Heimbach GmbH Co. KG Anlage zur Herstellung von Bauteilen aus Polyurethan; An Gut Nazareth 73, 52353 Düren; keine Mängel gem. Inspektion

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Bezirksregierung Köln

Umweltinspektionsbericht

Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0918532 / 0119 Aktenzeichen Bericht 2026-300-0918532-0119/1 vom 29.06.2026 Firma Heimbach GmbH Co. KG Standort An Gut Nazareth 73, 52353 Düren Anlage Anlage zur Herstellung von Bauteilen aus Polyurethan (Webmover) Nr. 5.11 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 27.04.2026 16 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 5 Stunden Weitere beteiligte Behörden

A) Inspektionsumfang Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Immissionsschutz, allgemein Mantelbogen M1 AwSV Checkliste AwSV M8 Immissionsschutz, allgemein Checkliste Umweltmanagement und Betriebsorganisation

B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) Genehmigungsbescheid vom 2022-08-26 Az.: 300-53.0047/21/5.11-Ru

C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel

geringfügige Mängel

    • Unsachgemäße Lagerung WGS

Dokumentationsmangel - Betriebsanweisung veraltet 12 Anlagendokumentation nicht vorhanden erhebliche Mängel 3. * Rückhalteeinrichtung mit Flüssigkeit beaufschlagt WGS 02 4. * Undichtigkeit WGS 5. Rückhalteeinrichtung beschädigt WGS 6. * Rückhalteeinrichtung mit Flüssigkeit beaufschlagt WGS 23 7. Ölaustritt an einer Kühleinheit Kalander 404 8. Undichtigkeit Übergabekopf Thermoöl Kalander 404 9. Undichtigkeit an Schleifeinrichtung Webmover (Linearführung) 10 Unsachgemäße, aktive Lagerung WGS; Rückhaltung nicht gewährleistet 11 Undichtigkeit an einer Kompressoranlage WGS 50 schwerwiegende Mängel

(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)

D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben

Anlage Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.