Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Niedersachsen, Bekleidungsbudget, Niedersachsen; Lieferengpässe erhöhen Kosten und Wartezeiten

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/11491

1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT Abgeordnete Lena-Sophie Laue (CDU) Bekleidungsbudget der Polizei Niedersachsen - deckt das Bekleidungsbudget noch den tat- sächlichen Bedarf? Anfrage der Abgeordneten Lena-Sophie Laue (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.08.2026

Die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Landes Niedersachsen tragen im Dienst einheit- liche Dienstbekleidung. Für deren Beschaffung gelten Regelungen zum Bekleidungsbudget sowie zur Ausstattung über das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN).1 Bei Dienstantritt bekommen die Beamtinnen und Beamten eine Grundausstattung gestellt. Im Falle eines Verschleißes oder einer Änderung der Körperform muss eine Nachbestellung durch das jährliche Budget erfolgen. Falls das jährliche Budget nicht ausreicht, kann auf das Budget zulasten des Folgejahres zurückgegriffen wer- den.2 Die Gewerkschaft der Polizei macht darauf aufmerksam, dass es bei der Lieferung der Bekleidung zu langen Wartezeiten kommt. Hier führt die Gewerkschaft auf, dass durch die Lieferengpässe nicht nur die Preise steigen würden, sondern die Beamtinnen und Beamten auch monatelang auf Bestel- lungen warten müssten.3 Weiterhin wird aus der Praxis berichtet, dass die Qualität und die Passform der Bekleidung unzureichend sei. 1. Nach welchen Kriterien werden Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte den unterschiedlichen Bekleidungsbudgets zugeordnet? 2. Wann wurden die derzeit geltenden Bekleidungsbudgets zuletzt festgesetzt oder angepasst, und aus welchen Gründen erfolgte die jeweilige Festsetzung oder Anpassung? 3. Wie haben sich die Preise der über das LZN angebotenen Dienstbekleidung in den vergange- nen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie für die wesentlichen Bekleidungsartikel getrennt darstellen)? 4. Wie hoch sind die derzeitigen Preise der im LZN angebotenen Dienstbekleidungsartikel (bitte insbesondere für Einsatzschuhe, Diensthosen, Einsatzjacken, Schutzwesten, Troyer, Shirts bzw. Polohemden sowie weitere regelmäßig benötigte Bekleidungsstücke angeben)? 5. Ist ein Umtausch von über das LZN bezogener Dienstbekleidung möglich, wenn sich nach der Lieferung herausstellt, dass die bestellte Größe oder Passform nicht geeignet ist? Falls ja, wel- che Regelungen und Fristen gelten hierfür? 6. Welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände erhalten Polizeianwärterinnen und -anwär- ter sowie neu eingestellte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu Beginn ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Dienstes als Erstausstattung? 7. Welche Kosten entstehen nach den derzeitigen Preisen des LZN für eine vollständige Erstaus- stattung einer Polizeianwärterin oder eines Polizeianwärters beziehungsweise einer neu einge- stellten Polizeivollzugsbeamtin oder eines neu eingestellten Polizeivollzugsbeamten (bitte die einzelnen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände mit den jeweiligen Kosten ausweisen)?

1 https://www.verkuendung-niedersachsen.de/api/ndsmbl/2024/621/0/mbl-2024-621.pdf 2 https://www.behoerden-spiegel.de/2023/02/02/bekleidungspauschale-in-niedersachsen-angehoben/ 3 https://www.behoerden-spiegel.de/2023/02/02/bekleidungspauschale-in-niedersachsen-angehoben/

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2 8. Nach den geltenden Regelungen wird in den letzten 24 Monaten vor Eintritt in die Freistellungs- phase der Altersteilzeit oder vor dem Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich kein Bekleidungs- budget mehr gewährt; Ausnahmen sind in zwingenden Fällen möglich. Welche Sachverhalte gelten gegebenenfalls als zwingende Fälle im Sinne dieser Regelung? 9. Wie häufig wurden Ausnahmen nach Frage 8 in den vergangenen fünf Jahren zugelassen (bitte nach Jahren sowie, soweit möglich, nach dem jeweiligen Anlass aufschlüsseln)? 10. Nach den geltenden Regelungen werden Polizeivollzugsbeamtinnen nach einem Wiedereintritt in den Dienst nach einer Schwangerschaft im erforderlichen Maß neu ausgestattet. Nach wel- chen Kriterien wird bestimmt, welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände im erforderli- chen Maß neu bereitgestellt werden? 11. Welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände werden im Rahmen einer Neuausstattung nach Frage 10 regelmäßig ersetzt oder neu ausgegeben? 12. Wie viele Neuausstattungen nach einem Wiedereintritt in den Dienst nach einer Schwanger- schaft wurden in den vergangenen fünf Jahren vorgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln und die hierfür entstandenen durchschnittlichen Kosten je Fall angeben)? 13. Welche Regelungen gelten für die Ersatzbeschaffung beschädigter oder verschlissener Dienstbekleidung? 14. Beabsichtigt die Landesregierung, die Regelungen zum Bekleidungsbudget oder zur Ausstat- tung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu ändern? Falls ja, welche Änderungen sind vorgesehen, und zu welchem Zeitpunkt sollen diese umgesetzt werden? 15. Wie haben sich die durchschnittlichen Lieferzeiten für Dienstbekleidung des LZN in den ver- gangenen fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahren sowie - soweit möglich - nach den wesent- lichen Bekleidungsartikeln aufschlüsseln)? 16. Für welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände bestanden in den vergangenen fünf Jahren gegebenenfalls Lieferzeiten von mehr als vier Wochen, mehr als acht Wochen und mehr als zwölf Wochen (bitte nach Jahren und Artikeln aufschlüsseln)? 17. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren gegebenenfalls ergriffen oder sind geplant, um Lieferzeiten bei Dienstbekleidung zu verkürzen? 18. Welche Preisregelungen gelten für über das LZN bestellte Dienstbekleidung? 19. Ist für die Abrechnung der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung oder der Preis zum Zeitpunkt der Auslieferung maßgeblich? Falls Letzterer gilt, auf welcher rechtlichen oder verwaltungsinternen Grundlage beruht diese Regelung? 20. Wie häufig kam es in den vergangenen fünf Jahren vor, dass sich der Preis eines Bekleidungs- artikels zwischen Bestellung und Auslieferung erhöht hat (bitte nach Jahren sowie, soweit mög- lich, Anzahl der Fälle und Höhe der Preisänderungen darstellen)? 21. Welche Möglichkeiten bestehen gegebenenfalls für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, wenn sich der Preis eines bestellten Bekleidungsartikels zwischen Bestellung und Lieferung erhöht und dadurch das verfügbare Bekleidungsbudget überschritten wird?

(verteilt am 02.09.2026)