Verwaltung 1. Veränderungsnachweis Rat; Spitzendefizit 2029 ca. 1 Mrd €
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Dezernat II – Kämmerei • hier: 1. Veränderungsnachweis „Verwaltung“ Entwurf Haushalt 2027 / 2028
I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e
1 Einleitung…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..3 2 Ergebnisplan vor VN ………………………………………………………………………………………………………………………………………………… 11 3 Finanzplan vor VN ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. 15 4 Veränderungsnachweis Verwaltung 1 …………………………………………………………………………………………………………………………. 17 4.1 Produktbereichsbezogene Zusammenfassung …………………………………………………………………………………………………….. 19 4.2 Einzelveränderungen pro Produktgruppe …………………………………………………………………………………………………………….. 20 4.3 Dezernatsbezogene Zusammenfassung ……………………………………………………………………………………………………………… 25 5 Ergebnisplan inkl. VN ……………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 29 6 Finanzplan inkl. VN ………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. 33
3 1 Einleitung Einleitung
Der Haushaltsplan-Entwurf 2027/ 2028 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 wird am 02.09.2026 in den Rat eingebracht. Seit Fertigstellung des Druckwerkes haben sich Veränderungen ergeben, die aufgrund ihrer finanziellen Auswirkungen in den Haushaltsplanentwurf aufgenommen werden sollen. Dazu wird hier ein 1. Veränderungsnachweis „Verwaltung“ vorgelegt. Veränderungsnotwendigkeiten ergeben sich im Ergebnis- und Finanzplan. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Änderungen, die auf die am 19.08.2026 veröffentlichten Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefi- nanzierungsgesetz 2027 zurückzuführen sind, sowie in der Folge auch durch die Planungen des LVR zur Landschaftsumlage. I. Veränderungen im Ergebnisplan: Die zentralen Eckdaten des Ergebnisplans des vorgelegten Haushaltsplanentwurfs 2027/ 2028 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2031 stellen sich bisher, also vor Berücksichtigung des 1. Veränderungsnachweises, wie folgt dar:
2027 2028 2029 2030 2031
in Mio. € Jahresergebnis -667,0 -852,4 -955,4 -908,3 -777,6 Allgemeine Rücklage
Anfangsbestand 4.378,5 3.711,5 3.529,1 2.903,7 2.765,3 Verrechnung des Jahres- ergebnisses (nach Abzug Verlustvortrag) -667,0 -182,4 -565,4 -138,3 -7,6 Verrechnung des Verlust- vortrags aus Vorjahren
-60,0 0,0 -670,0 Verringerung (in %) -15,23 -4,92 -17,72 -4,76 -24,50 Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussbestand 3.711,5 3.529,1 2.903,7 2.765,3 2.087,7 Verlustvortrag 0,00 670,0 390,0 770,0 770,0
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Unter Berücksichtigung des 1. Veränderungsnachweises „Verwaltung“ schließt der Gesamtergebnisplan nun wie folgt ab:
2027 2028 2029 2030 2031
in Mio. € Jahresergebnis -811,7 -931,4 -998,1 -918,6 -755,2 Allgemeine Rücklage
Anfangsbestand 4.407,7 3.596,0 3.424,6 3.036,5 2.967,9 Verrechnung des Jahres- ergebnisses (nach Abzug Verlustvortrag) -811,7 -171,4 -148,1 -68,6 0 Verrechnung des Verlust- vortrags aus Vorjahren 0 0 -240,0 0 -520,0 Verringerung (in %) -18,42 -4,77 -11,33 -2,26 -17,52 Zuführung (+) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlussbestand 3.596,0 3.424,6 3.036,5 2.967,9 2.447,9 Verlustvortrag 0 760,0 850,0 850,0 755,2
Insgesamt zeigen sich durch den 1. Veränderungsnachweis mithin folgende Veränderungen beim Jahresergebnis: Haushaltsjahr 2027 Verschlechterung
144.738.071 € Haushaltsjahr 2028 Verschlechterung
78.960.924 € Haushaltsjahr 2029 Verschlechterung
42.686.214 € Haushaltsjahr 2030 Verschlechterung
10.245.579 € Haushaltsjahr 2031 Verbesserung 22.383.297 €
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Das jährliche Defizit beläuft sich im Jahr 2027 somit auf 811,7 Mio. € (2028 = 931,4 Mio. €) und wächst in der Spitze auf bis zu 998,1 Mio. € im Jahr 2029 (2030 = 918,6 Mio. € und 2031 = 755,2 Mio. €). Die Allgemeine Rücklage liegt zum Ende des Planungszeitraums im Jahr 2031 bei 2.447,9 Mio. €. Sofern es nicht gelingt, die aktuell geplanten Verlustvorträge in der Bewirtschaftung oder in zukünftigen Haushaltsplanungen zu reduzieren, son- dern diese in späteren Jahren mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen wären, wäre das Eigenkapital zum Ende des Finanzplanungszeit- raums aufgezehrt. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen im städtischen Haushalt, bleibt es daher unabdingbar, auch weiterhin wirksame Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu entwickeln und umzusetzen. Im Zuge des für den Haushalt 2027/2028 durchgeführten Haushaltsaufstellungsprozesses wurden bereits erhebliche Gegensteuerungsmaßnah- men ergriffen, um die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts möglichst abzusichern. Wegen der Einzelheiten wird auf die ausführliche Darstellung im Vorbericht sowie auf das als Anlage zum Vorbericht aufgeführte “Programm zur Sicherung der finanziellen Zukunftsfähigkeit der Stadt Köln“ verwiesen.
Zu den Inhalten des 1. Veränderungsnachweises im Einzelnen: Die im Rahmen des 1. Veränderungsnachweises vorgenommenen Fortschreibungen des Ergebnisplans werden nachfolgend dargestellt. Bezüg- lich der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Produktgruppe 0209 | Ausländerangelegenheiten Zentrale Ausländerbehörde: Gemäß § 16 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen (ZustAVO) werden die notwendigen Kosten für den Betrieb und die Aufga- benwahrnehmung der Zentralen Ausländerbehörde aus dem Landeshaushalt erstattet. Verfahrensbedingt ist aufgrund der nachgelagerten Ein- spielung der Zentralansätze (z. B. Personalaufwand) nach der Feinplanung der Dienststellen eine ergebnisverbessernde Anpassung der Erträge in Höhe von 1,2 Mio. € in 2027 und 1,6 Mio. € in 2027 erforderlich.
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Produktgruppe 1601 | Allgemeine Finanzwirtschaft Gewerbesteuer: Der Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 basierte auf den Erkenntnissen der Steuerschätzung Mai 2026, welche die Steuerertrags- prognose zum wiederholten Male nach unten korrigierte. Über die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Köln wurde der Finanzausschuss mit Mitteilungsvorlage 1306/2026 informiert. In diesem Zusammenhang wurde er weiter darüber informiert, dass angesichts der vom Arbeitskreis Steuerschätzung thematisierten hohen Unsicherheiten, Dynamiken und Prognoserisiken bei der Steuerentwick- lung die Verwaltung die weitere unterjährige Entwicklung insbesondere der Gewerbesteuer engmaschig beobachten wird und auf aktuelle Ent- wicklungen mit entsprechenden Anpassungen im Aufstellungsverfahren reagieren wird. Hintergrund ist, dass für die Prognose der zukünftigen Steuerentwicklung ab 2027 ff. die Prognose für das Jahr 2026 (sogenannter Basiswert) von zentraler Bedeutung ist. Dieser Ankündigung folgend hat die Verwaltung die für die Jahre 2027 ff. nach aktuellem Erkenntnisstand zu erwartende Steuerentwicklung aktu- alisiert. Auf Basis der aktuellen Entwicklung kann festgestellt werden, dass sich die Steuerentwicklung inzwischen etwas stabilisiert hat und für 2026 inzwischen nur noch mit einer geringfügigen Planunterschreitung zu rechnen ist. Bei der Fortschreibung dieser Werte für die Folgejahre wurden atypische Einzeleffekte in Abzug gebracht. Gleichwohl kann aktuell (Stand: 27.08.2026) von einer leicht verbesserten Steuerprognose ausgegangen werden. Diese führt gegenüber dem Planentwurf zu Verbesserungen bei der Gewerbesteuer von 98,2 Mio. € in 2027 bis zu 119,4 Mio. € in 2031. Die nächste Steuerschätzung ist im Oktober 2026. Sollte sich hier weiterer Aktualisierungsbedarf ergeben, wird die Verwaltung dem ggf. durch einen weiteren Veränderungsnachweis Rechnung tragen. Gewerbesteuerumlage: Aufgrund der Veränderungen bei der Gewerbesteuer ergeben sich auch gegenläufige Änderungen bei der Gewerbesteuerumlage, denen mit diesem 1. Veränderungsnachweis ebenfalls Rechnung zu tragen ist. Landschaftsumlage: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat mit Schreiben vom 31.07.2026 das Benehmen zur Festsetzung der Landschaftsumlage eingeleitet. Hiernach beabsichtigt der LVR für das Jahr 2027 eine massive Anhebung des Umlagesatzes von 16,4% (im Jahr 2026) auf 18,75 %. Die konkrete Höhe der Umlage ist verlässlich erst zu ermitteln, wenn die Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 vorliegt, da sich hie- raus die maßgeblichen Umlagegrundlagen für die Stadt Köln ergeben. Letztere ist am 19.08.2026 eingegangen. Auf Basis dieser Zahlen würde die Landschaftsumlage von 540,5 Mio. € in 2026 auf 614,4 Mio. € in 2027 ansteigen. Diese Erhöhung geht noch deutlich über die bisherige Planung des LVR, die in dessen mittelfristiger Finanzplanung abgebildet war und die bei der Aufstellung des Haus- haltsplanentwurfs der Stadt Köln Berücksichtigung gefunden hatten, hinaus. Hintergrund der geplanten Erhöhung der Umlage sind ausweislich der Mitteilung des LVR insbesondere deutlich angestiegene Kostenbelastun- gen bei den Sozialtransferleistungen. Teil der Umlageerhöhung ist aber auch, dass der Landschaftsverband beabsichtigt, ein für das Jahr 2026 im LVR-Haushalt prognostiziertes Defizit nicht mit seinem Eigenkapital zu verrechnen, sondern in den kommenden drei Jahren über die Umlage auszugleichen. Allein der hierfür notwendige Anteil am zukünftigen Umlagesatz beträgt 0,27 bzw. 0,26 Prozentpunkte. Da der LVR Bewirtschaf- tungsmaßnahmen zur Begrenzung des Defizits in 2026 ergriffen hat, bei den Planungen sehr vorsichtige Annahmen zugrunde gelegt hat sowie
7 die deutliche Erwartung der umlagezahlenden Städte und Kreise besteht, dass der Umlagesatz im nun beginnenden Beratungsverfahren abge- senkt wird, wurden die Planungen des LVR in reduzierter Form in den Veränderungsnachweis übernommen. Gleichwohl ergibt sich durch die LVR-Planungen im Vergleich zum bisherigen Haushaltsplanentwurf der Stadt Köln ein Mehraufwand in 2027 von rd. 39,6 Mio. €. Für die Folgejahre bedeutet dies Mehraufwendungen in Höhe von rd. 75,6 Mio. € bis 89,8 Mio. €. Die Stadt Köln wird der Hebesatzanpassung des LVR daher entgegentreten und hat eine entsprechende Stellungnahme an den LVR übermittelt. Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz / Arbeitskreisrechnung Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 (GFG 2027): Am 19.08.2026 wurde seitens des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW die Arbeitskreisrechnung für das GFG 2027 veröffentlicht. Die AK-Rechnung soll den nordrhein-westfälischen Kommunen eine erste Orientierung über die Zuweisungen aus dem nächsten Gemeindefinanzierungsgesetz auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage geben. Für die Verteilung der Finanzmittel im Wege sog. Schlüsselzuweisungen auf die Kommunen sind - sehr vereinfacht - drei wesentliche Parameter entscheidend: die ins- gesamt für die Verteilung zur Verfügung stehende Finanzausgleichsmasse, der (relative) Bedarf der Kommune und ihre (relative) Steuerkraft. Für die Ermittlung der S