Stadtverwaltung Freital erteilt Baugenehmigung für Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen in Freital, Brückenstraße 2; Zustellung an Nachbarn per Bekanntmachung ersetzt.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elektronische Ausgabe Seite 1 von 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital – Elektronische Ausgabe www.freital.de/amtsblatt Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Freital nach § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) über die Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben - Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohnungen - in 01705 Freital, Brückenstraße 2, Flurstück Nrn. 229, 288/2, 293/1 und 939/2 jeweils der Gemarkung Deuben
Gemäß § 70 Abs. 3 SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zu- letzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist, wird Folgendes be- kanntgemacht:
Die Stadtverwaltung Freital als sachlich und örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 3. September 2026 eine Baugenehmigung unter dem Aktenzeichen 63/2026/0128/BG im Genehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Das oben angegebene Vorhaben wird unter Beifügung von Nebenbestimmungen genehmigt.
Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- spruch ist bei der Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56, 01705 Freital zu erheben.
Hinweise: Die Zustellung der Baugenehmigung an die Eigentümer benachbarter Grundstücke (Nachbarn) gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 SächsBO wird aufgrund der großen Anzahl von Nachbarn, denen die Baugenehmigung zuzustel- len ist, durch diese Bekanntmachung ersetzt, § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO. Die Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn gilt mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung als bewirkt. Die oben genannte Rechtsbehelfsbelehrung gilt auch gegenüber den Nachbarn. Der vollständige Bescheid und die Verfahrensakte können im Stadtplanungsamt, Sachgebiet untere Bauaufsichtsbehörde, Dresdner Straße 58, 01705 Freital im Zim- mer 313 während der Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten: Mo. und Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr sowie Di. und Do. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Es ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 0351 6476-272 geboten.
Freital, 04.09.2026
Britta Münchow Sachgebietsleiterin untere Bauaufsichtsbehörde
Nr. e091-2026 4. September 2026
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital Elektronische Ausgabe Herausgeber: Stadtverwaltung Freital Büro des Oberbürgermeisters Dresdner Straße 56 01705 Freital Redaktion/Satz Katrin Reis, Büroleiterin (verantwortlich) Matthias Weigel Jona Hildebrandt-Fischer Telefon: 0351 6476-160/-380 E-Mail: amtsblatt@freital.de