Unterzeichnende Unternehmen und Kommunalpartner gründen Zweckverband Chemiepark Genthin; Infrastruktur dauerhaft sichern
GEMEINSAME INTERESSENBEKUNDUNG
zur Griindung des Zweckverbandes ,,Chemiepark Genthin“
Praambel
Der Chemiepark Genthin ist mit seinen ansdssigen Unternehmen und derzeit rund 500 Beschaftigten einer der bedeutendsten Wirtschafts- und Industriestandorte im Jerichower Land.
Die dauerhafte Funktionsfahigkeit und die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Chemieparks setzen eine gesicherte, leistungsfahige und wirtschaftlich tragfahige Infrastruktur voraus. Hierzu gehéren insbesondere die Strafsen und Zufahrten, die Ver- und Entsorgungsanlagen, die Wasser-, Abwasser- und Regenwasserinfrastruktur, die Loschwasserversorgung, die Werksicherheit sowie weitere fiir den Betrieb des Chemieparks erforderliche gemeinschaftliche Infrastruktur und Einrichtungen.
Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung dieser Infrastruktur liegt sowohl im unmittelbaren Interesse der im Chemiepark ansdssigen Unternehmen als auch im 6ffentlichen Interesse der umliegenden Stadte und Gemeinden sowie des Landkreises Jerichower Land.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigen die unterzeichnenden Unternehmen, kommunalen Gebietskérperschaften und der Landkreis Jerichower Land, den Zweckverband ,Chemiepark Genthin“ gemeinsam zu griinden beziehungsweise an dessen Griindung und Ausgestaltung mitzuwirken.
Gemeinsame Erklarung Die e inprotec GmbH, e Sinarmas Cepsa Deutschland GmbH, e German Hygiene Liquids GmbH, e Stadt Genthin, e Gemeinde Elbe-Parey, e Stadt Jerichow und e Landkreis Jerichower Land bekunden hiermit ihren gemeinsamen Willen, die Griindung des Zweckverbandes ,Chemiepark Genthin*
voranzubringen und die hierfiir erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gemeinsam zu schaffen.
Die Unterzeichnenden sind sich dariiber einig, dass der Zweckverband eine dauerhaft tragfahige Organisationsform fir den Erhalt,.den Betrieb, die Unterhaltung und die zuktinftige Entwicklung der gemeinsam genutzten Infrastruktur des Chemieparks schaffen soll.
Der Zweckverband soll insbesondere dazu beitragen,
e die dauerhafte Funktions- und Betriebsfahigkeit des Chemieparks Genthin zu gewahrleisten, e die fiir den Chemiepark notwendige Infrastruktur zu sichern, zu betreiben und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, e klare Zustandigkeiten und transparente Entscheidungsstrukturen zu schaffen, e die Finanzierung der gemeinschaftlichen Aufgaben nachvollziehbar, wirtschaftlich und rechtssicher zu gestalten, Seite 1|4
e notwendige Investitionen in die Infrastruktur zu erméglichen,
e die Interessen der Unternehmen, der beteiligten Kommunen und des Landkreises in einer gemeinsamen Organisationsform zusammenzufuhren,
e die Wettbewerbsfahigkeit der am Standort ansassigen Unternehmen zu starken,
e bestehende Arbeitsplatze zu sichern und die Ansiediung weiterer Unternehmen zu unterstiitzen sowie
e den Chemiepark Genthin als bedeutenden Wirtschafts- und Industriestandort im Jerichower Land langfristig zu erhalten.
Mitwirkung am Griindungsverfahren
Die Unterzeichnenden erklaren ihre Bereitschaft, an der Erarbeitung und Abstimmung der fir die Griindung des Zweckverbandes erforderlichen Unterlagen und Vereinbarungen konstruktiv mitzuwirken.
Hierzu gehéren insbesondere die Abstimmungen Uber
e die kiinftige Verbandssatzung,
e die Mitgliedschaft und Beteiligung der Griindungspartner,
e die Bestellung eines Erbbaurechts und Nutzung der erforderlichen Grundstticke und
Infrastrukturanlagen, soweit méglich,
e die Finanzierung und Verteilung der entstehenden Kosten,
e die Erhebung von Umlagen, Gebiihren oder Nutzungsentgelten,
e die Organisation und Geschaftsfuhrung des Zweckverbandes sowie
e die erforderlichen Sffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vereinbarungen. Die Funktionsfahigkeit des Chemieparks als zusammenhangender Industriestandort soll bei allen weiteren Abstimmungen und Entscheidungen gewahrt bleiben.
Vorbehalt der erforderlichen Entscheidungen
Diese Interessenbekundung dokumentiert den gemeinsamen Willen der Unterzeichnenden, die Grindung des Zweckverbandes ,Chemiepark Genthin" aktiv zu unterstitzen und nach Mafigabe der gesetzlichen Voraussetzungen an der Griindung mitzuwirken.
Die endgiiltige Griindung und Mitgliedschaft stehen unter dem Vorbehalt
e der abschlieRenden Version der Satzung und der Zustimmung der Industrieunternehmen,
e der abschlieRenden rechtlichen Prilfung,
e der Beschlisse der jeweils zustandigen Unternehmens- und Kommunalorgane sowie
e der gegebenenfalls erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigungen. Konkrete finanzielle Verpflichtungen, Bestellung eines Erbbaurechts fir Grundstiicke- oder Infrastrukturanlagen sowie die Zahlung bestimmter Umlagen, Gebihren oder Entgelte werden durch diese Interessenbekundung noch nicht begriindet. Diese bediirfen gesonderter Vereinbarungen und Beschliisse.
Genthin, den
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Unterzeichnung durch die Unternehmen des Chemieparks
Griindungspartner
Vertretungsberechtigte Person und Funktion
Datum
Unterschrift / Stempel
inprotec GmbH
faced ie fren wes: Gracteftofet er
AGE.
Sinarmas Cepsa Deutschland GmbH
De. Hithe el Feeis ZY. 0.L6
petriebsCe:ter
wu,
bK—
German Hygiene Liquids GmbH
a. Pall a (4 Sesk Cishiie—
WF)
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Unterzeichnung durch die kommunalen Grindungspartner
Griindungspartner
Funktion
Vertretungsberechtigte Person und
Datum
Stadt Genthin
a Pde Qu ALMEN CCR
HR,
Unterschrift / Dienstsiege! : SG aN 3 W
Gemeinde Elbe-Parey
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Colldbccte Ceili, 27 O38 ke Stadt Jerichow . . A | Biagedteaes kA Ln » Liebe ) De. Steff Ruaschllah Kander, 3 ~ aca Jerichower zy oF 6 » PR < es a i ni ¥ wt, % ey : * ric Kaondrt gl e. 6 J
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