---
title: "Laura Stellbrink Gewalthilfegesetz-Entwurf zur Einbringung in den Landtag freigegeben Sachsen; Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 verankert."
sdDatePublished: "2026-09-03T13:13:00Z"
source: "https://www.spd-fraktion-sachsen.de/stellbrink-gewalthilfegesetz/"
topics:
  - name: "women's rights"
    identifier: "medtop:20001326"
  - name: "human rights"
    identifier: "medtop:20000592"
  - name: "social services"
    identifier: "medtop:20000820"
  - name: "disabilities"
    identifier: "medtop:20000791"
  - name: "children"
    identifier: "medtop:20000790"
  - name: "politics and government"
    identifier: "medtop:11000000"
  - name: "political party"
    identifier: "medtop:20001384"
locations:
  - "Sachsen"
---


Laura Stellbrink Gewalthilfegesetz-Entwurf zur Einbringung in den Landtag freigegeben Sachsen; Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 verankert.

Stellbrink: „Ein wichtiger Schritt für flächendeckenden Schutz“ | SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag

Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Laura Stellbrink: „Dass der Gesetzentwurf nun in den Landtag kommt, ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Gewaltschutz in Sachsen. Unser Fokus liegt jetzt auf einer zügigen parlamentarischen Behandlung und Verabschiedung, damit das Gesetz fristgerecht am 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Unser Ziel ist es, die Schutz- und Beratungsangebote flächendeckend auszubauen, damit der Rechtsanspruch im gesamten Freistaat gewährleistet ist. Wir begrüßen besonders, dass nach den zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis und den demokratischen Oppostionsfraktionen der Gesetzentwurf an einigen Stellen nachgeschärft wurde. So wurde beispielsweise sexualisierte Gewalt als eine Ausprägung geschlechtsspezifischer Gewalt explizit mit aufgenommen. Außerdem wurden die Belange von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes würde der Zugang zu Schutz und Unterstützung endlich zu einem verlässlichen Rechtsanspruch. Denn Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt müssen sich darauf verlassen können, dass sie in Sachsen Schutz und Unterstützung erhalten.“ Hintergrund: Mit dem sächsischen Gewaltschutzgesetz werden die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Hilfestrukturen umfassend neu geregelt. Erstmals verankert der Entwurf einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen sowie für mitbetroffene Kinder und Jugendliche ab 2032. Um diesen Anspruch einzulösen, werden in den kommenden Jahren die Beratungs- und Schutzeinrichtungen in ganz Sachsen flächendeckend ausgebaut.