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title: "Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Deutschland; In Kraft getreten am 20. August 2026"
sdDatePublished: "2026-09-03T13:18:00Z"
source: "https://www.g-ba.de/downloads/62-492-4205/QM-RL_2026-06-18_iK-2026-08-20.pdf"
topics:
  - name: "health care provider"
    identifier: "medtop:20000278"
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "hospital"
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  - name: "medical service"
    identifier: "medtop:20000486"
locations:
  - "Germany"
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Gemeinsamer Bundesausschuss veröffentlicht Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in Deutschland; In Kraft getreten am 20. August 2026

Richtlinie

Richtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über grundsätzliche Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte,
Vertragspsychotherapeutinnen und
Vertragspsychotherapeuten, medizinische
Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und
Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser
(Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL)
in der Fassung vom 17. Dezember 2015
veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 15.11.2016 B2)
in Kraft getreten am 16. November 2016
zuletzt geändert am 18. Juni 2026
veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 19.08.2026 B4)
in Kraft getreten am 20. August 2026

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Inhalt
Präambel ..................................................................................................................................... 4
Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................................ 4
Teil A 5
Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement ....................................................................... 5
§ 1
Ziele des Qualitätsmanagements ....................................................................................... 5
§ 2
Grundlegende Methodik.................................................................................................... 5
§ 3
Grundelemente ................................................................................................................. 6
§ 4
Methoden und Instrumente .............................................................................................. 6
§ 5
Dokumentation ............................................................................................................... 10
§ 6
Erhebung und Darlegung des Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von
einrichtungsinternem Qualitätsmanagement .............................................................................. 10
Teil B 12
Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen des einrichtungsinternen
Qualitätsmanagements ................................................................................................... 12
I.
Stationäre Versorgung ..................................................................................................... 12
§ 1
Qualitätsmanagement in der stationären Versorgung ...................................................... 12
§ 2
Bestimmung zu einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen .................................. 12
II.
Vertragsärztliche Versorgung ........................................................................................... 14
§ 1
Geltungsbereich .............................................................................................................. 14
§ 2
Zeitrahmen ..................................................................................................................... 14
§ 3
Umsetzung der Anforderungen ........................................................................................ 14
III.
Vertragszahnärztliche Versorgung.................................................................................... 15
§ 1
Umsetzung der Anforderungen von Qualitätsmanagement .............................................. 15
§ 2
Zeitrahmen ..................................................................................................................... 15
§ 3
Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung ..................................... 15
Anlage 1 (Vertragsärzte) ............................................................................................................. 17
I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung
und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der
vertragsärztlichen Versorgung ......................................................................................... 17
II.
Stichprobengröße und Erhebungsintervall ....................................................................... 26
III.
Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4. ............................ 26

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Anlage 2 (Vertragszahnärzte) ...................................................................................................... 28
I.
Fragen zur regelmäßigen Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung
und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement in der
vertragszahnärztlichen Versorgung. ................................................................................. 28
II.
Stichprobengröße und Erhebungsintervall ....................................................................... 36
III.
Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Berichte nach § 6 Absatz 4. ............................ 36
Anlage 3 (Stationäre Versorgung) ............................................................................................... 38

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Präambel
1Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und
Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. 2Mit dem primären
Ziel
einer
größtmöglichen
Patientensicherheit
sollen
neben
einer
bewussten
Patientenorientierung auch die Perspektiven der an der Gesundheitsversorgung beteiligten
Akteure berücksichtigt werden.
3Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung
und Umsetzung von Qualitätsmanagement. 4Dabei hat der Aufwand in einem angemessenen
Verhältnis insbesondere zur personellen und strukturellen Ausstattung zu stehen. 5Die konkrete
Ausgestaltung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements erfolgt spezifisch in jeder
Einrichtung.
6Teil A dieser Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren
gelten. 7Teil B dieser Richtlinie enthält in den sektorspezifischen Abschnitten für den jeweiligen
Sektor maßgebliche Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.
Gesetzliche Grundlagen
1Die
an
der
stationären,
vertragsärztlichen,
vertragspsychotherapeutischen
und
vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer sind nach § 135a Absatz 2
Nummer 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und
weiterzuentwickeln.
2Mit
der
vorliegenden
Richtlinie
bestimmt
der
Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) nach § 92 i. V. m. § 136 Absatz 1 Nummer 1 SGB V die grundsätzlichen
Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche
Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.

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Teil A
Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
§ 1
Ziele des Qualitätsmanagements
1Unter Qualitätsmanagement ist die systematische und kontinuierliche Durchführung von
Aktivitäten zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung im Rahmen der
Patientenversorgung erreicht werden soll. 2Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass
Organisation, Arbeits- und Behandlungsabläufe festgelegt und zusammen mit den Ergebnissen
regelmäßig intern überprüft werden. 3Gegebenenfalls werden dann Strukturen und Prozesse
angepasst und verbessert. 4Gleichzeitig soll die Ausrichtung der Abläufe an fachlichen Standards,
gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen in der jeweiligen Einrichtung unterstützt werden. 5Die
Vorteile von Qualitätsmanagement als wichtiger Ansatz zur Förderung der Patientensicherheit
sollen allen Beteiligten bewusstgemacht werden. 6Eine patientenorientierte Prozessoptimierung
sowie die Patientenzufriedenheit stehen im Mittelpunkt. 7Zusätzlich soll Qualitätsmanagement
dazu beitragen, die Zufriedenheit aller am Prozess Beteiligten zu erhöhen.
8Qualitätsmanagement muss für die Einrichtung, ihre Leitung und alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten effektiv und effizient sein und eine
Sicherheitskultur befördern. 9Erkenntnisse aus und Ergebnisse von interner und externer
Qualitätssicherung sind in das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement einzubinden.
10Ziele und Umsetzung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements müssen jeweils auf die
einrichtungsspezifischen und aktuellen Gegebenheiten bezogen sein. 11Sie sind an die
Bedürfnisse der jeweiligen Patientinnen und Patienten, der Einrichtung und ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen. 12Dabei können die Einrichtungen bei der
Einführung und Umsetzung ihres Qualitätsmanagement-Systems eine eigene Ausgestaltung
vornehmen oder auf vorhandene Qualitätsmanagement-Verfahren bzw. -Modelle zurückgreifen.
§ 2
Grundlegende Methodik
1Qualitätsmanagement ist eine Führungsaufgabe, die in der Verantwortung der Leitung liegt.
2Dabei erfordert Qualitätsmanagement die Einbindung aller an den Abläufen beteiligten
Personen.
3Qualitätsmanagement ist ein fortlaufender Prozess und von der Leitung an konkreten
Qualitätszielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität auszurichten. 4Die Festlegung von
Qualitätszielen für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement sollte sich an den in § 3
genannten Grundelementen orientieren. 5Für die Zielerreichung dienen die in § 4 aufgeführten
Methoden und Instrumente. 6Diese einrichtungsinternen Ziele sollen durch ein schrittweises
Vorgehen mit systematischer Planung, Umsetzung, Überprüfung und gegebenenfalls
Verbesserung erreicht werden, was auf dem Prinzip des sogenannten PDCA-Zyklus beruht.
7Durch die Identifikation relevanter Abläufe, ihre sichere Gestaltung und ihre systematische
Darlegung sollen Risiken erkannt und Probleme vermieden werden.
8Um die eigene Zielerreichung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements beurteilen zu
können, sollten – wo möglich – Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Organisation und
Versorgung gemessen und bewertet werden. 9Kennzahlen und valide Qualitätsindikatoren
dienen dazu, die Zielerreichung intern zu überprüfen und somit die individuelle Umsetzung in
den Einrichtungen zu fördern. 10Anonymisierte Vergleiche mit anderen Einrichtungen können

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dabei hilfreich sein.
11Die Teilnahme an Fortbildungskursen zum einrichtungsinternen
Qualitätsmanagement wird empfohlen.
§ 3
Grundelemente
Qualitätsmanagement umfasst insbesondere folgende grundlegenden Elemente:
-
Patientenorientierung einschließlich Patientensicherheit
-
Mitarbeiterorientierung einschließlich Mitarbeitersicherheit
-
Prozessorientierung
-
Kommunikation und Kooperation
-
Informationssicherheit und Datenschutz
-
Verantwortung und Führung
§ 4
Methoden und Instrumente
(1)
1Die nachfolgenden Methoden und Instrumente sind etablierte und praxisbezogene
Bestandteile des Qualitätsmanagements, die verpflichtend anzuwenden sind. 2Auf die
Anwendung einer aufgelisteten Methode und/oder eines aufgelisteten Instruments kann
verzichtet werden, soweit die konkrete personelle und sächliche Ausstattung bzw. die örtlichen
Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen oder sonstige medizinisch-fachlich begründete
Besonderheiten der Leistungserbringung dem Einsatz der Instrumente offensichtlich
entgegenstehen. 3Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und lässt den
Einrichtungen die Freiheit, zusätzlich weitere Qualitätsmanagement-Methoden und -
Instrumente einzusetzen. 4Die Möglichkeit des Verzichts nach Satz 2 gilt nicht für die
Mindeststandards
des
Risikomanagements,
des
Fehlermanagements
und
der
Fehlermeldesysteme, für das Beschwerdemanagement im Krankenhaus sowie für die Nutzung
von Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärzten bzw.
Ärztinnen oder die unter Sedierung erfolgen.
•
Messen und Bewerten von Qualitätszielen
Wesentliche Zielvorgaben zur Verbesserung der Patientenversorgung oder der Einrich-
tungsorga