Kreis verlängert Zuwendungsverträge mit Frauenberatungsstellen Elmshorn und Pinneberg; Sonderkündigungsklausel bei ausreichender Landesfinanzierung
Beschlussvorlage - BV/03/2026/263-1-1
Verlängerung der Zuwendungsverträge mit der Frauenberatungsstelle Pinneberg und der Frauen*beratung Elmshorn.
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Der Antrag wurde im SGGS am 04.06.2026 unter Top 13.1 eingebracht und diskutiert. Am 01.09. wurde der Antrag unter Top 5.1. in den Finanzausschuss eingebracht und diskutiert ( das Protokoll finden Sie hier ).
Auf Grundlage der Beratung in den Ausschüssen wurde der Beschlussvorschlag wie folgt angepasst:
- Die Zuwendungsverträge mit den Frauenberatungsstellen in Elmshorn und Pinneberg werden bis zum 31.12.2027 verlängert, sofern bis zum 31.12. 2026 keine auskömmliche Finanzierung der Beratungsstellen durch das Land Schleswig-Holstein sichergestellt ist.
Die Verträge werden mit einer Sonderkündigungsklausel abgeschlossen, die es dem Kreis erlaubt, die Verträge zu kündigen sobald eine auskömmliche Finanzierung durch das Land vorliegt.
- Die jährliche Zuwendung des Kreises je Beratungsstelle wird von jährlich 55.600€ um 7234,50€ auf 62.834,50€ erhöht.
Diese Erhöhung entspricht dem Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 2018 die tariflichen Steigerungen der Personalkosten, im Falle der Frauenberatungsstellen um 11% und die Steigerung der Sachkosten um max. 2% jährlich anzuerkennen.
Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung, und zwar
Auswirkungen auf den Saldo aus Investitionstätigkeit, und zwar als
mit einem Kreisanteil von _______%.
Auswirkungen auf den Stellenplan mit einem
bereits vollständig im Haushaltsplan veranschlagt.
sind nicht oder nur teilweise im Haushaltsplan veranschlagt. Die noch fehlenden Haushaltsmittel
können im Rahmen der flexiblen Haushaltsausführung bereitgestellt werden. Die Deckung:
sind im nächsten Nachtrag zu veranschlagen.
sind im nächsten regulären Haushalt zu veranschlagen.
positive Auswirkungen auf den Klimaschutz
keine Auswirkungen auf den Klimaschutz
negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
Optimierungspotenziale Klimaschutz (bei negativen Auswirkungen)
Welche Maßnahmen enthält der Beschlussvorschlag zur Reduzierung der Auswirkungen (z.B. CO2-reduzierte Alternativen, Kompensation)?
Gibt es Alternativen, um die Auswirkungen weiter zu reduzieren? Welche Mehrkosten würden dadurch entstehen?
Hinweis: Soweit betroffen wurde bei dieser Vorlage die volle Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft (Inklusion) berücksichtigt.
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