Geistliche Schildwacht Gebetbüchlein Regensburg, Ostbayern; 1824 Verbot durch Bayern

Brauchtum in Ostbayern: Die Geistliche Schildwacht

Brauchtum in Ostbayern: Die Geistliche Schildwacht

Früher war man überzeugt, dass ein Amulett oder Talisman seinen Träger vor Krankheiten und Unheil schützen könne. Beliebt waren vor allem Skapuliere, Benediktuspfennige und andere Wallfahrtsmedaillen. Eine besondere Schutzwirkung wurde dem „Geistlichen Schild“ zugesprochen, einem kleinen Büchlein in der Größe von etwa 10 mal 6 Zentimeter.

Doch auch wenn es sehr „geistlich und fromm“ klingt, war das „Geistliche Schild“ wohl eher dem Aberglauben zuzuordnen und von der Geistlichkeit nicht gern gesehen. So ist in einem Gebetbüchlein aus dem Jahr 1645 auf der ersten Seite zu lesen:

so vor 300 Jahren von dem heil. Papst Leo X. bestätigt worden, wider alle gefährliche böse Menschen sowohl, als aller Hexerei und Teufelswerk entgegengesetzt:

so theils von Gott offenbaret, theils von der Kirche und heil. Väter gemacht und approbirt worden; Nebst einem Anhang heiligen Segen, zum Gebrauch frommer Katholischer Christen, um in allen Gefahren, worin sowohl Menschen als Vieh oft gerathen, gesichert zu seyn.

Das Gebetbüchlein enthielt verschiedene Segenssprüche und die „Geistliche Schildwacht“: „darinnen der Mensch ihm für eine jede Stunde, sowohl des Tages als der Nacht, einen besonderen Patron aus den Heiligen Gottes auserwählt.“ So sollte „von 1 Uhr des Tages bis auf 2 Uhr Schildwacht halten der hl. Erzengel Michael“, von 2 bis 3 Uhr Johannes der Täufer, um 3 Uhr ging es weiter mit Jacobus dem Größeren und zu jeder weiteren Stunde wurde ein neuer Heiliger angerufen. Um zwölf Uhr endete der Tag schließlich mit einem Gebet zur heiligen Theresia.

Solche Stundenbücher waren schon im Mittelalter beliebt. Doch nicht nur den für die jeweilige Stunde passenden Heiligen hatte der „Geistliche Schild“ parat. In ihm konnte man auch über die „Wirkung“ der verschiedenen Amulette nachlesen. So empfahl er unter anderem das Tragen des Benediktuspfennigs und schrieb ihm folgende Wirkung zu: 1. Er vertreibt von den menschlichen Leibern alle Bezauberung und vom Teufel zugefügten Schaden. 2. Er verhindert, dass keine Hexe oder kein Zauberer eingehen könne, wenn dieser Pfennig ober der Tür angenagelt oder unter der Türschwelle vergraben ist. 3. Denjenigen, so vom Teufel angefochten werden, bringt er Beschirmung. 4. Wenn in der Milch oder Butter ein unnatürlicher Schaden verspürt wird, so soll man den Pfennig ins Wasser legen und das Vieh darüber trinken lassen. Allerdings müsse der Benediktuspfennig zuvor von einem Priester geweiht sein und mit Andacht getragen werden.

Auch dem sogenannten Kolomanisegen wurde eine große Schutzwirkung zugeschrieben. Obwohl Koloman nie offiziell heiliggesprochen wurde, galt er vor allem in Österreich und Bayern als wichtiger Viehpatron. Und wer das Kolomani-Büchlein bei sich trage, sei gegen Unheil, Seuchen und Unwetter gefeit, glaubte man. Noch im Jahr 1924 schrieb der Deggendorfer Hauptlehrer Waltinger in einer Ausgabe der Zeitschrift „Bayerwald“: „Ich habe Persönlichkeiten kennengelernt, die sich lieber von Weib und Kind als vom Kolomanisegen getrennt hätten“.

Allerdings waren diese früher weit verbreiteten „Schutzbriefe“ gegen alle möglichen Gefahren den Vertretern von Kirche und Staat ein Dorn im Auge. So ist in einem Verzeichnis der Schriften „welche im Königreich Bayern verboten sind“ im Jahr 1824 neben anderen kleinen Gebets- und Erbauungsschriften „voll Aberwitzes und Unsinns“ auch die „Geistliche Schildwacht“ als verbotene Schrift aufgeführt.

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