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title: "Short Consulting AG, öffentliche Zustellung der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide, Finanzamt Freiberg; zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-09-03T12:33:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/220_Freiberg/3220_OEZ_2026_016.pdf"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "administrative law"
    identifier: "medtop:20001197"
locations:
  - "Zürich"
  - "Freiberg"
  - "Sachsen"
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Short Consulting AG, öffentliche Zustellung der Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbetragsbescheide, Finanzamt Freiberg; zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung

öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Freiberg
Datum
1. September 2026
Geschäftszeichen
3220_OEZ_2026_016
 Öffentliche Zustellung

Firma, Gesellschaft, Gemeinschaft
Short Consulting AG
ausländische Anschrift der Firma, Gesellschaft, Gemeinschaft
Stolzestrasse 23, 8006 ZÜRICH, SCHWEIZ

Die Zustellung an die vorgenannte Gesellschaft müsste nach § 9 VwZG im Ausland erfolgen. Dies ist nicht
möglich oder verspricht keinen Erfolg. Ein inländischer Empfangsbevollmächtigter wurde trotz Aufforderung
nicht bestellt.

Der vorgenannten Gesellschaft sind zuzustellen:
(genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. weiteres Geschäftszeichen)

Bescheid über den Grundsteuerwert, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022
Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, Hauptveranlagung auf den 01.01.2025

Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt
und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen
Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch-
tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03731 379 5891
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.