Schürmann Christine Einbau Dachfenster in bestehendes Dachgeschoss Winkelhalde 6 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 7.–16. Sept 2026
emeinde grosswange Bekanntmachung Öffentliche Auflage - Bauprojekt Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) wird folgendes Bauvor- haben im vereinfachten Verfahren durchgeführt: Bauvorhaben Bauherrschaft Einbau Dachfenster in bestehendes Dachgeschoss Schürmann Christine, Winkelhalde 6, 6022 Grosswangen Grundeigentümer Schürmann Christine, Winkelhalde 6, 6022 Grosswangen Grundstück Nr. / Lage 1380 / Winkelhalde 6 Einsprachefrist vom 7. September 2026 bis 16. September 2026 Die Planunterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen zur Einsichtnahme auf. Das Baugesuch mit sämtlichen relevanten Plänen kann einverlangt werden und wird elektronisch zugestellt. Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während derAuflagefrist schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates einzureichen. Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen, mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden. Bauamt Grosswangen ^^4? <^ ^ pj-Lq 0 s ^ «/ <^y 0 Q> 6* ^ s ^ W