Der Kreistag Jerichower Land gründet Zweckverband Chemiepark Genthin; ermöglicht Infrastrukturfördermittel und Standortmodernisierung.
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Landkreis Jerichower Land Der Landrat
Vorlagen-Nr.: 01/161/26 öffentliche Beratung Bereich: Landrat Aktenzeichen: Datum: 24.08.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum Ja Nein Enth. Bemerkung Kreisausschuss 16.09.2026
Kreistag 30.09.2026
Beratungsgegenstand (Bezeichnung): Gründung Zweckverband Chemiepark Genthin Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag stimmt der Gründung des Zweckverbandes „Chemiepark Genthin“ auf der Basis der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen zu und beschließt zugleich seinen Beitritt. 2. Der Kreistag beschließt, die in der Anlage beigefügte Verbandssatzung zum Zweckverband „Chemiepark Genthin“. 3. Der Landrat wird bevollmächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen Erklärungen abzugeben.
Dr. Burchhardt
Seite 2 Sachverhalt (Begründung): Mit dem Weggang der Firma Henkel in Genthin wurde der Chemiepark zerteilt. Unterschiedliche Unternehmen siedelten sich an, mehrere Insolvenzen folgten. Teile der Infrastruktur des Chemieparks wurden in eine Standortbetreibergesellschaft eingebracht, aus der sich nach und nach die Gesellschafter zurückzogen. Die QSG mbH (damalige Strukturförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH) übernahm die Assets und damit auch die Standortbetreuung. Aus der QSG mbH stiegen ebenfalls viele Gesellschafter aus, als die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgeschafft wurden. Dort verblieb als einziger Gesellschafter der Tourismusverein Genthin, Jerichow und Elbe-Parey e.V. Neben der QSG hat noch eine private Firma große Anteile an gemeinsam genutzten Assets, wie Straßen und Versorgungsleitungen. Momentan basiert die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur auf unzähligen privaten Verträgen zwischen den Eigentümern und den sonstigen Nutzern. Es wurde in den vergangenen Jahren wenig investiert, so dass sich dringender Handlungsbedarf ergibt. Der Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen hängt davon ab, dass der Wirtschaftsstandort kostengünstig und professionell betrieben und weiterentwickelt wird. Dabei ist es erklärtes Ziel, für Zuverlässigkeit zu sorgen, in dem die Assets im Zweckverband gebündelt werden und so keine Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen besteht. Außerdem ist die Möglichkeit für die QSG und Privatunternehmen eingeschränkt Infrastrukturfördermittel einzuwerben. Der beabsichtigte Zweckverband erfüllt alle Fördervoraussetzungen, um mit Unterstützung des Landes den Industriestandort zu modernisieren.
Der Chemiepark Genthin mit derzeit ca. 850 Mitarbeitern am Standort ist einer der wichtigsten Arbeitgeber der Region. Seit vielen Jahren wünschen sich die Unternehmen am Standort eine Entflechtung der Infrastruktur und klare Verhältnisse.
Der Betrieb des Chemieparks ist vor diesem Hintergrund und seiner speziellen industriellen Ausrichtung mit besonderen strukturellen Anforderungen und Problemen verbunden. Diese können nur durch ein koordiniertes Zusammenwirken der örtlichen Akteure in Politik, Wirtschaft und Verwaltung gelöst werden. Dieses Zusammenwirken bedarf einer festen Organisationsform. Dafür soll ein gesonderter Zweckverband unter Einbindung der betroffenen privaten Unternehmen errichtet werden. Der Zweckverband als Organisation der gemeinsamen Interessen bietet eine sichere Basis für den kommunikativen Austausch der Beteiligten und die Transparenz der Aufgabenerfüllung.
Dem Zweckverband „Chemiepark Genthin“ wird eine tragende und zentrale Rolle bei der Schaffung und dem Erhalt der bedarfsgerechten, leistungsfähigen Infrastruktur zukommen. Er soll den Standort erhalten und fortentwickeln sowie die vorhandenen, aber noch nicht genutzten Potenziale nutzbar machen. Dazu soll die notwendige Infrastruktur von den Verbandsmitgliedern (auch der privaten Verbandsmitglieder) auf den Zweckverband per Erbbaupacht langfristig übertragen werden. Denn nur auf diesem Weg lassen sich die erheblichen Potenziale des Standorts nutzen und im internationalen Wettbewerb zur Geltung bringen. Dieses Vorgehen birgt wirtschaftliche und arbeitsmarktrelevante Vorteile für die betroffenen Kommunen und die privaten Unternehmen des Chemieparks. Alle Unternehmen sind darauf angewiesen, dass die Infrastruktureinrichtungen zuverlässig funktionieren sowie zukunftsgerecht ausgerichtet und entwickelt werden.
Zielsetzung ist es mithin, am Standort Chemiepark Genthin gemeinsam eine zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen bzw. zu erhalten. Zur Förderung dieser Zielsetzung arbeitet der Zweckverband eng mit den Verbandsmitgliedern zusammen. Nur der Zweckverband hat sodann die Möglichkeit Fördermittel zur Erhaltung und Instandsetzung
Seite 3 der Infrastruktur einzuwerben. Vertreter der Landesregierung haben mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass sie gewillt sind die Weiterentwicklung des Chemieparks in Zukunft zu fördern. Ziel ist es in dieser Struktur die ortsansässigen Unternehmen finanziell zu entlasten und wettbewerbsfähig zu halten.
Die Finanzierung des Zweckverbandes erfolgt ausschließlich durch alle Unternehmen am Standort durch Erheben von Verbandsumlagen und Entgelte für die Standortbetreuung. Die finanziellen Risiken für die beteiligten Kommunen sind sehr gering, da die Chemieunternehmen zum Start des Zweckverbandes Mittel einbringen um die Liquidität zu gewährleisten und Rücklagen zu bilden. Alle wesentlichen Aufgaben, Gremien und Regeln des Zweckverbandes sind in der Satzung zum Zweckverband festgehalten. In den vorangegangenen Monaten ist es unter juristischer Begleitung gelungen sich mit allen Beteiligten auf diesen finalen Satzungsentwurf zu einigen. Das LVWA hat inzwischen die Genehmigungsfähigkeit der Satzung und damit der Gründung des Zweckverbandes bejaht. Die Einheitsgemeinden Jerichow und Elbe-Parey, die Stadt Genthin und der Landkreis arbeiten eng zusammen für die Zukunft des Standortes Genthin und jedes dort ansässige Unternehmen.
Anlagen: Entwurf der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes „Chemiepark Genthin“
Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich: ja nein Buchungsstelle(n)/Bezeichnung: / Planansatz: abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr: = überplanmäßig außerplanmäßig = Aufwand Auszahlung Deckung durch Mehrertrag Mehreinzahlung bei Deckung durch Minderaufwand Minderauszahlung bei
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