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title: "Stadtwerke München GmbH Stellungnahme zum WPG-Entwurf München, Deutschland; Verteilernetzentwicklungspläne verpflichtend berücksichtigen."
sdDatePublished: "2026-09-04T16:09:00Z"
source: "https://www.bundestag.de/resource/blob/1210240/Stellungnahme_Stadtwerke_Muenchen.pdf"
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  - "Munich"
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Stadtwerke München GmbH Stellungnahme zum WPG-Entwurf München, Deutschland; Verteilernetzentwicklungspläne verpflichtend berücksichtigen.

21(9)339_Stellungnahme_Stadtwerke München_öA_WärmePlG

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
BT-Drucksache 21/6587
Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden.
Siehe Anlage
Stellungnahme
Stadtwerke München GmbH
21. Wahlperiode
Ausschussdrucksache 21(9)339

Ausschuss für Wirtschaft und Energie
4. September 2026

Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH
zum Beschluss der Bundesregierung für ein Gesetz
zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG)

Lobbyregisternummer (national): R000611

SWM Positionspapier WPG

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I.
Einleitung

Die Stadtwerke München (SWM) begrüßen grundsätzlich die Zielsetzung des
Wärmeplanungsgesetzes (WPG), die kommunale Wärmeplanung zu vereinfachen, zu
beschleunigen und auf eine belastbare Datengrundlage zu stellen. Gerade vor dem Hintergrund der
notwendigen Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer klimaneutralen Infrastruktur ist eine
effiziente und praxisnahe Planung auf kommunaler Ebene von zentraler Bedeutung. Allerdings
sehen die SWM am vorliegenden Gesetzentwurf noch folgenden Nachbesserungsbedarf:

Nachschärfungsbedarf besteht insbesondere bei folgenden Punkten:

Kernforderungen:
•
Wärmenetze als Rückgrat einer kosteneffizienten Wärmewende stärken und
regulatorische Kohärenz herstellen:
•
Die kommunale Wärmeplanung eng mit den künftigen
Verteilernetzentwicklungsplänen nach dem Energiewirtschaftsgesetz
verzahnen, damit langfristig effiziente Infrastrukturentscheidungen
Vorrang erhalten und der Aufbau volkswirtschaftlich ineffizienter
Parallelinfrastrukturen vermieden wird. Es braucht Kohärenz zwischen
GModG, EnWG und KANU 2.0, damit Heizungsregulierung und
Gasnetzplanung widerspruchsfrei ineinandergreifen.
•
Instrumente wie die Bio-Treppe oder mögliche Grüngasquoten
konsequent an den Zielen der Klimaneutralität ausrichten. Andernfalls
besteht die Gefahr, fossile Geschäftsmodelle und Importabhängigkeiten
zu verlängern sowie knappe erneuerbare Moleküle ineffizient im
Gebäudesektor zu binden.
•
Mietrecht, Preisregulierung und Förderkulissen so aufeinander
abstimmen, dass die notwendigen Infrastrukturinvestitionen refinanziert
werden können und die Transformation im Gebäudebestand praktisch
gelingt.
•
Wettbewerbsneutrale Rahmenbedingungen für Wärme- und Gebäudenetze
schaffen: Das WPG muss an das GModG angepasst werden, damit für Wärme-
und Gebäudenetze mit vergleichbarer Funktion gleiche regulatorische
Bedingungen gelten. Nur so können die Dekarbonisierung der Fernwärme
vorangetrieben, Investitionen abgesichert und Wertverluste bereits getätigter
Transformationsinvestitionen vermieden werden.
•
Kommunale Wärmeplanung als Leitinstrument der Infrastrukturtransformation
stärken und volkswirtschaftlich ineffiziente Parallelinfrastrukturen vermeiden:
•
Kommunale Wärmeplanung in Einklang mit den
Verteilernetzentwicklungsplänen bringen: Dafür müssen bei der Erstellung
und Fortschreibung der Wärmepläne zwangsläufig die vorliegenden und in
Erstellung befindlichen Verteilernetzentwicklungspläne berücksichtigt
werden – auch ohne einen entsprechenden Vorschlag eines
Gasverteilernetzbetreibers nach § 18 WPG.
•
Die Stadtwerke München fordern deshalb § 8 Absatz 1 WPG um einen Satz
3 zu ergänzen, der die Berücksichtigung der Verteilernetzentwicklungspläne
bei der Wärmeplanung fest vorschreibt.
•
Schutz kritischer Daten und Geschäftsgeheimnisse im Wärmeplanungsgesetz
stärken:
•
Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen nach § 11 Abs. 4 WPG zur
Herausgabe auch hochsensibler KRITIS- und
Geschäftsgeheimnisdaten, ohne ein wirksames Schutz- oder

SWM Positionspapier WPG

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Verweigerungsrecht vorzusehen; die bloße
Vertraulichkeitskennzeichnung und das Veröffentlichungsverbot bieten
hierfür keinen ausreichenden Schutz.
•
Die SWM fordern daher, dass solche Daten im Rahmen des § 11 WPG
grundsätzlich nur aggregiert oder abstrahiert übermittelt werden dürfen
und – sofern dies nicht möglich ist – ein ausdrückliches Recht zur
Verweigerung der Datenübermittlung gesetzlich verankert wird.
•
Veröffentlichungspflichten nach § 32 WPG mit BEW-Förderung
harmonisieren: Starre Veröffentlichungsfristen im WPG dürfen nicht zu Konflikten
mit laufenden BEW-Förderverfahren führen. Die Veröffentlichungspflichten sollten
daher an die Laufzeiten der Förderverfahren angepasst werden, um Rechts- und
Investitionssicherheit für Wärmenetzbetreiber zu gewährleisten.
•
BEW dauerhaft gesetzlich verankern und verstetigen: Die BEW sollte im WPG
gesetzlich abgesichert werden, um eine verlässliche Förderung bis zum Erreichen
der Dekarbonisierungs- und Ausbauziele sicherzustellen und damit
Investitionssicherheit für die Wärmewende zu schaffen.

SWM Positionspapier WPG

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II.
 Wärmenetze als Rückgrat einer kosteneffizienten Wärmewende stärken und
regulatorische Kohärenz herstellen

Für die Dekarbonisierung des Wärmesektors und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen
Energieträgern kommt dem Ausbau klimaneutraler Wärmenetze in urbanen Räumen eine zentrale
Bedeutung zu. In München basiert die langfristige Transformationsstrategie auf dem konsequenten
Ausbau der Fernwärme, die perspektivisch überwiegend auf Tiefengeothermie und weiteren
erneuerbaren Wärmequellen beruhen soll. Die Transformation bestehender Gasnetze sowie der
Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen erfordern jedoch Investitionen in
Milliardenhöhe mit langen Amortisationszeiträumen. Voraussetzung hierfür sind verlässliche
regulatorische Rahmenbedingungen, langfristige Planungssicherheit und sichere
Refinanzierungsmöglichkeiten. Genau diese Voraussetzungen werden durch derzeitig bestehende
Inkonsistenzen im regulatorischen Gesamtrahmen der Wärmewende jedoch zunehmend infrage
gestellt.

Zwar adressiert das GModG die Rolle von Wärmenetzen grundsätzlich, setzt gleichzeitig aber
Anreize, die deren Ausbau und Dekarbonisierung erschweren können. Durch die fortgesetzte
Zulässigkeit fossiler Übergangslösungen drohen neue Gas- und Ölheizungen in bestehenden oder
zukünftigen Fernwärmenetzgebieten weiterhin mit leitungsgebundenen Wärmeversorgungsoptionen
zu konkurrieren. Dies kann zukünftige Anschlussquoten verringern, die Wirtschaftlichkeit von
Wärmenetzprojekten verschlechtern und damit die Refinanzierungs- und Investitionssicherheit für
klimaneutrale Infrastrukturen beeinträchtigen. Hinzu kommt eine regulatorische Schieflage bei den
Dekarbonisierungsvorgaben. Während Wärmenetze nach dem Wärmeplanungsgesetz bereits ab
2030 einen Anteil von mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energien und ab 2040 von mindestens
80 Prozent erreichen müssen, sieht die sogenannte Bio-Treppe für gasbasierte Heizsysteme
lediglich Anteile von 15 Prozent ab 2030 beziehungsweise 60 Prozent ab 2040 vor. Ein solches
Ungleichgewicht schafft kein technologieoffenes Wettbewerbsumfeld, sondern benachteiligt jene
Infrastrukturen, die langfristig den größten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten sollen.

Die Problematik beschränkt sich allerdings nicht nur auf die unterschiedliche Behandlung von
Wärmenetzen und fossilen Heizsystemen. Mit dem Wegfall der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbare-
Energien-Anforderung gelten künftig auch für Gebäudenetze, siehe Punkt III, deutlich geringere
regulatorische Anforderungen als für Wärmenetze, obwohl beide aus Kundensicht vergleichbare
leitungsgebundene Versorgungsformen darstellen und zunehmend auch vertragsrechtlich
gleichbehandelt werden. Dadurch entstehen erhebliche Wettbewerbsverzerrungen und Fehlanreize,
neue Versorgungsprojekte bevorzugt als Gebäudenetz auszugestalten, anstatt sie in bestehende
oder geplante Wärmenetze zu integrieren. Dies gefährdet die Wirtschaftlichkeit bereits geplanter
oder realisierter Transformationsinvestitionen und schwächt die langfristige Entwicklung
klimaneutraler Wärmenetze. Das Wärmeplanungsgesetz sollte daher so weiterentwickelt werden,
dass ein regulatorisches Level Playing Field zwischen funktional vergleichbaren
leitungsgebundenen Versorgungssystemen hergestellt wird. Gleichzeitig dürfen Wärmenetze bei
technologischen Flexibilitäten, beispielsweise hinsichtlich des zulässigen Biomasseeinsatzes, nicht
schlechter gestellt werden als dezentrale Versorgungslösungen.

Darüber hinaus zeigt sich, dass die Wärmewende nur dann erfolgreich umgesetzt werden kann,
wenn die unterschiedlichen regulatorischen Instrumente auf Bundesebene konsistent
ineinandergreifen. Hierfür sind insbesondere drei Stellhebel entscheidend, nämlich die strategische
Infrastruktursteuerung, wirksame Transformationsinstrumente sowie verlässliche ökonomische und
regulatorische Rahmenbedingungen:

•
Erstens muss die kommunale Wärmeplanung eng mit den künftigen
Verteilernetzentwicklungsplänen nach dem Energiewirtschaftsgesetz verzahnt werden,
damit langfristig effiziente Infrastrukturentscheidungen Vorrang erhalten und der
Aufbau volkswirtschaftlich ineffizienter Parallelinfrastrukturen vermieden wird. Es
braucht Kohärenz zwischen GModG, EnWG und KANU 2.0, damit
Heizungsregulierung und Gasnetzplanung widerspruchsfrei ineinandergreifen.

SWM Positionspapier WPG

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•
Zweitens müssen Instrumente wie die Bio-Treppe oder mögliche Grüngasquoten
konsequent an den Zielen der Klimaneutralität ausgerichtet werden. Andernfalls
besteht die Gefahr, fossile Geschäftsmodelle und Importabhängigkeiten zu verlängern
sowie knappe erneuerbare Moleküle ineffizient im Gebäudesektor zu binden.
•
Drittens entscheiden Mietrecht, Preisregulierung und Förderkulissen maßgeblich
darüber, ob die notwendigen Infrastrukturinvestitionen refinanziert werden können und
die Transformation im Gebäudebestand praktisch gelingt.

Die Kosten der Wärmewende müssen dabei gesamtsystemisch und volkswirtschaftlich betrachtet
werden. Zwar führen CO₂-Bepreisung, Netzausbau, Dekarbonisierungsinvestitionen und der Einsatz
erneuerbarer Energieträger zunächst zu steigenden Kosten. Gleichzeitig kann der aktuelle
Regulierungsansatz dazu führen, dass fossile Lösungen kurzfristig wirtschaftlich attraktiver
erscheinen, langfristig jedoch erhebliche Lock-in-Effekte und zusätzliche Kostenrisiken verursachen.
Werden heute erneut Investitionen in fossile Heizsysteme gelenkt, drohen spätere Mehrkosten
durch vorzeitige Abschreibungen, erforderliche Nachrüstungen und eine verzögerte Transformation
der Wärmeversorgung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Deutschland nationale
Emissionsbudgets und europäische Klimavorgaben verfehlt. Die daraus resultierenden Belastungen
durch den Ankauf zusätzlicher Annual Emission Allocations (AEA/jährlicher Emissionszuweisungen)
im Rahmen der Effort-Sharing-Regulation würden letztlich von Wirtschaft und Gesellschaft getragen
werden müssen. Die Compliance-Kontrollen in 2027 und 2032 können dazu führen, dass die
Emissionsverfehlung sogar noch um 8 % erhöht wird und im darauffolgenden Jahr zusätzlich erfüllt
werden muss. Die Wärmewende sollte deshalb konsequent an systemeffizienten Lösungen
ausgerichtet werden, um langfristige volkswirtschaftliche Kosten zu minimieren und Fehlanreize zu
vermeiden.

Aus Sicht der Stadtwerke München braucht es daher einen kohärenten regulatorischen Rahmen,
der Wärmeplanung, Netzplanung, Gebäuderegulierung und Förderpolitik konsequent aufeinander
abstimmt. Nur wenn der Ausbau klimaneutraler Wärmenetze durch wettbewerbsneutrale
Rahmenbedingungen, verlässliche Förderinstrumente und klare ordnungsrechtliche Leitplanken
unterstützt wird, können die notwendigen Investitionen mobilisiert, Fehlentwicklungen vermieden
und die Klimaziele kosteneffizient erreicht werden. Die Wärmewende ist kein isoliertes
Heizungsprojekt, sondern eine lang