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title: "Schürmann Christine Einbau Dachfenster in bestehendes Dachgeschoss Winkelhalde 6 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 7.–16. Sept 2026"
sdDatePublished: "2026-09-03T13:18:00Z"
source: "https://www.grosswangen.ch/files/pdf1/publikation-v28.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "house building"
    identifier: "medtop:20000239"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Lucerne"
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Schürmann Christine Einbau Dachfenster in bestehendes Dachgeschoss Winkelhalde 6 6022 Grosswangen; Einsprachefrist 7.–16. Sept 2026

emeinde grosswange
Bekanntmachung
Öffentliche Auflage - Bauprojekt
Im Sinne von § 198 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) wird folgendes Bauvor-
haben im vereinfachten Verfahren durchgeführt:
Bauvorhaben
Bauherrschaft
Einbau Dachfenster in bestehendes Dachgeschoss
Schürmann Christine, Winkelhalde 6, 6022 Grosswangen
Grundeigentümer Schürmann Christine, Winkelhalde 6, 6022 Grosswangen
Grundstück Nr. / Lage 1380 / Winkelhalde 6
Einsprachefrist
vom 7. September 2026 bis 16. September 2026
Die Planunterlagen liegen während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Grosswangen
zur Einsichtnahme auf. Das Baugesuch mit sämtlichen relevanten Plänen kann einverlangt werden
und wird elektronisch zugestellt.
Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Einsprachen sind mit Begründung während derAuflagefrist
schriftlich und im Doppel bei der Gemeindeverwaltung zuhanden des Gemeinderates einzureichen.
Mit der öffentlich-rechtlichen Einsprache kann die Verletzung öffentlich-rechtlicher Bestimmungen,
mit der privatrechtlichen Einsprache die Verletzung privater Rechte geltend gemacht werden.
Bauamt Grosswangen
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