SPD-Fraktion Hamburg fordert bundesweites Verbot künstlichen Lärms bei E-Autos in Deutschland; erhöht Lärmschutz in Innenstädten
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Reduktion von Lärmbelastung durch den Straßenverkehr
Zu viel Lärm verursacht Stress und macht krank. Deswegen verfolgt Hamburg schon seit vielen Jahren sowohl aktive als auch passive Lärmminderungsmaßnahmen, um die Hamburger*innen vor Lärm zu schützen. Ein wichtiges Mittel dabei ist die Hamburger Lärmaktionsplanung (Drucksache 22
17279), die das Ziel hat schädliche Auswirkungen durch Lärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zumindest zu mindern.
Die größte Quelle von Lärm in der Stadt ist der Autoverkehr. Hier hat die Antriebswende weg vom Verbrenner und hin zum elektrischen Auto einen ganz zentralen Mehrwert: Denn E-Autos sind nicht nur effizient, klimafreundlich und sauberer als Autos mit Verbrennermotoren, sondern eben auch deutlich leiser. Komplett lautlose Fahrzeuge würden wiederum aber ebenfalls Gefahren bergen, wenn sie beispielsweise von Fußgängerinnen oder Radfahrerinnen nicht gehört und deswegen übersehen werden. Daher müssen seit Juli 2021 alle neu zugelassenen Elektroautos bei niedrigen Geschwindigkeiten künstliche Geräusche erzeugen, damit Fußgängerinnen und Radfahrerinnen vorgewarnt sind und die Fahrzeuge auch akustisch wahrnehmen können. Bei höheren Geschwindigkeiten ist dieser Schutz durch die Abrollgeräusche ausreichend gegeben, sodass keine künstlichen Geräusche notwendig sind.
Zunehmend gibt es in der Autoindustrie aber Bestrebungen, E-Autos auch über die niedrigen Geschwindigkeiten hinaus mit künstlichem Lärm nachzurüsten. Die Autos sollen klassische Verbrennergeräusche imitieren, dadurch bestimmte Zielgruppen ansprechen und die Unterschiede zu den „gewohnten“ Verbrennerfahrzeugen reduzieren. Angesichts der hohen Belastungen von Menschen in Städten durch Straßenlärm ist das eine fehlgeleitete Entwicklung. E-Autos sollten den Mehrwert, dass sie deutlich leisere Fahrzeuge sind, nicht verspielen, sondern dazu beitragen, unsere Städte leiser und sauberer zu machen. Deswegen soll sich Hamburg auf Bundesebene für ein deutschlandweites Verbot des Einsatzes von künstlichem Lärm – der über die Sicherheitsgeräusche bei niedrigen Geschwindigkeiten hinausgeht – bei E-Autos sowie anderen elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen einsetzen.
Eine andere zusätzliche Lärmbelastung im Straßenverkehr stellt das sogenannte „Autoposing“ dar. Der Begriff beschreibt das absichtliche Erzeugen von übermäßigem Motorenlärm, das Fahren von hochmotorisierten, technisch manipulierten Fahrzeugen mit oft unnötig hoher Drehzahl sowie aggressives Beschleunigen und Abbremsen mit dem Ziel, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Diese Verhaltensweisen sind gerade in Wohnquartieren eine große Belastung durch Lärm und Abgase und stellen außerdem eine Gefahrenquelle für alle Teilnehmenden im Straßenverkehr dar.
In Hamburg leistet die Dienstgruppe „Autoposing“ der Polizei bereits wertvolle Arbeit, um das Problem des Autoposings einzudämmen und illegal manipulierte Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Die Dienstgruppe bei der Verkehrsdirektion) überprüft mit neun Mitarbeitenden zielgerichtet die Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführenden und technische Veränderungen an Fahrzeugen und stellt straßenverkehrsrechtliche Verstöße fest. Seit ihrer Einrichtung im Jahr 2017 hat die Dienstgruppe „Autoposeing“ nach Angaben des Senats mehrere Tausend Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren eingeleitet.
Im Bundesrat hat die Freie Hansestadt Bremen außerdem kürzlich eine Initiative zur wirksameren Bekämpfung des Autoposings im öffentlichen Straßenraum eingebracht (Drucksache 396
26). Darin wird unter anderem ein einheitlicher Rechtsrahmen zur Ahndung des Autoposings und stärkere Sanktionen dessen gefordert. So sollen die Handlungsspielräume von Städten und Kommunen gestärkt und das Autoposing eingedämmt werden. Hamburg sollte sich diesem Vorstoß anschließen und so auf eine bundesweite Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes hinwirken. Denn: oberstes Ziel aller Maßnahmen ist der Schutz der Hamburger*innen – sowohl im Straßenverkehr allgemein, als auch der Schutz vor zu viel Lärm.
sich auf Bundesebene für ein Verbot des Einsatzes von künstlichem Lärm bei höheren Geschwindigkeiten von Elektro-Kraftfahrzeugen einzusetzen,
sich im Bundesrat dem Entschließungsantrag Bremens zur wirksameren Bekämpfung des sogenannten “Autoposing” im öffentlichen Straßenraum (Drucksache 396
der Bürgerschaft bis zum Dezember 2027 zu berichten.
Ole Thorben Buschhüter (Fachsprecher:in Verkehr)
Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion
SPD-Fraktion Hamburg Rathausmarkt 1 20095 Hamburg Telefon: 040 42831-1325 E-Mail: info@spd-fraktion.hamburg.de
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