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title: "ver.di Diepholz fordert ÖPNV-Anbindung des Zentralklinikums Borwede in Twistringen, Landkreis Diepholz; Halbstündige Verbindungen bis 2028"
sdDatePublished: "2026-09-03T11:29:00Z"
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ver.di Diepholz fordert ÖPNV-Anbindung des Zentralklinikums Borwede in Twistringen, Landkreis Diepholz; Halbstündige Verbindungen bis 2028

Forderungen der Gewerkschaft ver.di in Diepholz für die Kommunalwahl 2026 | ver.di

Forderungen der Gewerkschaft ver.di in Diepholz für die Kommunalwahl 2026

Die Erreichbarkeit des künftigen Zentralklinikums in Borwede mit dem ÖPNV muss frühzeitig geplant und sichergestellt werden.

Aktuell ist die Erreichbarkeit des Ortes Twistringen für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Diepholz gut, wenn ihre Wohnorte an die Bahnlinie Osnabrück – Bremen angebunden sind. Züge fahren dort im Stunden bzw. Halbstundentakt. Eine Erreichbarkeit mit dem Bus ist, je nach Wohnort, teilweise mangelhaft und nur mit hohem Zeitaufwand möglich.

Die zukünftige Erreichbarkeit des Klinikums bewegt auch die Einwohnerinnen und Einwohner des gesamten Landkreises Diepholz.

Auf der Homepage des Kliniken Landkreis Diepholz wird auf die Frage von Bürgerinnen und Bürgern, in Bezug auf eine Erreichbarkeit des Klinikums mit dem ÖPNV geantwortet:

Zitat “ Die Anbindung des Standortes im Twistringer Stadtteil Borwede an ÖPNV- und Straßen-

Wegenetz im Landkreis Diepholz ist unumgänglich. Die Zusicherung der Einrichtung einer Bushaltestelle vor dem Grundstück Twistringen-Borwede liegt seitens der Stadt vor. So ist auch die Anreise mit dem Zug und anschließender Weiterreise mit dem Bus zur und von der Klinik möglich.“

Die Antwort ist aus unserer Sicht wenig zufriedenstellend. Mag die Einrichtung einer Haltestelle noch Aufgabe der Stadt Twistringen sein, so sehen wir nicht die Stadt Twistringen in der Verpflichtung die strategische Planung der Anbindung des Klinikums an den ÖPNV durchzuführen. Die Sicherstellung, Förderung und Verbesserung des ÖPNV ist Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hier sehen wir den Landkreis Diepholz und damit die Politik in der Verpflichtung. Jede Besucherin und jeder Besucher muss in der Lage sein, dass Klinikum mit dem OPNV zu erreichen. Die Planung des öffentlichen Nahverkehrs muss berücksichtigen:

eine verlässliche halbstündige Verbindung zum Zentralklinikum in Borwede und dem Bahnhof Twistringen mindestens im Halbstundentakt,

Fahrpläne, die es allen Beschäftigten ermöglichen, ihren Dienstbeginn und ihr Dienstende mit dem ÖPNV in zumutbarer Fahrzeit zu erreichen,

eine zeitnahe und barrierearme Erreichbarkeit für Patientinnen und Patienten mit Terminen und für die Besucher. Jede Patientin und jeder Patient und Besucher muss ihren

seinen Termin im Zentralklinikum mit dem ÖPNV in zumutbarer Fahrzeit (60 Minuten) aus dem gesamten Landkreis erreichen können.

Das Zentralklinikum des Landkreises Diepholz in Borwede soll nach derzeitiger Planung im Jahr 2028 eröffnet werden. Wie zuletzt am 08. Juni 2026 in der Presse berichtet wurde, ist die Planung und Einrichtung neuer Buslinien mit erheblichen Vorlaufzeiten verbunden. Deshalb ist es aus unserer Sicht jetzt höchste Zeit, in die ÖPNV-Planungen des ÖPNV zur Erreichbarkeit des Zentralklinikums aus allen Teilen des Landkreises verbindlich aufzunehmen.

Sicherung und Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum im Landkreis

Das zweite Thema „Sicherung und Ausweitung von bezahlbarem Wohnraum“ ist auch im Landkreis Diepholz ein Thema, dass nicht erst heute aktuell ist. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Wohnraumversorgungskonzept für den Landkreis Diepholz vom Dezember 2016. Auftraggeber war der Landkreis Diepholz.

Im Wohnraumversorgungskonzept wird festgestellt, „…Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen fällt im regionalen Vergleich eher gering aus. Im Jahr 2015 gab es genau 844 Sozialwohnungen im Landkreis Diepholz. Umgerechnet waren damit 0,9 Prozent aller Wohnungen an die Vorlage eine Wohnberechtigungsscheines gebunden oder anders gesagt: auf 1.000 Bestandswohnungen kamen 8,6 Sozialwohnungen...“ (Quelle: Landkreis Diepholz (2016), Wohnraumversorgungskonzept, Seite 58).

Wie weiter aus der Untersuchung hervorgeht, dürften mittlerweile ca. 380 Wohnungen (Stand 2020) aus der Mietpreisbindung herausgefallen sein.

Bezahlbarer Wohnraum dürfte damit weiter Mangelware für Menschen mit geringem Einkommen sein.

Vergessen werden dürfen hier auch nicht Studierende und Auszubildende, die ebenfalls oft durch Wohnkosten überbelastet sind und damit zu Studien-

Ausbildungsbeginn den Landkreis verlassen. Eine Attraktivität des Landkreises für Fachkräftegewinnung fängt bei den Auszubildenden und Studieren an. Mit attraktiven Wohnangeboten wird der Landkreis auch für andere Berufseinsteiger*innen attraktiv und gewinnt neue Bürger*innen.

Wir sehen in dem Zugang zu bezahlbarem Wohnraum eine zentrale Herausforderung für die politisch Verantwortlichen.

Wilken Hartje, Kandidat für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Syke

Das Thema BEZAHLBARER WOHNRAUM ist in Syke ein grundsätzliches Thema und wurde in den letzten Bebauungsplänen mit eingearbeitet. Wir haben im Rat feste Quoten beschlossen. Ich gehe davon aus, dass ein gewisser Anteil an bezahlbaren Wohnraum sowohl bei neuen B-Plänen als auch im Rahmen des Bauturbos weiterhin berücksichtigt wird.

Im Bereich des ÖPNV ist Syke selbst im Halbstundentakt an der Bahnlinie angebunden. Politischer Wille ist es ebenfalls, auch dies für die Haltstelle Barrien zu ermöglichen. Die Erreichbarkeit des neuen Krankenhauses für Syker Bürger:innen ist grundsätzlich gut möglich, die Verkehrssituation in Twistringen muss dabei optimiert werden.

Kristine Helmerichs, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90

Antworten von Kristine Helmerichs, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90