Julia Rauch fragt im AOK-Expertenforum zum Internetkostenzuschuss; Ehegatten-Erstattung rechtlich unklar

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01 Internetkostenzuschuss Von: Julia Rauch am 03.09.2026 Schönen Guten Tag, wir haben gerade unser Projekt “Lohnoptimierung” abgeschlossen. Eine nicht tarifliche Sonderzahlung wurde in verschiedenen Steuerfreie Entgeltbestandteile umgewandelt. Unter anderem in einen Internetkostenzuschuss. Dies wurde von einer externen Firma erledigt. Hier wurden zum Beispiel Eheleuten jeweils 600,00 ausgezahlt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist. Auch die Abfrage in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Kosten entstanden sind, erfolgte erst nach der Auszahlung. Nun stellte sich hier auch heraus, das manchen Arbeitnehmer keine Kosten in Höhe von 50,00 € entstanden sind. Diese sollen aber jetzt bestätigten das Ihnen monatlich mindestens Kosten in dieser Höhe entstanden sind. Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Erstattung an die Eheleute. Man liest immer wieder das der Vertrag auf denjenigen laufen muss der die Kosten getragen hat. Wenn der Vertrag auf den Ehemann läuft und er diesen bezahlt, dann kann die Ehefrau doch keine selbe Erstattung in Höhe von 600,00 € erhalten?! Haben Sie hierzu eine Einschätzung oder wo sich dies herleiten lässt? In den Richtlinien konnte ich hierzu nichts finden. Dankeschön. Themenbereich: Steuerrecht Antworten

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wir haben gerade unser Projekt “Lohnoptimierung” abgeschlossen. Eine nicht tarifliche Sonderzahlung wurde in verschiedenen Steuerfreie Entgeltbestandteile umgewandelt. Unter anderem in einen Internetkostenzuschuss. Dies wurde von einer externen Firma erledigt. Hier wurden zum Beispiel Eheleuten jeweils 600,00 ausgezahlt, was meiner Meinung nach nicht richtig ist. Auch die Abfrage in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Kosten entstanden sind, erfolgte erst nach der Auszahlung. Nun stellte sich hier auch heraus, das manchen Arbeitnehmer keine Kosten in Höhe von 50,00 € entstanden sind. Diese sollen aber jetzt bestätigten das Ihnen monatlich mindestens Kosten in dieser Höhe entstanden sind.

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Erstattung an die Eheleute. Man liest immer wieder das der Vertrag auf denjenigen laufen muss der die Kosten getragen hat. Wenn der Vertrag auf den Ehemann läuft und er diesen bezahlt, dann kann die Ehefrau doch keine selbe Erstattung in Höhe von 600,00 € erhalten?! Haben Sie hierzu eine Einschätzung oder wo sich dies herleiten lässt? In den Richtlinien konnte ich hierzu nichts finden. Dankeschön.