Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erneuert L 44 zwischen Hoogstede und Groß Ringe, Grafschaft Bentheim; Vollsperrung bis Mitte Dezember 2026
L 44: Bauarbeiten zwischen Hoogstede und Groß Ringe | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
L 44: Bauarbeiten zwischen Hoogstede und Groß Ringe
Die Fahrbahn der Landesstraße 44 zwischen Hoogstede und Groß Ringe (Landkreis Grafschaft Bentheim) wird ab dem 7. September auf einer Länge von rund 2,7 Kilometern erneuert. Während der Bauarbeiten wird eine Vollsperrung eingerichtet. In einem weiteren Abschnitt von Groß Ringe in Richtung Emlichheim (Höhe Grünabfallsammelplatz Ringer Straße) wird im Rahmen der L-44-Erneuerung auch noch eine punktuelle Schadstellensanierung durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen bis Mitte Dezember (2026) abgeschlossen sein. Das teilte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehrs im Geschäftsbereich Lingen mit.
Um die Erreichbarkeit der im Baustellenbereich ansässigen Unternehmen und Gehöfte möglichst lange zu ermöglichen, wird die Gesamtmaßnahme unter Vollsperrung in drei aufeinanderfolgende Bauabschnitte unterteilt. Durch diese abschnittsweise Bauausführung kann die Zufahrt zu den betroffenen Grundstücken und Betrieben – soweit bautechnisch möglich – während der jeweiligen Bauphasen aufrechterhalten werden. Über die jeweils gültige Verkehrsführung und Erreichbarkeit wird vor Ort durch eine entsprechende Beschilderung informiert.
Die Vollsperrung ist aus Gründen der Arbeitssicherheit und zur Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten unumgänglich. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen. Die Umleitungsstrecke für den Kraftfahrzeugverkehr verläuft von Hoogstede über die Kreisstraße 15 (Bathorner Straße) zur Kreisstraße 19 (Kanalstraße) in Richtung Emlichheim und anschließend über die Gemeindestraße Obenholt zurück zur Landesstraße 44. Die Umleitung gilt entsprechend auch in umgekehrter Fahrtrichtung.
Ein wichtiger Hinweis für den Schwerlastverkehr: Die Landesstraße 46 ist aufgrund einer bestehenden Tonnagebegrenzung bis 7,5 t für den Lkw-Verkehr nicht zugelassen und kann daher nicht als Ausweichstrecke genutzt werden. Alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fahrerinnen und Fahrer von Lastkraftwagen, werden gebeten, ausschließlich der ausgeschilderten Umleitungsstrecke zu folgen.
Für den Radverkehr wird eine gesonderte Umleitungsstrecke eingerichtet. Diese verläuft über vorhandene Wirtschafts- und Gemeindestraßen und ist ausgeschildert. Radfahrende werden gebeten, der Beschilderung zu folgen und insbesondere auf den gemeinsam genutzten Wegen Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende zu nehmen.