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title: "Albert Füracker fordert steuerliches Maßnahmenpaket zur Förderung von Arbeit in Bayern; Mehr Arbeitsanreize, weniger Bürokratie"
sdDatePublished: "2026-09-03T10:06:00Z"
source: "https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/26357/"
topics:
  - name: "employment"
    identifier: "medtop:20000509"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Germany"
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Albert Füracker fordert steuerliches Maßnahmenpaket zur Förderung von Arbeit in Bayern; Mehr Arbeitsanreize, weniger Bürokratie

FÜRACKER: MEHR ARBEIT MUSS SICH LOHNEN – STEUERRECHT ZUM MOTOR FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG MACHEN

FÜRACKER: MEHR ARBEIT MUSS SICH LOHNEN – STEUERRECHT ZUM MOTOR FÜR WACHSTUM UND BESCHÄFTIGUNG MACHEN „Deutschland braucht dringend mehr Arbeitskräfte und mehr wirtschaftliche Dynamik. Wir können es uns nicht leisten, vorhandenes Arbeitskräftepotenzial ungenutzt zu lassen. Der Staat darf nicht diejenigen bremsen, die mehr leisten, länger arbeiten oder ein Unternehmen gründen wollen. Wer mehr arbeitet, soll davon auch stärker profitieren. Und wer ein Unternehmen gründet, soll sich auf sein Geschäft konzentrieren können, statt von Anfang an mit unnötiger Bürokratie belastet zu werden. Auch unser Steuerrecht muss stärker auf Leistung, Beschäftigung und Wachstum ausgerichtet werden – Arbeit muss sich lohnen!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Unser Ziel ist klar: Mehr Netto für mehr Arbeit, weniger Bürokratie für mehr Unternehmertum und damit mehr Wachstum für Bayern und Deutschland insgesamt. Wir müssen wieder mehr Menschen für zusätzliche Arbeit gewinnen und gleichzeitig unseren Unternehmen den Rücken freihalten. Das Steuerrecht kann an der richtigen Stelle wichtige Anreize und Impulse setzen, für die wir uns beim Bund einsetzen: Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, Arbeitszeitaufstockung von Teilzeitbeschäftigten, steuerfreie Kilometerpauschalen oder die Weiterentwicklung der Aktivrente – hier besteht noch erhebliches Potenzial, das wir unbedingt nutzen sollten“, so Füracker weiter. Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 10. September 2026 über den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 beraten. Bayern fordert in diesem Zusammenhang ein steuerliches Maßnahmenpaket, das zusätzliche Arbeitsanreize setzt und Unternehmen entlastet. Dabei geht es konkret um folgende Maßnahmen: - Die Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen sowie die steuerliche Begünstigung von Prämienzahlungen bei einer Ausweitung von Teilzeitbeschäftigungen sollten, wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, umgehend umgesetzt werden, um dringend benötigte, zusätzliche Arbeitskapazitäten aktivieren zu können. - Die steuerfreie Kilometerpauschale für beruflich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw soll an die in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten angepasst werden. Nur so kann deren Vereinfachungsfunktion erhalten und eine angemessene Berücksichtigung der realen Fahrtkosten sichergestellt werden. - Die seit Jahresbeginn 2026 geltende Aktivrente soll sowohl unter dem Aspekt des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung sowie zur Aktivierung von zusätzlichem Arbeitskräftepotential auf Selbständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

innen sowie Beamtinnen und Beamte ausgeweitet werden. - Die Aussetzung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Existenzgründer soll fortgeführt und entfristet werden; aktuell gilt die Ausnahme lediglich für die Jahre 2021 bis 2026. Werkzeugleiste