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title: "Gemeinderat Bern verbietet Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in Berner Badis; Prävention durch Hausrecht, klare Durchsetzung"
sdDatePublished: "2026-09-04T11:08:00Z"
source: "https://gbbern.ch/blog/vorstoesse/motion-als-richtlinie-keine-versteckten-kameras-in-berner-badis-verbot-von-smart-glasses-mit-aufnahmefunktion-in-stdtischen-bade-und-garderobenanlagen"
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  - "Bern"
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Gemeinderat Bern verbietet Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in Berner Badis; Prävention durch Hausrecht, klare Durchsetzung

Motion als Richtlinie: Keine versteckten Kameras in Berner Badis: Verbot von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in städtischen Bade- und Garderobenanlagen

Motion als Richtlinie: Keine versteckten Kameras in Berner Badis: Verbot von Smart Glasses mit Aufnahmefunktion in städtischen Bade- und Garderobenanlagen

Der Gemeinderat wird wie folgt beauftragt:

Das Tragen und die Verwendung von Brillen und ähnlichen am Körper getragenen Geräten mit integrierter Kamera- oder Aufnahmefunktion (sogenannte Smart Glasses) in den städtischen Frei- und Hallenbädern, einschliesslich Garderoben, Duschen und Saunabereichen, zu verbieten und dieses Verbot in den Benutzungsordnungen der städtischen Badereglementen zu verankern.

Das Badepersonal für die Erkennung solcher Geräte zu sensibilisieren und ihm klare, praxistaugliche Handlungsanweisungen für die Durchsetzung des Verbots zu geben, inklusive Wegweisung im Wiederholungsfall gestützt aus der Hausrecht.

Die Bädegäste mit gut sichtbarer, mehrsprachiger Beschilderung an den Eingängen und in den Garderoben über das Verbot zu informieren.

Zu prüfen, ob das Verbot auf weitere städtische Sport- und Freizeitanlagen mit Garderoben ausgeweitet werden soll, und die Umsetzung mit den Empfehlungen des Schweizerischen Badmeister-Verbands und des Verbands Hallen- und Freibäder zu koordinieren.

Smart Glasses mit eingebauter Kamera sind von gewöhnlichen Brillen kaum zu unterscheiden, filmen und fotografieren auf Knopfdruck oder Sprachbefehl und laden die Aufnahmen unmittelbar auf das Smartphone oder in die Cloud. Die Verkaufszahlen in der Schweiz haben sich im ersten Halbjahr 2026 vervierfacht, einzelne Modelle kosten schon heute wenig mehr als 100 Franken.

In den Badis trifft diese Technologie auf einen Ort, an dem Menschen besonders verletzlich sind: leicht bekleidete Erwachsene, spielende Kinder, Garderoben und Duschen. Wer mit dem Smartphone filmt, ist erkennbar; wer mit einer Kamerabrille filmt, ist es nicht. Die kleine Aufnahmeleuchte ist aus Distanz kaum sichtbar. Genau darin liegt der Unterschied zum Mobiltelefon und die Rechtfertigung für eine gerätespezifische Regel: Es geht nicht um ein generelles Kameraverbot, sondern um Geräte, die verdecktes Filmen zum Normalfall machen. Gewöhnliche Korrekturbrillen und Sonnenbrillen ohne Aufnahmefunktion sind selbstverständlich nicht betroffen.

Der strafrechtliche Schutz greift zu kurz. Unbefugte Aufnahmen sind nur im Geheim- und Privatbereich strafbar; das Areal einer öffentlich zugänglichen Badeanlage gehört in der Regel nicht dazu. Sind Bilder einmal im Netz, kommt jeder Rechtsschutz zu spät. Wirksam ist deshalb die Prävention über das Hausrecht: Die Stadt Bern ist Betreiberin ihrer Bäder und kann die Benutzungsordnungen entsprechend anpassen. Der Vollzugsaufwand bleibt überschaubar, da das Verbot in erster Linie präventiv wirkt und dem Personal eine klare Grundlage gibt, um bei Verdacht einzuschreiten.

Die Branche selbst schlägt Alarm. Der Schweizerische Badmeister-Verband und der Verband Hallen- und Freibäder erarbeiten zurzeit eine gemeinsame Empfehlung für Bade- und Saunabetriebe.

Bern soll nicht warten, bis der erste Missbrauchsfall publik wird. Das Marzili, das Weyermannshaus, die Ka-We-De, das Lorrainebad und das Wylerbad gehören zu den meistbesuchten öffentlichen Räumen der Stadt. Wer dort badet, soll sich darauf verlassen können, nicht unbemerkt gefilmt zu werden. Ein klares, kommuniziertes Verbot schafft Rechtssicherheit für die Gäste und das Personal, und es setzt ein Zeichen, bevor sich ein Graubereich etabliert.

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