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title: "Der Kreistag Jerichower Land gründet Zweckverband Chemiepark Genthin; ermöglicht Infrastrukturfördermittel und Standortmodernisierung."
sdDatePublished: "2026-09-04T15:34:00Z"
source: "https://buergerinfo.lkjl.de/getfile.php?id=49059\u0026type=do"
topics:
  - name: "business restructuring"
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  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "regional development policy"
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  - name: "industrial production"
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locations:
  - "Jerichower Land"
  - "Elbe-Parey"
  - "Jerichow"
  - "Genthin"
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Der Kreistag Jerichower Land gründet Zweckverband Chemiepark Genthin; ermöglicht Infrastrukturfördermittel und Standortmodernisierung.

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Landkreis Jerichower Land
Der Landrat

Vorlagen-Nr.: 01/161/26
öffentliche Beratung
Bereich:
Landrat
Aktenzeichen:
Datum:
24.08.2026
Beratungsfolge:
Gremium
Datum
Ja
Nein
Enth.
Bemerkung
Kreisausschuss
16.09.2026

Kreistag
30.09.2026

Beratungsgegenstand (Bezeichnung):
Gründung Zweckverband Chemiepark Genthin
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreistag stimmt der Gründung des Zweckverbandes „Chemiepark Genthin“ auf
der Basis der dieser Vorlage beigefügten Unterlagen zu und beschließt zugleich
seinen Beitritt.
2.
Der Kreistag beschließt, die in der Anlage beigefügte Verbandssatzung zum
Zweckverband „Chemiepark Genthin“.
3.
Der Landrat wird bevollmächtigt, die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen
Erklärungen abzugeben.

Dr. Burchhardt

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Sachverhalt (Begründung):
Mit dem Weggang der Firma Henkel in Genthin wurde der Chemiepark zerteilt.
Unterschiedliche Unternehmen siedelten sich an, mehrere Insolvenzen folgten. Teile der
Infrastruktur des Chemieparks wurden in eine Standortbetreibergesellschaft eingebracht, aus
der sich nach und nach die Gesellschafter zurückzogen. Die QSG mbH (damalige
Strukturförderungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH) übernahm die Assets und damit
auch die Standortbetreuung. Aus der QSG mbH stiegen ebenfalls viele Gesellschafter aus,
als die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen abgeschafft wurden. Dort verblieb als einziger
Gesellschafter der Tourismusverein Genthin, Jerichow und Elbe-Parey e.V. Neben der QSG
hat noch eine private Firma große Anteile an gemeinsam genutzten Assets, wie Straßen und
Versorgungsleitungen. Momentan basiert die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur auf
unzähligen privaten Verträgen zwischen den Eigentümern und den sonstigen Nutzern. Es
wurde in den vergangenen Jahren wenig investiert, so dass sich dringender
Handlungsbedarf ergibt. Der Fortbestand und die Wettbewerbsfähigkeit aller Unternehmen
hängt davon ab, dass der Wirtschaftsstandort kostengünstig und professionell betrieben und
weiterentwickelt wird. Dabei ist es erklärtes Ziel, für Zuverlässigkeit zu sorgen, in dem die
Assets im Zweckverband gebündelt werden und so keine Abhängigkeit von einzelnen
Unternehmen besteht. Außerdem ist die Möglichkeit für die QSG und Privatunternehmen
eingeschränkt Infrastrukturfördermittel einzuwerben. Der beabsichtigte Zweckverband erfüllt
alle Fördervoraussetzungen, um mit Unterstützung des Landes den Industriestandort zu
modernisieren.

Der Chemiepark Genthin mit derzeit ca. 850 Mitarbeitern am Standort ist einer der
wichtigsten Arbeitgeber der Region. Seit vielen Jahren wünschen sich die Unternehmen am
Standort eine Entflechtung der Infrastruktur und klare Verhältnisse.

Der Betrieb des Chemieparks ist vor diesem Hintergrund und seiner speziellen industriellen
Ausrichtung mit besonderen strukturellen Anforderungen und Problemen verbunden. Diese
können nur durch ein koordiniertes Zusammenwirken der örtlichen Akteure in Politik,
Wirtschaft und Verwaltung gelöst werden. Dieses Zusammenwirken bedarf einer festen
Organisationsform. Dafür soll ein gesonderter Zweckverband unter Einbindung der
betroffenen privaten Unternehmen errichtet werden. Der Zweckverband als Organisation der
gemeinsamen Interessen bietet eine sichere Basis für den kommunikativen Austausch der
Beteiligten und die Transparenz der Aufgabenerfüllung.

Dem Zweckverband „Chemiepark Genthin“ wird eine tragende und zentrale Rolle bei der
Schaffung und dem Erhalt der bedarfsgerechten, leistungsfähigen Infrastruktur zukommen.
Er soll den Standort erhalten und fortentwickeln sowie die vorhandenen, aber noch nicht
genutzten Potenziale nutzbar machen. Dazu soll die notwendige Infrastruktur von den
Verbandsmitgliedern (auch der privaten Verbandsmitglieder) auf den Zweckverband per
Erbbaupacht langfristig übertragen werden. Denn nur auf diesem Weg lassen sich die
erheblichen Potenziale des Standorts nutzen und im internationalen Wettbewerb zur Geltung
bringen. Dieses Vorgehen birgt wirtschaftliche und arbeitsmarktrelevante Vorteile für die
betroffenen Kommunen und die privaten Unternehmen des Chemieparks. Alle Unternehmen
sind darauf angewiesen, dass die Infrastruktureinrichtungen zuverlässig funktionieren sowie
zukunftsgerecht ausgerichtet und entwickelt werden.

Zielsetzung ist es mithin, am Standort Chemiepark Genthin gemeinsam eine
zukunftsorientierte Infrastruktur zu schaffen bzw. zu erhalten. Zur Förderung dieser
Zielsetzung arbeitet der Zweckverband eng mit den Verbandsmitgliedern zusammen. Nur
der Zweckverband hat sodann die Möglichkeit Fördermittel zur Erhaltung und Instandsetzung

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der Infrastruktur einzuwerben. Vertreter der Landesregierung haben mehrfach zum Ausdruck
gebracht, dass sie gewillt sind die Weiterentwicklung des Chemieparks in Zukunft zu fördern.
Ziel ist es in dieser Struktur die ortsansässigen Unternehmen finanziell zu entlasten und
wettbewerbsfähig zu halten.

Die Finanzierung des Zweckverbandes erfolgt ausschließlich durch alle Unternehmen am
Standort durch Erheben von Verbandsumlagen und Entgelte für die Standortbetreuung. Die
finanziellen Risiken für die beteiligten Kommunen sind sehr gering, da die
Chemieunternehmen zum Start des Zweckverbandes Mittel einbringen um die Liquidität zu
gewährleisten und Rücklagen zu bilden. Alle wesentlichen Aufgaben, Gremien und Regeln
des Zweckverbandes sind in der Satzung zum Zweckverband festgehalten. In den
vorangegangenen Monaten ist es unter juristischer Begleitung gelungen sich mit allen
Beteiligten auf diesen finalen Satzungsentwurf zu einigen. Das LVWA hat inzwischen die
Genehmigungsfähigkeit der Satzung und damit der Gründung des Zweckverbandes bejaht.
Die Einheitsgemeinden Jerichow und Elbe-Parey, die Stadt Genthin und der Landkreis
arbeiten eng zusammen für die Zukunft des Standortes Genthin und jedes dort ansässige
Unternehmen.

Anlagen:
Entwurf der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes „Chemiepark
Genthin“

Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung erforderlich:
 ja
 nein
Buchungsstelle(n)/Bezeichnung:
      /      
Planansatz:
      
abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr:
      
= überplanmäßig
außerplanmäßig
      
= Aufwand
Auszahlung
Deckung durch Mehrertrag
 Mehreinzahlung
 bei
      
Deckung durch Minderaufwand
 Minderauszahlung
 bei
      

Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen:      
(nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)