Schiesspflichtige Basel-Landschaft Aufgebot zum Nachschiesskurs 21. November 2026 Schiessanlage Lachmatt Pratteln; Disziplinarstrafrecht bei Nichterfüllung droht

Nachschiesskurs 2026

An die Schiesspflichtigen* Aufgebot zum Nachschiesskurs 2026

Alle im Kanton Basel-Landschaft wohnhaften Schiesspflichtigen*, die im Jahr 2026 das obligatorische Programm nicht oder nicht vollständig in einem anerkannten Schiessverein geschossen haben, erhalten hiermit die Aufforderung folgenden Termin wahrzunehmen:

Samstag, 21. November 2026, Schiessanlage Lachmatt in Pratteln, 08:30 – 11:30 Uhr und 14:00 – 16:30 Uhr

Es werden keine persönlichen Marschbefehle zugestellt. Sie unterstehen dem Militärstrafrecht, das Nichter- füllen der Schiesspflicht wird disziplinarisch bestraft.

Kleidung und Ausrüstung: Der Jahreszeit angepasste Zivilkleidung, amtlicher Ausweis mit Foto, persönliches Sturmgewehr, Gewehrputz- zeug, Gehörschutz, Sackmesser, Militärischer Leistungsausweis, Schreiben Schiesspflicht 2026 (Wenn vorhan- den). Das obligatorische Programm kann nur auf 300m mit dem Sturmgewehr geschossen werden.

Dispensationsgesuche: Sind mit entsprechenden Nachweisen (Beweismaterial) per Mail an folgende Adresse zu senden: kreiskommando@bl.ch oder fritz.stauffer@bl.ch

*Schiesspflichtig sind: Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.

500 m Muttenz Pratteln Schiessanlage Lachmatt N Tramhaltestelle Lachmatt, Linie 14