Kreisausschuss Jerichower Land beschließt Annahme einer 2.650 EUR-Spende in Burg; Kletterpyramide für Schulhof wird beschafft
Tagged Pdf
Landkreis Jerichower Land Der Landrat
Vorlagen-Nr.: 02/163/26 öffentliche Beratung Bereich: Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Aktenzeichen: 23 149 00 Datum: 31.08.2026 Beratungsfolge: Gremium Datum Ja Nein Enth. Bemerkung Kreisausschuss 16.09.2026
Beratungsgegenstand (Bezeichnung): Spende für die Förderschule für Lernbehinderte “Dr. Theodor Neubauer” in Burg Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss beschließt die Annahme einer Spende für die Förderschule für Lernbe- hinderte „Dr. Theodor Neubauer“ in Burg
Dr. Burchhardt
Seite 2 Sachverhalt (Begründung): Der Förderverein der Förderschule „Dr. Theodor Neubauer“ in Burg spendet der Schule ei- nen Betrag in Höhe von 2.650,00 EUR.
Mit dieser Spendensumme wird eine Kletterpyramide (320 cm x 320 cm x 300 cm) für den Spielplatz auf dem Schulhof beschafft. Die Schülerzahl an dieser Schule ist in den ver- gangenen Jahren besonders im Primarbereich stark gestiegen. Zudem sind noch keine Klet- terspielgeräte auf dem Schulhof vorhanden. Die Kletterpyramide trägt somit zum Bewe- gungsausgleich der Schüler bei.
Mit Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 wurden die Regelungen für Spenden, Schenkungen etc. neu gefasst. Gemäß § 99 Abs. 6 KVG LSA obliegt die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots ei- ner Zuwendung dem Landrat.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden zwischen 1.000,00 EUR und 5.000,00 EUR entscheidet gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Kreisausschuss.
Anlagen:
Nachweis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung: ja nein Buchungsstelle(n)/Bezeichnung: / Planansatz: abzüglich Bedarf für das laufende Haushaltsjahr: = überplanmäßig außerplanmäßig = Aufwand Auszahlung Deckung durch Mehrertrag Mehreinzahlung bei Deckung durch Minderaufwand Minderauszahlung bei
Prüfvermerk durch Fachbereich Finanzen: (nur für üpl./apl. Aufwendungen und Auszahlungen)