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title: "G-BA Mepolizumab neues Anwendungsgebiet COPD in Deutschland; Zusatznutzen nicht belegt"
sdDatePublished: "2026-09-03T13:18:00Z"
source: "https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7998/2026-09-03_AM-RL-XII_Mepolizumab_D-1294.pdf"
topics:
  - name: "pharmaceutical"
    identifier: "medtop:20000223"
  - name: "medical research"
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  - name: "health treatment and procedure"
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locations:
  - "Berlin"
  - "Germany"
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G-BA Mepolizumab neues Anwendungsgebiet COPD in Deutschland; Zusatznutzen nicht belegt

Beschluss

1

Beschluss

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung
der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen
Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V)
Mepolizumab (neues Anwendungsgebiet: COPD)
Vom 3. September 2026
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. September 2026
beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22.
Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des
Beschlusses vom T. Monat JJJJ (BAnz AT TT.MM.JJJJ BX) geändert worden ist, wie folgt zu
ändern:
I. In Anlage XII werden zu den Angaben zur Nutzenbewertung von Mepolizumab gemäß
dem Beschluss vom 19. Mai 2022 nach Nummer 4 (neues Anwendungsgebiet:
Hypereosinophiles Syndrom) folgende Angaben eingefügt:

2

Mepolizumab

Beschluss vom: 3. September 2026
In Kraft getreten am: 3. September 2026
BAnz AT TT. MM JJJJ Bx

Neues Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 4. Februar 2026):
Nucala ist angezeigt als zusätzliche Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patienten mit
chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD), die durch eine erhöhte Anzahl an
Eosinophilen im Blut gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus einem
inhalativen Kortikosteroid (ICS), einem langwirksamen Beta2-Agonisten (LABA) und einem
langwirksamen Muscarinrezeptor-Antagonisten (LAMA) unzureichend kontrolliert ist.
Anwendungsgebiet des Beschlusses (Beschluss vom 3. September 2026):
Siehe neues Anwendungsgebiet laut Zulassung.
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Erwachsene mit COPD, die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut
gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA
unzureichend kontrolliert ist
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Individualisierte Therapie unter Auswahl von:
• LABA und LAMA und ICS und Dupilumab
• LABA und LAMA und ICS und Roflumilast
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens von Mepolizumab als zusätzliche
Erhaltungstherapie gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

3

Studienergebnisse nach Endpunkten:1
Erwachsene mit COPD, die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut
gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA
unzureichend kontrolliert ist

Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Zusammenfassung der Ergebnisse relevanter klinischer Endpunkte
Endpunktkategorie
Effektrichtung/
Verzerrungspotential
Zusammenfassung
Mortalität
n. b.
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Morbidität
n. b.
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Gesundheitsbezogene
Lebensqualität
n. b.
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Nebenwirkungen
n. b.
Es liegen keine bewertbaren Daten vor.
Erläuterungen:
↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei niedriger/unklarer Aussagesicherheit
↑↑: positiver statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↓↓: negativer statistisch signifikanter und relevanter Effekt bei hoher Aussagesicherheit
↔: kein statistisch signifikanter bzw. relevanter Unterschied
∅: Es liegen keine Daten vor.
n. b.: nicht bewertbar
2. Anzahl der Patientinnen und Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage
kommenden Patientengruppen

Erwachsene mit COPD, die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut
gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA
unzureichend kontrolliert ist
circa 8 870 Patientinnen und Patienten
3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungs-
behörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Nucala
(Wirkstoff: Mepolizumab) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter
Zugriff: 6. Juli 2026):
https://www.ema.europa.eu/de/documents/product-information/nucala-epar-product-
information_de.pdf

1 Daten aus der Dossierbewertung des IQWiG (A26-25), sofern nicht anders indiziert.

4

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Mepolizumab sollte durch in der
Therapie von Patientinnen und Patienten mit COPD erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte
erfolgen.
4. Therapiekosten
Jahrestherapiekosten:

Erwachsene mit COPD, die durch eine erhöhte Anzahl an Eosinophilen im Blut
gekennzeichnet ist und die trotz einer Kombinationstherapie aus ICS, LABA und LAMA
unzureichend kontrolliert ist
Bezeichnung der Therapie
Jahrestherapiekosten/ Patientin bzw. Patient
Zu bewertendes Arzneimittel:
Mepolizumab
16 167,36 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium
756,48 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol
313,09 €
Inhalative Kortikosteroide (ICS)
Fluticason
254,22 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium / Vilanterol
593,86 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason / Formoterol /
Glycopyrronium
590,94 €
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
LABA und LAMA und ICS und Dupilumab
Dupilumab
15 983,51 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium
756,48 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol
313,09 €
Inhalative Kortikosteroide (ICS)
Fluticason
254,22 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium / Vilanterol
593,86 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination

5

Bezeichnung der Therapie
Jahrestherapiekosten/ Patientin bzw. Patient
Beclometason / Formoterol /
Glycopyrronium
590,94 €
LABA und LAMA und ICS und Roflumilast
Roflumilast
478,35 €
Langwirkende Anticholinergika (LAMA)
Tiotropium
756,48 €
Langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (LABA)
Formoterol
313,09 €
Inhalative Kortikosteroide (ICS)
Fluticason
254,22 €
LAMA + LABA Fixkombination
Umeclidinium / Vilanterol
593,86 €
LAMA + LABA + ICS Fixkombination
Beclometason / Formoterol /
Glycopyrronium
590,94 €
Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte (Stand Lauer-Taxe: 1. Juli 2026)

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen: entfällt
II. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten
des G-BA am 3. September 2026 in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter
www.g-ba.de veröffentlicht.
Berlin, den 3. September 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Die Vorsitzende
Dr. Optendrenk