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title: "Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH Umweltinspektion Poststr. 103, 51143 Köln; keine Mängel"
sdDatePublished: "2026-09-03T13:05:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_saint_gobain_glass_deutschland_gmbh_20260807.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "manufacturing and engineering"
    identifier: "medtop:20000294"
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
locations:
  - "Köln"
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Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH Umweltinspektion Poststr. 103, 51143 Köln; keine Mängel

Umweltinspektionsbericht

03.09.2026, 13:25
Bezirksregierung Köln

Umweltinspektionsbericht

Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 0271861 / 0001
Aktenzeichen Bericht
2026-300-0271861-0001/5 vom 07.08.2026
Firma
Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH
Standort
Poststr. 103, 51143 Köln
Anlage
Anlage zur Herstellung von Glas
Nr. 2.8.1 (Anhang 1 zur 4. BImSchV)
Nr. 3.3 (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL)
Datum der Umweltinspektion
Gesamtaufwand
davon Vor-Ort-Aufwand
02.07.2026
36 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)
4 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Keine

A) Inspektionsumfang
Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt

Immissionsschutz, Emissionen


Immissionsschutz, Luft

B) Grundlage der Überwachung

Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Genehmigungsbescheid vom 2002-11-30 Az.: 56.0023/00/0208.1

C) Inspektionsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel
-
geringfügige Mängel
1.
deffektes Anlagenteil im Bereich der
Scherbenbrechanlage
2.
defekte Gemengezufuhr an den Mischern
3. * unsachgemäße Lagerung von Scherbenbruch im
Außenbereich
4.
nicht genehmigungskonformer Betrieb von Mischer 1
aufgrund nicht verschließbarer Revisionsklappe
erhebliche Mängel
5.
Ablagerungen von Staub am Kaminausgang
Scherbenbrecher
schwerwiegende Mängel
-
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)

D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
Revisionsschreiben

Anlage
Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht
zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel
sind
festgestellte
Verstöße
gegen
materielle
oder
formelle
Anforderungen,
die
zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist
unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der
Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der
Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.