Grace Silica GmbH Umweltinspektion Kreuzauer Straße 46, 52355 Düren; schwerwiegende Mängel festgestellt
Umweltinspektionsbericht
03.09.2026, 12:37 Bezirksregierung Köln
Umweltinspektionsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 9000097 / 0200 Aktenzeichen Bericht 2026-300-9000097-0200/5 vom 29.07.2026 Firma Grace Silica GmbH Standort Kreuzauer Straße 46, 52355 Düren Anlage Anlage zur Herstellung von Kieselsäure- und Aluminiumsilikat Nr. 4.1.16 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 4.2.e (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 08.07.2026 34,5 Stunden 4:30 Stunden Weitere beteiligte Behörden Keine
A) Inspektionsumfang Unangekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Immissionsschutz, Emissionen
Immissionsschutz, Luft
B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Nachträgliche Anordnungen nach § 17 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel
geringfügige Mängel
- Flüssigkeit in der Auffangwanne Fällstation KS-2
- defekte Abluftführung an der Quelle Q2201
- Stoffaustrag am Filterausgang des Spinnflash- Trockners
Stoffaustritt im Bereich Verdichter über Packsilos 11 * Defekte Produktrohrleitung nach V 2709 (Filterventilator) 12 Abluftkamine Q2509, Q2513, Q2514 und Q2603 entsprechen nicht den Vorgaben der TA Luft erhebliche Mängel 2. Betrieb von zwei Spinflash-Trocknern 3. * Stoffaustritt aus dem Drehrohrofen KS-2 4. Stoffaustritt im Aufgabebereich des pneumatischen Transportsystems 7. * Staubablagerungen im Bereich der Q2502 8. * Stoffaustritt im Bereich Rüttler Nr. X25840 10 Stoffaustritt im Bereich des Filterdeckels der Q 2507 schwerwiegende Mängel
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)
D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben
Anlage Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.