Stadtwerke München GmbH Stellungnahme zum WPG-Entwurf München, Deutschland; Verteilernetzentwicklungspläne verpflichtend berücksichtigen.
21(9)339_Stellungnahme_Stadtwerke München_öA_WärmePlG
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes BT-Drucksache 21/6587 Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. Siehe Anlage Stellungnahme Stadtwerke München GmbH 21. Wahlperiode Ausschussdrucksache 21(9)339
Ausschuss für Wirtschaft und Energie 4. September 2026
Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH zum Beschluss der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)
Lobbyregisternummer (national): R000611
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I. Einleitung
Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings sehen die SWM am vorliegenden Gesetzentwurf noch folgenden Nachbesserungsbedarf:
Nachschärfungsbedarf besteht insbesondere bei folgenden Punkten:
Kernforderungen: • Wärmenetze als Rückgrat einer kosteneffizienten Wärmewende stärken und regulatorische Kohärenz herstellen: • Die kommunale Wärmeplanung eng mit den künftigen Verteilernetzentwicklungsplänen nach dem Energiewirtschaftsgesetz verzahnen, damit langfristig effiziente Infrastrukturentscheidungen Vorrang erhalten und der Aufbau volkswirtschaftlich ineffizienter Parallelinfrastrukturen vermieden wird. Es braucht Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0, damit Heizungsregulierung und Gasnetzplanung widerspruchsfrei ineinandergreifen. • Instrumente wie die Bio-Treppe oder mögliche Grüngasquoten konsequent an den Zielen der Klimaneutralität ausrichten. Andernfalls besteht die Gefahr, fossile Geschäftsmodelle und Importabhängigkeiten zu verlängern sowie knappe erneuerbare Moleküle ineffizient im Gebäudesektor zu binden. • Mietrecht, Preisregulierung und Förderkulissen so aufeinander abstimmen, dass die notwendigen Infrastrukturinvestitionen refinanziert werden können und die Transformation im Gebäudebestand praktisch gelingt. • Wettbewerbsneutrale Rahmenbedingungen für Wärme- und Gebäudenetze schaffen: Das WPG muss an das GModG angepasst werden, damit für Wärme- und Gebäudenetze mit vergleichbarer Funktion gleiche regulatorische Bedingungen gelten. Nur so können die Dekarbonisierung der Fernwärme vorangetrieben, Investitionen abgesichert und Wertverluste bereits getätigter Transformationsinvestitionen vermieden werden. • Kommunale Wärmeplanung als Leitinstrument der Infrastrukturtransformation stärken und volkswirtschaftlich ineffiziente Parallelinfrastrukturen vermeiden: • Kommunale Wärmeplanung in Einklang mit den Verteilernetzentwicklungsplänen bringen: Dafür müssen bei der Erstellung und Fortschreibung der Wärmepläne zwangsläufig die vorliegenden und in Erstellung befindlichen Verteilernetzentwicklungspläne berücksichtigt werden – auch ohne einen entsprechenden Vorschlag eines Gasverteilernetzbetreibers nach § 18 WPG. • Die Stadtwerke München fordern deshalb § 8 Absatz 1 WPG um einen Satz 3 zu ergänzen, der die Berücksichtigung der Verteilernetzentwicklungspläne bei der Wärmeplanung fest vorschreibt. • Schutz kritischer Daten und Geschäftsgeheimnisse im Wärmeplanungsgesetz stärken: • Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nach § 11 Abs. 4 WPG zur Herausgabe auch hochsensibler KRITIS- und Geschäftsgeheimnisdaten, ohne ein wirksames Schutz- oder
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Verweigerungsrecht vorzusehen; die bloße Vertraulichkeitskennzeichnung und das Veröffentlichungsverbot bieten hierfür keinen ausreichenden Schutz. • Die SWM fordern daher, dass solche Daten im Rahmen des § 11 WPG grundsätzlich nur aggregiert oder abstrahiert übermittelt werden dürfen und – sofern dies nicht möglich ist – ein ausdrückliches Recht zur Verweigerung der Datenübermittlung gesetzlich verankert wird. • Veröffentlichungspflichten nach § 32 WPG mit BEW-Förderung harmonisieren: Starre Veröffentlichungsfristen im WPG dürfen nicht zu Konflikten mit laufenden BEW-Förderverfahren führen. Die Veröffentlichungspflichten sollten daher an die Laufzeiten der Förderverfahren angepasst werden, um Rechts- und Investitionssicherheit für Wärmenetzbetreiber zu gewährleisten. • BEW dauerhaft gesetzlich verankern und verstetigen: Die BEW sollte im WPG gesetzlich abgesichert werden, um eine verlässliche Förderung bis zum Erreichen der Dekarbonisierungs- und Ausbauziele sicherzustellen und damit Investitionssicherheit für die Wärmewende zu schaffen.
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II. Wärmenetze als Rückgrat einer kosteneffizienten Wärmewende stärken und regulatorische Kohärenz herstellen
Für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern kommt dem Ausbau klimaneutraler Wärmenetze in urbanen Räumen eine zentrale Bedeutung zu. In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erfordern jedoch Investitionen in Milliardenhöhe mit langen Amortisationszeiträumen. Voraussetzung hierfür sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere Refinanzierungsmöglichkeiten. Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage gestellt.
Zwar adressiert das GModG die Rolle von Wärmenetzen grundsätzlich, setzt gleichzeitig aber Anreize, die deren Ausbau und Dekarbonisierung erschweren können. Durch die fortgesetzte Zulässigkeit fossiler Übergangslösungen drohen neue Gas- und Ölheizungen in bestehenden oder zukünftigen Fernwärmenetzgebieten weiterhin mit leitungsgebundenen Wärmeversorgungsoptionen zu konkurrieren. Dies kann zukünftige Anschlussquoten verringern, die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzprojekten verschlechtern und damit die Refinanzierungs- und Investitionssicherheit für klimaneutrale Infrastrukturen beeinträchtigen. Hinzu kommt eine regulatorische Schieflage bei den Dekarbonisierungsvorgaben. Während Wärmenetze nach dem Wärmeplanungsgesetz bereits ab 2030 einen Anteil von mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energien und ab 2040 von mindestens 80 Prozent erreichen müssen, sieht die sogenannte Bio-Treppe für gasbasierte Heizsysteme lediglich Anteile von 15 Prozent ab 2030 beziehungsweise 60 Prozent ab 2040 vor. Ein solches Ungleichgewicht schafft kein technologieoffenes Wettbewerbsumfeld, sondern benachteiligt jene Infrastrukturen, die langfristig den größten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten sollen.
Die Problematik beschränkt sich allerdings nicht nur auf die unterschiedliche Behandlung von Wärmenetzen und fossilen Heizsystemen. Mit dem Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare- Energien-Anforderung gelten künftig auch für Gebäudenetze, siehe Punkt III, deutlich geringere regulatorische Anforderungen als für Wärmenetze, obwohl beide aus Kundensicht vergleichbare leitungsgebundene Versorgungsformen darstellen und zunehmend auch vertragsrechtlich gleichbehandelt werden. Dadurch entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize, neue Versorgungsprojekte bevorzugt als Gebäudenetz auszugestalten, anstatt sie in bestehende oder geplante Wärmenetze zu integrieren. Dies gefährdet die Wirtschaftlichkeit bereits geplanter oder realisierter Transformationsinvestitionen und schwächt die langfristige Entwicklung klimaneutraler Wärmenetze. Das Wärmeplanungsgesetz sollte daher so weiterentwickelt werden, dass ein regulatorisches Level Playing Field zwischen funktional vergleichbaren leitungsgebundenen Versorgungssystemen hergestellt wird. Gleichzeitig dürfen Wärmenetze bei technologischen Flexibilitäten, beispielsweise hinsichtlich des zulässigen Biomasseeinsatzes, nicht schlechter gestellt werden als dezentrale Versorgungslösungen.
Darüber hinaus zeigt sich, dass die Wärmewende nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann, wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent ineinandergreifen. Hierfür sind insbesondere drei Stellhebel entscheidend, nämlich die strategische Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und regulatorische Rahmenbedingungen:
• Erstens muss die kommunale Wärmeplanung eng mit den künftigen Verteilernetzentwicklungsplänen nach dem Energiewirtschaftsgesetz verzahnt werden, damit langfristig effiziente Infrastrukturentscheidungen Vorrang erhalten und der Aufbau volkswirtschaftlich ineffizienter Parallelinfrastrukturen vermieden wird. Es braucht Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0, damit Heizungsregulierung und Gasnetzplanung widerspruchsfrei ineinandergreifen.
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• Zweitens müssen Instrumente wie die Bio-Treppe oder mögliche Grüngasquoten konsequent an den Zielen der Klimaneutralität ausgerichtet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, fossile Geschäftsmodelle und Importabhängigkeiten zu verlängern sowie knappe erneuerbare Moleküle ineffizient im Gebäudesektor zu binden. • Drittens entscheiden Mietrecht, Preisregulierung und Förderkulissen maßgeblich darüber, ob die notwendigen Infrastrukturinvestitionen refinanziert werden können und die Transformation im Gebäudebestand praktisch gelingt.
Die Kosten der Wärmewende müssen dabei gesamtsystemisch und volkswirtschaftlich betrachtet werden. Zwar führen CO₂-Bepreisung, Netzausbau, Dekarbonisierungsinvestitionen und der Einsatz erneuerbarer Energieträger zunächst zu steigenden Kosten. Gleichzeitig kann der aktuelle Regulierungsansatz dazu führen, dass fossile Lösungen kurzfristig wirtschaftlich attraktiver erscheinen, langfristig jedoch erhebliche Lock-in-Effekte und zusätzliche Kostenrisiken verursachen. Werden heute erneut Investitionen in fossile Heizsysteme gelenkt, drohen spätere Mehrkosten durch vorzeitige Abschreibungen, erforderliche Nachrüstungen und eine verzögerte Transformation der Wärmeversorgung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Deutschland nationale Emissionsbudgets und europäische Klimavorgaben verfehlt. Die daraus resultierenden Belastungen durch den Ankauf zusätzlicher Annual Emission Allocations (AEA/jährlicher Emissionszuweisungen) im Rahmen der Effort-Sharing-Regulation würden letztlich von Wirtschaft und Gesellschaft getragen werden müssen. Die Compliance-Kontrollen in 2027 und 2032 können dazu führen, dass die Emissionsverfehlung sogar noch um 8 % erhöht wird und im darauffolgenden Jahr zusätzlich erfüllt werden muss. Die Wärmewende sollte deshalb konsequent an systemeffizienten Lösungen ausgerichtet werden, um langfristige volkswirtschaftliche Kosten zu minimieren und Fehlanreize zu vermeiden.
Aus Sicht der Stadtwerke München braucht es daher einen kohärenten regulatorischen Rahmen, der Wärmeplanung, Netzplanung, Gebäuderegulierung und Förderpolitik konsequent aufeinander abstimmt. Nur wenn der Ausbau klimaneutraler Wärmenetze durch wettbewerbsneutrale Rahmenbedingungen, verlässliche Förderinstrumente und klare ordnungsrechtliche Leitplanken unterstützt wird, können die notwendigen Investitionen mobilisiert, Fehlentwicklungen vermieden und die Klimaziele kosteneffizient erreicht werden. Die Wärmewende ist kein isoliertes Heizungsprojekt, sondern eine lang