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title: "Rechnungshof Hamburg fordert härteren Sparkurs und Einsparungen bis 2030 in Hamburg; Pensionsgrenze bleibt 60 für Polizeivollzugsbeamte"
sdDatePublished: "2026-09-03T11:29:00Z"
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Rechnungshof Hamburg fordert härteren Sparkurs und Einsparungen bis 2030 in Hamburg; Pensionsgrenze bleibt 60 für Polizeivollzugsbeamte

Bleibt die 60? / Die 60 bleibt! — Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.

Der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg fordert angesichts steigender Zinsen und ausufernder Ausgaben der Stadtverwaltung einen deutlich härteren Sparkurs. Er taxiert das tatsächliche Konsolidierungsdefizit bis 2030 auf eine Milliarde Euro – rund 400 Millionen Euro mehr, als der Senat tatsächlich durch bisher angekündigte Maßnahmen einsparen will. Um dieses Defizit erfolgreich auszugleichen, hat der Rechnungshof dem Senat nunmehr verschiedene Einsparpotentiale vorgeschlagen. Eines dieser Potentiale: Die Erhöhung des Pensionierungsalters für Vollzugskräfte im Schichtdienst bei der Polizei, der Feuerwehr und im Justizdienst im Schichtbetrieb auf mindestens 62 Jahre. Ob aufgrund der Forderung des Hamburger Rechnungshofes die bisher gültige Lebensarbeitszeitgrenze von 60. Jahren für den Polizeivollzug nun fällt oder nicht, hat der BDK, vertreten durch den BDK-Landesvorsitzenden Jan Reinecke und seinen Stellvertreter Oliver Schwabe, am gestrigen Tage denjenigen gefragt, der es wissen muss: Den Hamburger Innensenator Andy Grote. Bei der großen Bedeutung des Themas für Polizeivollzugskräfte ist es positiv hervorzuheben, dass Andy Grote gerne bereit war, den BDK – Vertretern in einem kurzfristig eingeräumten, persönlichen Gespräch mitzuteilen, dass es gelungen sei, das Pensionsalter für Polizeivollzugsbeamte in den aktuellen Haushaltsverhandlungen bei 60. Jahren halten zu können.

Der BDK dankt Innensenator Andy Grote für diese schnelle und für die Kolleginnen und Kollegen des Polizeivollzugsdienstes deutliche Ansage.

Die 60 bleibt! Nach der 41-Stundenwoche, der Streichung des AZV-Tages und einer fortwährenden, nicht amtsangemessenen Alimentation, kommt der Hamburger Rechnungshof nun mit einer Forderung um die Ecke, die es in sich hat: Das Ende der „60“ als Lebensarbeitszeitgrenze für Polizeivollzugsbeamte! https:

Nach der 41-Stundenwoche, der Streichung des AZV-Tages und einer fortwährenden, nicht amtsangemessenen Alimentation, kommt der Hamburger Rechnungshof nun mit einer Forderung um die Ecke, die es in sich hat: Das Ende der „60“ als Lebensarbeitszeitgrenze für Polizeivollzugsbeamte!

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