Hessisches Land stärkt Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern in Hessen; Gesetz bis 2033 verlängert
Land stärkt Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern | Hessen Innen
02.09.2026 Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Land stärkt Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern
Roman Poseck: „Wer als Spätaussiedler nach Hessen kommt, soll nicht nur ein Dach über dem Kopf finden, sondern von Beginn an gute Chancen haben, hier anzukommen und Teil unserer Gesellschaft zu werden.“
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Der Hessische Landtag hat heute das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern beschlossen. Damit schafft Hessen langfristig verlässliche Rahmenbedingungen für die Aufnahme, Unterbringung und Eingliederung von Spätaussiedlern. Zugleich werden die Handlungsmöglichkeiten der hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden gestärkt. Das Gesetz wird bis zum 31. Dezember 2033 verlängert.
Innenminister Roman Poseck erklärte anlässlich der zweiten Lesung im Hessischen Landtag: „Hessen steht zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Spätaussiedlern. Wie tief die historischen Wurzeln dieser Verantwortung reichen, führt uns gerade dieses Jahr noch einmal besonders vor Augen: Vor wenigen Tagen hat sich der sogenannte ‚Stalin-Erlass‘ vom 28. August 1941 zum 85. Mal gejährt. Mit ihm begann für Hunderttausende Deutsche in der damaligen Sowjetunion eine Zeit von Deportation, Entrechtung, Zwangsarbeit und jahrzehntelanger Verbannung. Familien wurden auseinandergerissen und Menschen ihrer Heimat beraubt.
Viele der Nachkommen der damals Deportierten haben später als Aussiedler oder Spätaussiedler in Deutschland und auch bei uns in Hessen eine neue Heimat gefunden. Ihre Geschichte gehört zu unserer gemeinsamen Geschichte. Sie erinnert uns daran, dass unsere Verantwortung gegenüber diesem Personenkreis nicht mit dem Erinnern endet. Sie bedeutet auch, den Menschen, die heute zu uns kommen, verlässliche Bedingungen für einen guten Start und eine erfolgreiche Eingliederung zu bieten.
Vier Millionen Aussiedler in 60 Jahren
In den vergangenen 60 Jahren sind rund vier Millionen Aussiedler und Spätaussiedler als Nachfahren deutscher Auswanderer aus den Staaten Ost- und Südosteuropas nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen haben sich hier eine neue Existenz aufgebaut, Verantwortung übernommen und unser Land wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell mitgeprägt. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und eine Bereicherung für unser Land.
Diese Verantwortung endet nicht mit der Aufnahme. Entscheidend ist, welche Bedingungen wir den Menschen für ihren Start in Hessen bieten. Wer heute als Spätaussiedler nach Hessen kommt, soll nicht nur ein Dach über dem Kopf finden, sondern von Beginn an gute Chancen haben, hier anzukommen und Teil unserer Gesellschaft zu werden.
Mit der Modernisierung des Aufnahmegesetzes schaffen wir dafür einen verlässlichen Rahmen und entwickeln die bestehenden Strukturen gezielt weiter. Wir verlängern das Gesetz bis Ende 2033, schaffen neue Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung, stellen die Verteilung auf die Kommunen auf eine eigenständige rechtliche Grundlage und erweitern die Handlungsspielräume vor Ort. Zugleich entwickeln wir unsere Fördereinrichtung in Hasselroth weiter. Damit verbinden wir bessere Voraussetzungen für eine gelingende Eingliederung mit mehr Verlässlichkeit für unsere Kommunen.
Ein wichtiger Baustein ist die gemeinsame vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern. Damit greifen wir auch eine langjährige Forderung der hessischen Interessenverbände auf. Ziel ist es, Unterstützungs- und Eingliederungsangebote gezielter zu bündeln und den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben zu erleichtern. Dass dieser Ansatz funktioniert, zeigt das Modellprojekt in Lich, welches seit über einem Jahr erfolgreich Spätaussiedler eingliedert. Dort stehen 50 Plätze für Spätaussiedler und ihre Familien zur Verfügung. Die Menschen werden nicht lediglich untergebracht, sondern gezielt begleitet und unterstützt. Das schafft gute Voraussetzungen dafür, dass Eingliederung von Anfang an gelingen kann.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist unsere Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth. Mit ihrer Weiterentwicklung setzen wir zugleich ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Junge Menschen erhalten dort die Chance, sich im Rahmen eines zweijährigen Sonderlehrgangs auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vorzubereiten. Künftig können darüber hinaus auch Teilnehmer von Kultur- und Weiterbildungsmaßnahmen dort untergebracht werden. Damit entwickeln wir Hasselroth gezielt zu einem Ort der Bildung, der Begegnung und des gesellschaftlichen Aufstiegs weiter.
Gleichzeitig sorgen wir für klare und verlässliche Strukturen für unsere Kommunen. Für die Verteilung der Spätaussiedler auf die Landkreise und kreisfreien Städte wird künftig eine eigene Rechtsverordnung geschaffen. Die Aufnahmequote wird dabei insbesondere unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl festgelegt. Zudem werden die Regelungen zur Höhe der Gebühren für die vorläufige Unterbringung sowie die Satzungsmöglichkeiten der Landkreise und Gemeinden für die Gebührenerhebung neu gefasst. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und stärken die kommunale Handlungsfähigkeit vor Ort.
Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise leisten seit Jahrzehnten einen entscheidenden Beitrag dazu, dass Aufnahme und Eingliederung gelingen. Dieses Engagement verdient Anerkennung und verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen.
Mit dem neuen Gesetz verbinden wir beides: unsere historische Verantwortung gegenüber den Spätaussiedlern und die praktische Verantwortung für eine gelingende Eingliederung heute. Unser Anspruch ist klar: Menschen sollen in Hessen nicht lediglich aufgenommen werden. Sie sollen die Chance bekommen, schnell Fuß zu fassen, ihre Fähigkeiten einzubringen und eine neue Heimat zu finden.“
Das Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern vom 24. November 2009 wäre nach bisheriger Rechtslage zum 31. Dezember 2026 außer Kraft getreten. Mit der jetzt beschlossenen Änderung wird seine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2033 verlängert.
Für die Verteilung der Spätaussiedler auf die Landkreise und kreisfreien Städte wird künftig eine eigenständige Rechtsverordnung geschaffen. Die Aufnahmequote wird insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahl bestimmt.
Das Gesetz sieht zudem vor, Spätaussiedler im Rahmen der vorläufigen Unterbringung gemeinsam unterzubringen, um ihre Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben zu erleichtern. Das laufende Modellprojekt in Lich zeigt bereits Erfolge dieses Ansatzes.
Die Hessische Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth wird weiterentwickelt. Neben jungen Zugewanderten, die dort im Rahmen eines zweijährigen Sonderlehrgangs auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife vorbereitet werden, können künftig auch Teilnehmer von Kultur- und Weiterbildungsmaßnahmen untergebracht werden.
Darüber hinaus werden die Regelungen zur Höhe der Gebühren für die vorläufige Unterbringung sowie die Satzungsermächtigung für Landkreise und Gemeinden zur Gebührenerhebung neu gefasst. Wie bisher erhalten die Gebietskörperschaften für jede zugewiesene Person eine einmalige Aufnahme- und Betreuungspauschale in Höhe von 2.700 Euro.
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