Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Deutschland; In Kraft getreten am 20. August 2026
Richtlinie
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL) in der Fassung vom 17. Dezember 2015 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 15.11.2016 B2) in Kraft getreten am 16. November 2016 zuletzt geändert am 18. Juni 2026 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.08.2026 B4) in Kraft getreten am 20. August 2026
2 Inhalt Präambel ……………………………………………………………………………………………………………………. 4 Gesetzliche Grundlagen …………………………………………………………………………………………………. 4 Teil A 5 Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement …………………………………………………………….. 5 § 1 Ziele des Qualitätsmanagements …………………………………………………………………………… 5 § 2 Grundlegende Methodik………………………………………………………………………………………. 5 § 3 Grundelemente ………………………………………………………………………………………………….. 6 § 4 Methoden und Instrumente …………………………………………………………………………………. 6 § 5 Dokumentation ………………………………………………………………………………………………… 10 § 6 Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement …………………………………………………………………… 10 Teil B 12 Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ……………………………………………………………………………………… 12 I. Stationäre Versorgung ……………………………………………………………………………………….. 12 § 1 Qualitätsmanagement in der stationären Versorgung ……………………………………………… 12 § 2 Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen ……………………………. 12 II. Vertragsärztliche Versorgung ………………………………………………………………………………. 14 § 1 Geltungsbereich ……………………………………………………………………………………………….. 14 § 2 Zeitrahmen ……………………………………………………………………………………………………… 14 § 3 Umsetzung der Anforderungen ……………………………………………………………………………. 14 III. Vertragszahnärztliche Versorgung………………………………………………………………………… 15 § 1 Umsetzung der Anforderungen von Qualitätsmanagement ………………………………………. 15 § 2 Zeitrahmen ……………………………………………………………………………………………………… 15 § 3 Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung ………………………………. 15 Anlage 1 (Vertragsärzte) ………………………………………………………………………………………………. 17 I. Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung …………………………………………………………………………….. 17 II. Stichprobengröße und Erhebungsintervall …………………………………………………………….. 26 III. Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4. ………………………. 26
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Anlage 2 (Vertragszahnärzte) ………………………………………………………………………………………… 28 I. Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung. ……………………………………………………………………… 28 II. Stichprobengröße und Erhebungsintervall …………………………………………………………….. 36 III. Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4. ………………………. 36 Anlage 3 (Stationäre Versorgung) ………………………………………………………………………………….. 38
4 Präambel 1Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. 2Mit dem primären Ziel einer größtmöglichen Patientensicherheit sollen neben einer bewussten Patientenorientierung auch die Perspektiven der an der Gesundheitsversorgung beteiligten Akteure berücksichtigt werden. 3Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. 4Dabei hat der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis insbesondere zur personellen und strukturellen Ausstattung zu stehen. 5Die konkrete Ausgestaltung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfolgt spezifisch in jeder Einrichtung. 6Teil A dieser Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten. 7Teil B dieser Richtlinie enthält in den sektorspezifischen Abschnitten für den jeweiligen Sektor maßgebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen. Gesetzliche Grundlagen 1Die an der stationären, vertragsärztlichen, vertragspsychotherapeutischen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Absatz 2 Nummer 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. 2Mit der vorliegenden Richtlinie bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.
5 Teil A Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement § 1 Ziele des Qualitätsmanagements 1Unter Qualitätsmanagement ist die systematische und kontinuierliche Durchführung von Aktivitäten zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung im Rahmen der Patientenversorgung erreicht werden soll. 2Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeits- und Behandlungsabläufe festgelegt und zusammen mit den Ergebnissen regelmäßig intern überprüft werden. 3Gegebenenfalls werden dann Strukturen und Prozesse angepasst und verbessert. 4Gleichzeitig soll die Ausrichtung der Abläufe an fachlichen Standards, gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen in der jeweiligen Einrichtung unterstützt werden. 5Die Vorteile von Qualitätsmanagement als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit sollen allen Beteiligten bewusstgemacht werden. 6Eine patientenorientierte Prozessoptimierung sowie die Patientenzufriedenheit stehen im Mittelpunkt. 7Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten zu erhöhen. 8Qualitätsmanagement muss für die Einrichtung, ihre Leitung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten effektiv und effizient sein und eine Sicherheitskultur befördern. 9Erkenntnisse aus und Ergebnisse von interner und externer Qualitätssicherung sind in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement einzubinden. 10Ziele und Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements müssen jeweils auf die einrichtungsspezifischen und aktuellen Gegebenheiten bezogen sein. 11Sie sind an die Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten, der Einrichtung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen. 12Dabei können die Einrichtungen bei der Einführung und Umsetzung ihres Qualitätsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung vornehmen oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-Verfahren bzw. -Modelle zurückgreifen. § 2 Grundlegende Methodik 1Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, die in der Verantwortung der Leitung liegt. 2Dabei erfordert Qualitätsmanagement die Einbindung aller an den Abläufen beteiligten Personen. 3Qualitätsmanagement ist ein fortlaufender Prozess und von der Leitung an konkreten Qualitätszielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszurichten. 4Die Festlegung von Qualitätszielen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sollte sich an den in § 3 genannten Grundelementen orientieren. 5Für die Zielerreichung dienen die in § 4 aufgeführten Methoden und Instrumente. 6Diese einrichtungsinternen Ziele sollen durch ein schrittweises Vorgehen mit systematischer Planung, Umsetzung, Überprüfung und gegebenenfalls Verbesserung erreicht werden, was auf dem Prinzip des sogenannten PDCA-Zyklus beruht. 7Durch die Identifikation relevanter Abläufe, ihre sichere Gestaltung und ihre systematische Darlegung sollen Risiken erkannt und Probleme vermieden werden. 8Um die eigene Zielerreichung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements beurteilen zu können, sollten – wo möglich – Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Organisation und Versorgung gemessen und bewertet werden. 9Kennzahlen und valide Qualitätsindikatoren dienen dazu, die Zielerreichung intern zu überprüfen und somit die individuelle Umsetzung in den Einrichtungen zu fördern. 10Anonymisierte Vergleiche mit anderen Einrichtungen können
6 dabei hilfreich sein. 11Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement wird empfohlen. § 3 Grundelemente Qualitätsmanagement umfasst insbesondere folgende grundlegenden Elemente:
Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit
Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit
Prozessorientierung
Kommunikation und Kooperation
Informationssicherheit und Datenschutz
Verantwortung und Führung § 4 Methoden und Instrumente (1) 1Die nachfolgenden Methoden und Instrumente sind etablierte und praxisbezogene Bestandteile des Qualitätsmanagements, die verpflichtend anzuwenden sind. 2Auf die Anwendung einer aufgelisteten Methode und/oder eines aufgelisteten Instruments kann verzichtet werden, soweit die konkrete personelle und sächliche Ausstattung bzw. die örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen oder sonstige medizinisch-fachlich begründete Besonderheiten der Leistungserbringung dem Einsatz der Instrumente offensichtlich entgegenstehen. 3Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lässt den Einrichtungen die Freiheit, zusätzlich weitere Qualitätsmanagement-Methoden und - Instrumente einzusetzen. 4Die Möglichkeit des Verzichts nach Satz 2 gilt nicht für die Mindeststandards des Risikomanagements, des Fehlermanagements und der Fehlermeldesysteme, für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für die Nutzung von Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten bzw. Ärztinnen oder die unter Sedierung erfolgen. • Messen und Bewerten von Qualitätszielen Wesentliche Zielvorgaben zur Verbesserung der Patientenversorgung oder der Einrich- tungsorga