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title: "Stadt Barmstedt nimmt zusätzliche Straßenabschnitte in der Lärmkartierung 2027 auf; Kosten ca. 384 EUR für 4,8 km"
sdDatePublished: "2026-09-03T04:08:00Z"
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  - name: "environmental pollution"
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locations:
  - "Pinneberg"
  - "Barmstedt"
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Stadt Barmstedt nimmt zusätzliche Straßenabschnitte in der Lärmkartierung 2027 auf; Kosten ca. 384 EUR für 4,8 km

Stadt Barmstedt
Der Bürgermeister

Vorlage VO/2026/320
Stadt Barmstedt
1/2

Vorlage

Federführend:
FB 400 Bauen und Umwelt
Vorlage-Nr.:
Status:
Verfasser:
VO/2026/320
öffentlich
Jacqueline Jathe
Lärmaktionsplanung der Stadt Barmstedt, hier; Kartierung der Straßen in 2027
Beratungsfolge:

Datum
Gremium
Zuständigkeit
07.09.2026
Bauausschuss Barmstedt
Vorberatung

Beschlussvorschlag:

Das Gremium beschließt, die in der Anlage aufgeführten Straßenabschnitte im Rahmen der
Lärmkartierung 2027 zusätzlich zu den gesetzlich zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen
berücksichtigen zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beauftragung beim Landesamt für
Umwelt zu veranlassen.

Für die zusätzlichen Straßenabschnitte entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca.
384,00 € (4,8 km × 80,00 €/km).

Sachverhalt:

Gemäß § 47c Abs. 4 BImSchG sind für die Umsetzung der fünften Runde der
Umgebungslärmrichtlinie bis zum 30.06.2027 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen
auszuarbeiten.

Die Ausarbeitung dieser Karten obliegt gemäß § 47e BImSchG den Gemeinden. Für
Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übernimmt das
Landesamt für Umwelt (LfU) die Erstellung der Lärmkarten kostenfrei.

In einem Schreiben vom 13.08.2026 hat das LfU die Stadt Barmstedt darüber informiert,
dass im Rahmen der Kartierung 2027 auch die Möglichkeit besteht, neben den gesetzlich zu
kartierenden Hauptverkehrsstraßen weitere Straßenabschnitte in die Lärmkartierung
aufzunehmen, die für die örtliche Lärmaktionsplanung von besonderer Bedeutung sind.

Die Kartierung der gesetzlich zu erfassenden Hauptverkehrsstraßen erfolgt kostenfrei. Für
zusätzlich gewünschte Straßenabschnitte wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 80,00 € je
Kilometer erhoben.

Bereits im Rahmen der Kartierung 2022 hatte die Stadt Barmstedt von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht und neben den Hauptverkehrsstraßen drei weitere Straßenabschnitte
kartieren lassen.

Im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan wurden darüber hinaus aus
der Bevölkerung weitere Straßen benannt, für die eine Berücksichtigung bei der
Lärmkartierung angeregt wurde. Eine Übersicht der genannten Straßen ist als Anlage
beigefügt.

Begründung des Beschlussvorschlages:

Die Lärmkartierung ist eine wesentliche Grundlage für die Aufstellung und Fortschreibung

Vorlage VO/2026/320
Stadt Barmstedt
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des Lärmaktionsplans. Durch die zusätzliche Kartierung können auch Straßenabschnitte
betrachtet werden, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfasst werden müssen, für die
im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung jedoch ein entsprechender Bedarf aus der
Bevölkerung benannt wurde.

Bereits bei der Lärmkartierung 2022 wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und
über die gesetzlich zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen hinaus weitere Straßenabschnitte
berücksichtigt. Durch die erneute Aufnahme zusätzlicher Straßen können die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Anliegen berücksichtigt und eine breitere
Datengrundlage für die weitere Lärmaktionsplanung geschaffen werden.

Die zusätzlich zu kartierenden Straßenabschnitte umfassen insgesamt etwa 4,8 Kilometer.
Hierfür entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 384,00 €. Die gesetzlich erforderliche
Kartierung der Hauptverkehrsstraßen bleibt hiervon unberührt und wird für die Stadt
kostenfrei durch das Landesamt für Umwelt durchgeführt.

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 auf dem Produktsachkonto 511010.543107
vorhanden.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

Zuständigkeiten:

Es ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Bauausschuss // Entscheidung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

Anlage/n:

1 - Kartierungsvorschlag 2027

Stadt Barmstedt
Am Markt 1
25355 Barmstedt
nicht amtlicher Kartenauszug
Datenauszug
0
1,6
km
Erstellt für Maßstab
1:15.000
Ersteller
Frau Jathe
Erstellungsdatum
31.08.2026
© GeoBasis-DE/LVermGeo SH