Deutscher Naturschutzring und Verbände Stellungnahme zum Referentenentwurf des UVP‑Anpassungsgesetzes in Deutschland; Kritik an pauschalen Ausnahmen bei UVP-Vorprüfungen
UVP-Recht ohne Abstriche beim Umweltschutz - Stellungnahme zum Referentenentwurf | Deutscher Naturschutzring
UVP-Recht ohne Abstriche beim Umweltschutz - Stellungnahme zum Referentenentwurf
Gerichte haben Sinnhaftigkeit und Wert des Instruments der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus kontinuierlich bestätigt. Dennoch werden immer wieder Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat einen Referentenentwurf zu einem UVP-Anpassungsgesetz erarbeitet.
Planungsbeschleunigung ja – aber nicht durch den Abbau von Umweltprüfungen
Der Deutsche Naturschutzring hat unter Federführung der UVP-Gesellschaft und gemeinsam mit den Verbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN), Deutsche Umwelthilfe (DUH), Green Legal Impact (GLI), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Unabhängiges Institut für Umweltfragen (UfU) und WWF Deutschland eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMUKN zu einem UVP-Anpassungsgesetz erarbeitet und am 27.08.2026 dem Ministerium übergeben.
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben“ soll Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Unter anderem sollen bestimmte Änderungsvorhaben – etwa bei Windenergie-, Biogas- oder anderen dem Klimaschutz dienenden Anlagen – künftig von UVP-Vorprüfungen ganz oder teilweise ausgenommen werden. Die Verbände sehen diese pauschalen Ausnahmen kritisch. Ob erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, hängt nicht allein von Art und Größe eines Vorhabens ab. Standortbedingungen, Empfindlichkeit der Schutzgüter und kumulative Auswirkungen spielen eine entscheidende Rolle. Eine fachgerecht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein Verfahrenshemmnis. Sie schafft eine strukturierte Entscheidungsgrundlage, hilft Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und trägt zu rechtssicheren und nachvollziehbaren Verfahren bei.
UVP-Recht einfacher und vollzugstauglicher machen, ohne das Umweltschutzniveau abzusenken
Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf zu einem UVP-Anpassungsgesetz
2026-08-27_uvpg-refentw-verbaendestellungname.pdf ( 280 KB )
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