Schweizer Rinderbetriebe neuer BVD-Status in der Schweiz ab 1. November 2026; Nur BVD-frei Betriebe ohne Einschränkungen

Neuer BVD-Status ab 1. November 2026 - Berner Bauern Verband

Neuer BVD-Status ab 1. November 2026

Ab dem 1. November 2026 gilt für alle Rinderhaltungen ein neuer BVD-Status. Neu werden die Betriebe als «BVD-frei» oder «nicht BVD-frei» eingestuft.

Für Betriebe mit dem Status «BVD-frei» bestehen keine Einschränkungen im Tierverkehr. Bei «nicht BVD-frei» Betrieben gelten hingegen Einschränkungen: Ungetestete Rinder dürfen nicht mehr verbracht werden. Zudem sind die Teilnahme an Viehmärkten, Ausstellungen und Auktionen sowie die gemeinsame Sömmerung mit Tieren aus anderen Tierhaltungen nicht erlaubt.

Damit ein Betrieb am 1. November 2026 den Status «BVD-frei» erhält, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

Kein PI-Tier (dauerhaft infiziert): [BL1.1]In den letzten 18 Monaten gab es kein persistent infiziertes Tier im Bestand und aktuell sind keine Tiere gesperrt.

Negative Überwachung: Die Ergebnisse der amtlichen BVD-Überwachung waren über eine genügend lange Zeit durchgehend unauffällig.

Kontrollierter Tierverkehr: Alle in den letzten 12 Monaten zugeführten Rinder stammen aus Betrieben mit grüner BVD-Ampel bzw. vernachlässigbarem BVD-Risiko oder wurden mindestens einmal negativ auf BVDV getestet.

Wichtig: Bis am 31. Oktober 2026 gelten weiterhin die bisherigen BVD-Status «gesperrt», «nicht gesperrt» und «Einzeltiere gesperrt». Tierhaltende sollten deshalb bereits jetzt auf die BVD-Ampel der Herkunftsbetriebe achten und ihren Tierverkehr entsprechend planen.

Weitere Infos finden sie auf: Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren