Brandenburgs Landwirtschaft setzt verstärkt auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz in Brandenburg; 70% der förderfähigen Fläche unter Öko-Regelungen bewirtschaftet
Brandenburgs Landwirtschaft setzt verstärkt auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Brandenburgs Landwirtschaft setzt verstärkt auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
Über 4.300 Agrar-Betriebe setzen auf fast 940.000 Hektar zusätzliche Umweltleistungen um
Die „Öko-Regelungen“ sind ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der aktuellen EU-Förderperiode und ein Teil der Direktzahlungen. Sie sollen den Beitrag der Landwirtschaft zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz stärken und die dafür erbrachten Leistungen honorieren. Es handelt sich um freiwillige Maßnahmen und steht sowohl ökologisch als auch konventionell wirtschaftenden Betrieben offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. In Brandenburg ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche, auf der Öko-Regelungen umgesetzt werden, erneut gestiegen. Das zeigt die Auswertung der Agrar-Förderanträge für 2026.
Insgesamt gibt es in Brandenburg 1.335.235 Hektar förderfähige landwirtschaftliche Nutzfläche. Im Jahr 2026 stellten 5.075 landwirtschaftliche Unternehmen einen Antrag auf Direktzahlungen und hatten damit auch die Möglichkeit, Öko-Regelungen in Anspruch zu nehmen. Die aktuellen Antragszahlen bestätigen den positiven Trend : Nachdem 2024 insgesamt 830.224 Hektar und 2025 bereits 902.885 Hektar für Öko-Regelungen beantragt worden waren, stieg die Fläche im laufenden Antragsjahr auf 939.993 Hektar . Damit werden inzwischen rund 70 Prozent der förderfähigen landwirtschaftlichen Nutzfläche in Brandenburg im Rahmen von Öko-Regelungen bewirtschaftet. Insgesamt haben sich in diesem Jahr 4.333 landwirtschaftliche Unternehmen für die Umsetzung von Öko-Regelungen entschieden.
Innerhalb Deutschlands sind sieben Öko-Regelungen im Rahmen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vorgesehen. Der Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau (Öko-Regelung 2) mit einer Fläche von 534.022 Hektar und das Kennartenprogramm (Öko-Regelung 5) mit 233.723 Hektar sind auch im Jahr 2026 die beliebtesten Öko-Regelungen im Land Brandenburg.
Für eine Förderung für die Öko-Regelung 2 müssen Landwirte auf dem förderfähigen Ackerland des Betriebs - mit Ausnahme des brachliegenden Ackerlands – mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten im Antragsjahr anbauen . Zu den Hauptfruchtarten müssen Leguminosen gehören, wodurch Humusbildung und Stickstofffixierung unterstützt werden. Damit trägt die Öko-Regelung 2 zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei.
Mit der Öko-Regelung 5 werden artenreiche Dauergrünlandflächen gefördert, die durch das Vorkommen von regionaltypischen (Kenn-)Arten angezeigt werden. Damit wird ein Beitrag zum Erhalt und zur Förderung der biologischen Vielfalt geleistet.
Die landwirtschaftlichen Unternehmen im Land zeigen durch die große Resonanz auf die Öko-Regelungen die große Bedeutung einer ausgewogenen Fruchtfolge für den Schutz der Böden und vielfältiger Grünlandstandorte für den Artenschutz.
Mehr Informationen zu den Öko-Regelungen auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie auf der Seite des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums .
PM vom 03.09.2026: Brandenburgs Landwirtschaft setzt verstärkt auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz (89.8 KB)
- Erschienen am 03.09.2026 - Presemitteilung 177