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title: "Heimbach GmbH Co. KG Anlage zur Herstellung von Bauteilen aus Polyurethan; An Gut Nazareth 73, 52353 Düren; keine Mängel gem. Inspektion"
sdDatePublished: "2026-09-04T13:04:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_heimbach_gmbh_20260427.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "environmental clean-up"
    identifier: "medtop:20000426"
  - name: "regulatory authority"
    identifier: "medtop:20001173"
  - name: "industrial accident and incident"
    identifier: "medtop:20000141"
  - name: "manufacturing and engineering"
    identifier: "medtop:20000294"
locations:
  - "Düren"
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Heimbach GmbH Co. KG Anlage zur Herstellung von Bauteilen aus Polyurethan; An Gut Nazareth 73, 52353 Düren; keine Mängel gem. Inspektion

Microsoft Word - (0)B-2026-09-04-Heimbach GmbH &Co. KG-UI-Bericht 08.04.2026.docx

Bezirksregierung Köln

Umweltinspektionsbericht

Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 0918532 / 0119
Aktenzeichen Bericht
2026-300-0918532-0119/1 vom 29.06.2026
Firma
Heimbach GmbH Co. KG
Standort
An Gut Nazareth 73, 52353 Düren
Anlage
Anlage zur Herstellung von Bauteilen aus Polyurethan
(Webmover)
Nr. 5.11 (Anhang 1 zur 4. BImSchV)
Datum der Umweltinspektion
Gesamtaufwand
davon Vor-Ort-Aufwand
27.04.2026
16 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)
5 Stunden
Weitere beteiligte Behörden

A) Inspektionsumfang
Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt
Immissionsschutz, allgemein
Mantelbogen M1
AwSV
Checkliste AwSV M8
Immissionsschutz, allgemein
Checkliste Umweltmanagement und
Betriebsorganisation

B) Grundlage der Überwachung
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
§ 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG)
Genehmigungsbescheid vom 2022-08-26 Az.: 300-53.0047/21/5.11-Ru

C) Inspektionsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel
-
geringfügige Mängel
1. * Unsachgemäße Lagerung WGS
2.
Dokumentationsmangel - Betriebsanweisung veraltet
12
Anlagendokumentation nicht vorhanden
erhebliche Mängel
3. * Rückhalteeinrichtung mit Flüssigkeit beaufschlagt
WGS 02
4. * Undichtigkeit WGS
5.
Rückhalteeinrichtung beschädigt WGS
6. * Rückhalteeinrichtung mit Flüssigkeit beaufschlagt
WGS 23
7.
Ölaustritt an einer Kühleinheit Kalander 404
8.
Undichtigkeit Übergabekopf Thermoöl Kalander 404
9.
Undichtigkeit an Schleifeinrichtung Webmover
(Linearführung)
10
Unsachgemäße, aktive Lagerung WGS; Rückhaltung
nicht gewährleistet
11
Undichtigkeit an einer Kompressoranlage WGS 50
schwerwiegende Mängel
-
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)

D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
Revisionsschreiben

Anlage
Mängeldefinitionen

Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht
zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.

Erhebliche Mängel
sind
festgestellte
Verstöße
gegen
materielle
oder
formelle
Anforderungen,
die
zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.

Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist
unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der
Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der
Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.