ZDH Einkommensteuerreform-Entwurf Deutschland; Entlastung nur 1,5 Mrd 2027, 5,6 Mrd 2028
Einkommensteuerreform-Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück | ZDH
Einkommensteuerreform-Entwurf bleibt hinter Erwartungen zurück
“Die durch die Einkommensteuerreform erwartbaren Entlastungen halten leider nicht, was sie versprechen. Sie bleiben deutlich hinter dem zurück, was Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten jetzt dringend brauchen. Nötig wäre eine spürbare Entlastung, die Spielraum für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung schafft. Statt der nach dem Koalitionsausschuss in Aussicht gestellten 10 Milliarden Euro bleiben gerade einmal rund 1,5 Milliarden Euro Entlastung im Jahr 2027 und 5,6 Milliarden Euro im Jahr 2028.
Mit der Anhebung und Stufung des Höchststeuersatzes und kombiniert mit der Absenkung der unteren Tarifgrenze des Reichensteuersatzes belastet der Staat künftig ausgerechnet den Teil des Mittelstands stärker, der erfolgreich wirtschaftet, investiert und damit potenziell Arbeits- und Ausbildungsplätze schafft. Betriebe drohen damit künftig früher in die höchste Belastungsstufe zu rutschen, ohne dass dem eine reale Einkommenssteigerung oder eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenübersteht. Das verschärft die Belastung derjenigen, die investieren und Verantwortung übernehmen.
Drei Viertel der Handwerksbetriebe sind Personenunternehmen. Für sie ist die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer. Vollkommen unverständlich bleibt daher die mit diesem Entwurf erneut zementierte unterschiedliche steuerliche Belastung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 für alle Kapitalgesellschaften gleichermaßen gesenkt, während dieser Entwurf zu einer höheren Steuerbelastung von Personenunternehmen führen kann. Das führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.
Das Wort „Reform“ im Gesetzestitel muss noch mit Leben gefüllt werden. Das Handwerk ist sich mit dem Wirtschaftsministerium einig, dass das vorgelegte Paket noch nicht reicht. Ein Ansatz wäre beispielsweise eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen.
Auch bei den Minijobs geht der Entwurf in die falsche Richtung. Mit der geplanten Anhebung des Pauschalsteuersatzes von 2 auf 5 Prozent wird Arbeit für Arbeitgeber zusätzlich teuer. Dabei müssten Beschäftigungsmöglichkeiten angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs erleichtert und attraktiver werden, nicht teurer.
Erfreulich und richtig ist, dass die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen im Grundsatz erhalten bleibt. Er setzt Anreize für legale Beschäftigung, stabilisiert private Investitionen in Renovierung, Instandhaltung und Modernisierung und begünstigt kleinteilige energetisch relevante Verbesserungen im Gebäudebestand. Mit der Abschmelzung der Begünstigung als Kompromiss nach langer Streichungsdebatte trägt das Handwerk in haushaltspolitisch angespannter Lage seinen Teil zur Gegenfinanzierung der Einkommensteuerentlastung bei.
Betriebe und Mittelstand brauchen dringend ein wirtschaftliches Klima und Raum für Wachstum und Investitionen. Der wirksamste Hebel für neue Dynamik wäre eine Senkung der Belastungen. Dann entstehen Beschäftigung, Einkommen und Spielräume für Investitionen. Mit dieser geplanten Einkommensteuerreform wird das sicher nicht gelingen.”
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