Technische Universität Braunschweig Neubau CPC am Campus Forschungsflughafen Braunschweig; Vierjährige Wartungslaufzeit

CXQ6YY4RK7A | Trocken- und Reinraumtechnik - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig | vergabe.niedersachsen.de

Trocken- und Reinraumtechnik - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 …

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Am nördlichen Standort Campus Forschungsflughafen Braunschweig soll für die Technische Universität Braunschweig der Forschungsneubau CPC umgesetzt werden. Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei, über einen Verbindungsbaukörper erschlossene, Gebäudeteile, der Gebäudeteil Büro und der Gebäudeteil Technikum in dem experimentell gearbeitet wird. Im Außenbereich soll eine Anlieferung, ein Parkplatz und Aufstellflächen für Zyklisiercontainer entstehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Errichtung von sieben (7) Trockenräumen und zwei (2) Reinräumen, bestehend aus der Raumhülle, Türen, Toren, Fenstern sowie der Beleuchtung. Für die Trockenräume werden zudem vier Entfeuchtungsanlagen inkl. der erf. Lüftungskanäle, der erf. Medienversorgung, Steuerungstechnik, Absaugungssystem für die technische Abluft, Ansaugkästen für die technische Umluft, Entrauchungsmöglichkeiten, Raumsensorik für die Erfassung diverser Parameter

  • Wartung und Inspektion für eine Neuanlage in Verbindung mit deren Errichtung und Montage, Laufzeit 4 Jahre - Ergänzungsvertrag für Störungsbeseitigung zum Vertrag für Wartung und Inspektion von technischen Anlagen und Einrichtungen

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis; Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Bieterkonzept gemäß Leistungsbeschreibung Trockenraum (unter Beachtung der Bewertungsmatrix). Mindestkriterien beachten.

Vorgaben gemäß beiliegende Bewertungsmatrix. Ausschluss bei Lieferzeit über 20 Wochen.

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zur Laufzeit des Vertrags: siehe Datei “Vertragsbedingungen”, VHB Formblatt 214, Anlage zu 214 - Detaillierter Terminplan.

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen

Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich.

Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten

sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen

Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen.

Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https:

. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Es findet eine elektronische Angebotseröffnung ohne Bieter oder Bevollmächtigte statt. Die im Rahmen des Eröffnungstermins gemäß § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB

A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich über den Kommunikationsweg des Vergabeportals Niedersachsen zur Verfügung gestellt.

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden teilweise nachgefordert, mit Ausnahme von: Formblatt 213 (Angebotsschreiben), vollständiges Leistungsverzeichnis, wertungsrelevante Preisangaben.

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe, unter anderem §§ 123, 124 GWB, § 6 WRegG, §§ 6e, 15, 16, 16a VOB

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB

A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB

A: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe zu drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen, deren Nutzungsaufnahme zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Bestätigung des Auftraggebers des Referenzobjektes über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Nachweise: Referenznachweise Geforderte Mindeststandards: Die Referenzen sollen mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) oder in Anlehnung an das Formblatt 444. Das Formblatt 444 Referenzbescheinigung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB

A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung.

Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.

Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und Handelkammer nachzuweisen.

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB

A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB

A: Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.

Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.

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