SPD-Fraktion Hamburg Wohngeldbericht 2025; Bundesregierung plant Heizkostenkomponente zu halbieren
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Wohngeld als wirksames Instrument für bezahlbares Wohnen sichern
Das Wohngeld ist eine wichtige Säule des bezahlbaren Wohnens. Es unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten vollständig zu tragen. Damit leistet das Wohngeld einen wichtigen Beitrag, angemessenen Wohnraum zu sichern und zu verhindern, dass Menschen allein aufgrund hoher Wohnkosten auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.
Gerade in einer Großstadt mit hohen Wohnkosten wie Hamburg kommt dem Wohngeld eine besondere Bedeutung zu. Der Hamburger Wohngeldbericht 2025 (Drs. 23
- unterstreicht dabei auch die familien- und gleichstellungspolitische Bedeutung der Leistung. Von der Entlastung einkommensschwächerer Haushalte profitieren Familien und insbesondere Alleinerziehende. Zugleich kommt das Wohngeld überdurchschnittlich häufig Frauen zugute, deren Möglichkeiten zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts unter anderem aufgrund von Care-Arbeit und bestehenden Einkommensunterschieden eingeschränkt sein können.
Wie groß die Entlastungswirkung des Wohngeldes in Hamburg ist, zeigen auch die aktuellen Zahlen. Ende 2025 erhielten 26.970 Hamburger Haushalte einen Mietzuschuss. Bei einer durchschnittlichen berücksichtigten Miete von 645 Euro betrug das Wohngeld im Durchschnitt 318 Euro und deckte damit 49 Prozent der Mietausgaben. Ohne Wohngeld hätten diese Haushalte durchschnittlich 41 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden müssen, mit dem Zuschuss waren es 21 Prozent.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 grundlegend gestärkt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde deutlich ausgeweitet, das Leistungsniveau angehoben und mit der dauerhaften Heizkostenkomponente erstmals eine pauschale Berücksichtigung von Heizkosten geschaffen. Hamburg hat die Umsetzung dieser Reform mit erheblichem organisatorischem Aufwand begleitet und zugleich daran gearbeitet, den Zugang zum Wohngeld durch Information und Digitalisierung zu erleichtern.
Die Bundesregierung plant nun mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes Änderungen zum 1. Januar 2027. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe sinnvoller Ansätze zur Vereinfachung des Wohngeldrechts und zur Entlastung der Wohngeldbehörden. Gleichzeitig sollen jedoch erhebliche Einsparungen bei den Wohngeldleistungen erzielt werden. Vorgesehen sind insbesondere die Aussetzung der regulären Fortschreibung des Wohngeldes, die Halbierung der Heizkostenkomponente und eine Änderung der Wohngeldformel.
Die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN begrüßen das Ziel, das Wohngeldrecht einfacher, schneller und bürgerfreundlicher zu gestalten. Verwaltungsvereinfachungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die soziale Sicherungsfunktion des Wohngeldes geschwächt wird. Die vorgesehenen Leistungskürzungen bedürfen deshalb aus Hamburger Sicht einer sozialpolitischen Nachbesserung.
Dies gilt für die geplante Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente. Für einen Einpersonenhaushalt soll sie beispielsweise von derzeit 96 Euro auf 48 Euro monatlich sinken. Angesichts weiterhin erheblicher Heizkostenbelastungen erscheint eine Halbierung zu weitgehend. Eine Absenkung kann angesichts der Entwicklung seit der Energiekrise grundsätzlich geprüft werden, sie sollte aber die tatsächliche Entwicklung der Heizkosten angemessen berücksichtigen.
Auch die vorgesehene Änderung der Wohngeldformel muss sozial ausgewogen ausgestaltet werden. Sie führt dazu, dass der Wohngeldanspruch mit steigendem Einkommen künftig schneller zurückgeht. Gerade erwerbstätige Alleinerziehende können hiervon in besonderem Maße betroffen sein. Anders als Paarhaushalte verfügen sie nicht über die Möglichkeit, Einkommensverluste oder zusätzliche Belastungen durch ein zweites Erwerbseinkommen innerhalb des Haushalts auszugleichen. Die Anpassung der Wohngeldformel könnte daher mit einer Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende nach § 17 Nummer 3 Wohngeldgesetz verbunden werden.
Besonders problematisch ist aus Sicht von SPD und GRÜNEN die vorgesehene Herabstufung Hamburgs von Mietenstufe VI auf Mietenstufe V. Die Mietenstufen bestimmen, bis zu welcher Höhe die Miete bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird. Nach dem Gesetzentwurf soll Hamburg künftig nur noch der Mietenstufe V zugeordnet werden. Bei einem Einpersonenhaushalt würde dadurch der maßgebliche Höchstbetrag beispielsweise von 615 Euro in Mietenstufe VI auf 562 Euro in Mietenstufe V sinken.
Für Hamburger Haushalte, deren Miete oberhalb des neuen Höchstbetrags liegt, würde die Herabstufung unmittelbar zu einem geringeren Wohngeldanspruch führen. Besonders betroffen wären Haushalte mit neueren Mietverträgen, während Haushalte mit älteren und günstigeren Mietverträgen von der Änderung weniger stark betroffen wären. Eine solche Herabstufung wird der Situation auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt nicht gerecht.
Aus den den Wohngeldstellen zur Verfügung stehenden Informationen zum Mietverhältnis könnten sich Erkenntnisse zu potentiell überhöhten Mieten ergeben. Daher wäre es sinnvoll zu prüfen, ob Antragsteller:innen auf Basis der von ihnen übermittelten Informationen möglichst automatisiert mitgeteilt werden kann, ob eine mutmaßlich überhöhte Miete vorliegt und ihnen in diesem Fall weiterführende Informationen zu freiwilligen Unterstützungsmöglichkeiten und zur Durchsetzung ihrer Rechte zukommen zu lassen
sich auf Bundesebene zum Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes dafür einzusetzen, die vorgesehenen Kürzungen der Wohngeldleistungen in ihrer derzeit geplanten Form abzulehnen und sozialpolitisch nachzubessern,
sich dabei insbesondere dafür einzusetzen,
a. von der vorgesehenen Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente abzusehen und stattdessen die tatsächliche Entwicklung der Heizkosten angemessen zu berücksichtigen,
b. die vorgesehene Anpassung der Wohngeldformel mit einer angemessenen Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende zu verbinden, um besondere Belastungen erwerbstätiger Alleinerziehender abzufedern,
c. die vorgesehene Herabstufung der Freien und Hansestadt Hamburg von der Mietenstufe VI in die Mietenstufe V abzuwehren und sich dafür einzusetzen, dass Hamburg weiterhin der Mietenstufe VI zugeordnet bleibt,
den Bund in seinen Bestrebungen zu unterstützen, dass sinnvolle Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Wohngeldverfahrens unabhängig von den genannten Leistungskürzungen umgesetzt werden und der Zugang zum Wohngeld für anspruchsberechtigte Haushalte weiter erleichtert wird,
zu prüfen, inwiefern Antragsteller*innen auf Basis der von ihnen übermittelten Informationen möglichst automatisiert mitgeteilt werden kann, ob eine mutmaßlich überhöhte Miete vorliegt und ihnen in diesem Fall weiterführende Informationen zu freiwilligen Unterstützungsmöglichkeiten und zur Durchsetzung ihrer Rechte zukommen zu lassen,
der Bürgerschaft über das Ergebnis der Beratungen auf Bundesebene zu berichten.
Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion
SPD-Fraktion Hamburg Rathausmarkt 1 20095 Hamburg Telefon: 040 42831-1325 E-Mail: info@spd-fraktion.hamburg.de
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