
Bayerische Staatskanzlei, Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
Telefon: +49 (0)89 2165-0, E-Mail: direkt@bayern.de
Technische Umsetzung:
Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Druck:
Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, Hindenburgring 12, 86899 Landsberg am Lech
Telefon: +49 (0)8191 126-725, Telefax: +49 (0)8191 126-855, E-Mail: druckerei.ll@jv.bayern.de
ISSN 2627-3411
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen:
Das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl.) erscheint nach Bedarf, regelmäßiger Tag der Veröffentlichung ist Mittwoch. Es wird im Internet auf der
Verkündungsplattform Bayern www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete
Fassung. Die Verkündungsplattform Bayern ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
Ein Ausdruck der verkündeten Amtsblätter kann bei der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech gegen Entgelt bestellt werden. Nähere Angaben zu den
Bezugsbedingungen können der Verkündungsplattform Bayern entnommen werden.