Bundeskabinett beschließt Reform der Einkommensteuer in Deutschland; Spitzensteuersatz steigt, Unternehmen stärker belastet
Wenn eine Steuererhöhung als Steuerreform verpackt wird
Wenn eine Steuererhöhung als Steuerreform verpackt wird
26 | Gastkommentar | 03. September 2026
Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, Universität Freiburg und Walter Eucken Institut
Das Bundeskabinett hat die „Reform der Einkommensteuer“ beschlossen. In Wahrheit ist es keine Reform, sondern eine Steuererhöhung – zum Teil versteckt, zum Teil offen.
Die (Lohn- und) Einkommensteuer hat viele Besonderheiten. Erstens zielt die Einkommensteuer, mit Ausnahme der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, auf alle Einkunftsarten ab. Sie trifft somit Gewinne von Unternehmen – von Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Selbständigen, die in Deutschland große Bedeutung haben.
Zweitens hat die Einkommensteuer einen progressiven Tarif. Dies bedeutet, dass der Durchschnittsteuersatz mit der Höhe des Einkommens steigt. Personen mit höherem Einkommen haben eine höhere durchschnittliche Belastung als Personen mit geringeren Einkommen. Eine mathematische Eigenschaft des progressiven Tarifs besteht daher darin, dass sich Abzüge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden, stärker bei höheren als bei geringeren Einkommen auswirken.
Drittens ist die Einkommensteuer nominal definiert. Im Zusammenspiel mit der Progression führt daher eine Erhöhung der Einkommen, die lediglich die Inflation kompensiert, zu einer höheren realen Belastung („kalte Progression“). Viertens gehört die Einkommensteuer zu den Gemeinschaftssteuern; das Aufkommen wird auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.
Klingbeils „Einkommensteuerreform“ gleicht nicht einmal die kalte Progression aus – die versteckte Steuererhöhung; sie erhöht die Steuersätze in der Spitze des Tarifs und damit die Steuerbelastung für Unternehmen – die offene Steuererhöhung. Sie ist eine Mogelpackung.