Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH Umweltinspektion Poststr. 103, 51143 Köln; keine Mängel
Umweltinspektionsbericht
03.09.2026, 13:25 Bezirksregierung Köln
Umweltinspektionsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0271861 / 0001 Aktenzeichen Bericht 2026-300-0271861-0001/5 vom 07.08.2026 Firma Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH Standort Poststr. 103, 51143 Köln Anlage Anlage zur Herstellung von Glas Nr. 2.8.1 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 3.3 (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 02.07.2026 36 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 4 Stunden Weitere beteiligte Behörden Keine
A) Inspektionsumfang Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Immissionsschutz, Emissionen
Immissionsschutz, Luft
B) Grundlage der Überwachung Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsbescheid vom 2002-11-30 Az.: 56.0023/00/0208.1
C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel
geringfügige Mängel 1. deffektes Anlagenteil im Bereich der Scherbenbrechanlage 2. defekte Gemengezufuhr an den Mischern 3. * unsachgemäße Lagerung von Scherbenbruch im Außenbereich 4. nicht genehmigungskonformer Betrieb von Mischer 1 aufgrund nicht verschließbarer Revisionsklappe erhebliche Mängel 5. Ablagerungen von Staub am Kaminausgang Scherbenbrecher schwerwiegende Mängel
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)
D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben
Anlage Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.