DECATHLON Deutschland SE & CO. KG veranstaltet Active City Summer Gewinnspiel Hamburg; 5 x 50 € Gutscheine ausgelost
Teilnahmebedingungen Decathlon Gewinnspiel Kursteilnahme – Active City Summer | Hamburg
Teilnahmebedingungen Active City Summer Gewinnspiel Kursteilnahme 1. Gewinnspiel und Veranstalter Veranstalter des Gewinnspiels “Active City Summer Kursteilnahme” (nachfolgend “Gewinnspiel”) ist die DECATHLON Deutschland SE & CO. KG, Filsallee 19, 73207, Plochingen (nachfolgend “Veranstalter”). Die Teilnahme an dem Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den nachfolgenden Teilnahmebedingungen. 2. Teilnahme 2.1 Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter der Unternehmen: DECATHLON Deutschland SE & Co. KG sowie hansebeach GmbH und von dritten Unternehmen, die in die Durchführung des Gewinnspiels involviert sind, sowie deren jeweilige Familien- und Haushaltsangehörige. 2.2 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ausschließlich in dem Zeitraum 01.07.2026 bis 30.09.2026 möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme ist ein bestehendes DECATHLON Membership Konto. 2.3 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über das Ausfüllen des Google Dokuments, welches in den Kursen des Active City Summers zur Verfügung gestellt wird. 2.4 Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der
die Teilnehmer:in das Google Formular des Gewinnspiels ausfüllen. Für die Teilnahme ist die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher abgefragter Daten erforderlich: E-Mail Adresse, eigener Vor- und Nachname, besuchter Kurs, jeweilige:r Kurstrainer:in. 2.5 Jede:r Teilnehmer:in kann mehrfach an dem Gewinnspiel teilnehmen, um die Gewinnchancen zu erhöhen. Voraussetzung hierfür ist, dass jede Teilnahme für einen jeweils anderen, tatsächlich besuchten Kurs des Active City Summers erfolgt und das Google Formular für jeden dieser Kurse separat ausgefüllt wird. Jede gültige Anmeldung für einen unterschiedlichen Kurs gilt als ein separates Los. Eine mehrfache Anmeldung für denselben Kurs durch dieselbe Person ist unzulässig und wird als nur eine Teilnahme gewertet. 2.6 Der
die Teilnehmer:in erklärt sich mit der Teilnahme dazu bereit, im Falle eines Gewinns per E-Mail kontaktiert zu werden. 3. Durchführung und Abwicklung 3.1 Unter allen gültigen und vollständig eingegangenen Teilnahme-Einträgen (Losen) werden folgende Preise verlost: ● 5 x 50 € DECATHLON Gutschein 3.2 Die Gewinner:innen werden per Zufallsverfahren ausgelost und bis zum 09.10.2026 per E-Mail benachrichtigt. Sie müssen den Erhalt der Benachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns bis spätestens 16.10.2026 an die in der Benachrichtigung genannten Kontaktwege bestätigen, andernfalls wird der Gewinn an eine andere teilnahmeberechtigte Person vergeben. 3.3 Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht rechtzeitig erfolgen kann aus Gründen, die in der Person des
der Gewinner:in liegen. Die Übermittlung der Gewinne erfolgt per E-Mail. 3.4 Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Ein Rechtsanspruch auf exakt den ausgelobten identischen Gewinn entsteht nicht. 4. Ausschluss von der Teilnahme Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer:innen vom Gewinnspiel auszuschließen. 5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- oder Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels. 6. Datenschutz Gewinnspiel Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist DECATHLON Deutschland SE & Co. KG Filsallee 19, 73207 Plochingen, Deutschland Vorstand: Arnaud Sauret, Luca Guanella Telefon: +49 (0) 7153 89 20 500, E-Mail: service@decathlon.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichst du unter datenschutz@decathlon.com oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“. Für die Teilnahme an einem Gewinnspiel ist es notwendig, personenbezogene Daten für die Gewinnbenachrichtigung und -zusendung zu verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Verarbeitet werden dein Name, deine E-Mail-Adresse, dein Geburtsdatum, der besuchte Kurs, der jeweilige Kurstrainer sowie deine Kundennummer. Diese Daten werden zur Überprüfung und Kontaktierung der Gewinner:innen und zur Zusendung der Preise im Falle eines Gewinnes genutzt. Wir geben deine personenbezogenen Daten innerhalb unseres Unternehmens ausschließlich an die Bereiche und Personen weiter, die diese Daten zur Durchführung des Gewinnspiels benötigen. Falls wir dir im Rahmen des Gewinnspiels einen Newsletter oder eine andere werbliche Maßnahme anbieten, werden wir dich an der entsprechenden Stelle darüber informieren und um deine ausdrückliche Einwilligung zu diesen Zwecken ersuchen. Nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels werden die gespeicherten Daten der Gewinner:innen gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich einer darüber hinausgehenden Datenverwendung zugestimmt haben. Eine Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institutionen und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden. Du hast das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Weitere Informationen zum Datenschutz findest du auf der Webseite von DECATHLON: https:
datenschutz_lp-UKIO21. 7. Haftung des Veranstalters Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: 7.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 7.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 7.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten. 7.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 7.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertreter:innen, Erfüllungsgehilfen oder Arbeitnehmer:innen des Veranstalters. 8. Schlussbestimmungen 8.1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. 8.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht das Gesetz eine strengere Form vorsieht. 8.3 Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.