BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert zivile Nutzung der Feuerwehren in Sachsen; Lagebild bis 31. März 2027 vorlegen
Feuerwehren stärken statt für Kriegstüchtigkeit einspannen – BSW Fraktion Sachsen
Feuerwehren stärken statt für Kriegstüchtigkeit einspannen
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag zieht eine klare Grenze: Sachsens Feuerwehren sind zivile Organisationen zum Schutz der Bevölkerung und dürfen nicht für militärische Zwecke eingespannt werden. Mit einem Antrag (s. Anhang) fordert die Fraktion die Staatsregierung auf, sicherzustellen, dass Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland oder vergleichbaren Konzepten weder die originären Aufgaben der Feuerwehren beeinträchtigen noch deren Personal, Technik und Finanzmittel für Zwecke der militärischen Gesamtverteidigung beanspruchen.
Nico Rudolph, friedenspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion, erklärt: „Für uns ist die Grenze klar: Zivilschutz ja, militärische Nutzung unserer Feuerwehren nein. Feuerwehren sind keine Hilfstruppen der Bundeswehr und dürfen auch nicht schleichend zu einem Bestandteil militärischer Planungen gemacht werden. Wir lehnen eine Politik ab, die immer weitere Teile von Staat und Gesellschaft unter das Schlagwort der Kriegstüchtigkeit stellt. Unser politisches Ziel muss Friedenstüchtigkeit sein.“
Der Antrag greift bewusst den traditionellen Feuerwehrleitspruch „Gott zur Ehr dem Nächsten zur Wehr auf“. Für das BSW beschreibt er den Kern des Feuerwehrwesens: Menschen retten, Brände bekämpfen, technische Hilfe leisten und die Bevölkerung bei Katastrophen und anderen Gefahren schützen. Der Antrag stellt zugleich fest, dass zusätzliche Anforderungen im Rahmen ziviler oder militärischer Gesamtverteidigung erhebliche personelle, materielle und finanzielle Mehrbedarfe verursachen können.
Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion, erklärt: „Unsere Feuerwehren sind für die Menschen da. Sie sind keine Organisationen zur Vorbereitung oder Durchführung militärischer Maßnahmen. Deshalb lehnen wir eine militärische Nutzung der Feuerwehren und ihrer Ressourcen ab. Feuerwehrleute, Fahrzeuge, Gerätehäuser und Technik müssen für Brandschutz, technische Hilfeleistung, Katastrophenschutz und zivile Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen. Diese Grenze darf nicht verwischt werden.“
Dabei unterscheidet das BSW ausdrücklich zwischen militärischer Nutzung und dem gesetzlichen Auftrag des Zivilschutzes. Dieser umfasst auch den Schutz der Zivilbevölkerung vor den Auswirkungen eines Krieges. Für das BSW folgt daraus jedoch gerade keine militärische Funktion der Feuerwehren: Der gesetzliche Zivilschutz erfolgt durch nichtmilitärische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Rudolph: „Wer Zivilisten vor den Folgen eines Krieges schützt, erfüllt damit keine militärische Aufgabe. Diese Unterscheidung ist entscheidend. Wir wollen einen starken Bevölkerungsschutz, der Menschen auch in extremen Krisenlagen schützt. Aber wir wollen keine Vermischung ziviler Gefahrenabwehr mit militärischen Strukturen und Aufgaben. Die Feuerwehr bleibt zivil. Punkt.“
Besonders kritisch sieht das BSW eine mögliche Konkurrenz um Geld, Personal und Material. Bereits heute stehen Feuerwehren vor erheblichen Herausforderungen: Waldbrände, Hochwasser, Starkregen, Gefahrgutunfälle und längere Stromausfälle treffen vielerorts auf Nachwuchsprobleme sowie Investitionsbedarf bei Gerätehäusern und moderner Einsatztechnik. Hentschel-Thöricht: „Sicherheit darf nicht am Geld scheitern. Wir brauchen jeden verfügbaren Euro, um unsere Feuerwehren und den Katastrophenschutz einsatzfähig zu halten. Deshalb sagen wir ebenso klar: Kein Geld aus dem Brand, Katastrophen und Bevölkerungsschutz darf für militärische Zwecke umgewidmet werden. Wer neue Anforderungen aus militärischen Planungen formuliert, darf dafür nicht die ohnehin knappen Ressourcen unserer Feuerwehren heranziehen.“ Genau deshalb verlangt das BSW von der Staatsregierung, keine Finanzmittel des Brand-, Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes zugunsten militärischer Gesamtverteidigung umzuwidmen oder entsprechend zu priorisieren. Bis zum 31. März 2027 soll zudem ein Lagebild vorgelegt werden, das offenlegt, welche personellen, organisatorischen, materiellen und finanziellen Auswirkungen der Operationsplan Deutschland oder vergleichbare Konzepte auf Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzeinheiten in Sachsen haben.
Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend: „Sachsen braucht starke Feuerwehren und einen leistungsfähigen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Dafür müssen Personal, Technik und Geld eingesetzt werden. Unsere Position ist eindeutig: Schutz der Zivilbevölkerung stärken, militärische Nutzung der Feuerwehren ablehnen und vollständige Transparenz darüber schaffen, welche zusätzlichen Anforderungen aus dem Operationsplan Deutschland auf die zivilen Strukturen in Sachsen zukommen. Gott zur Ehr dem Nächsten zur Wehr.“
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