Short Consulting AG, öffentliche Zustellung der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide, Finanzamt Freiberg; zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung
öffentliche Zustellung von Bescheiden
Finanzamt Freiberg Datum
- September 2026 Geschäftszeichen 3220_OEZ_2026_016 Öffentliche Zustellung
Firma, Gesellschaft, Gemeinschaft Short Consulting AG ausländische Anschrift der Firma, Gesellschaft, Gemeinschaft Stolzestrasse 23, 8006 ZÜRICH, SCHWEIZ
Die Zustellung an die vorgenannte Gesellschaft müsste nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung nicht bestellt.
Der vorgenannten Gesellschaft sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weiteres Geschäftszeichen)
Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022 Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch- tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03731 379 5891 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts- verluste entstehen.