Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion genehmigt Reglement über FEBR Gelterkinden am 3. August 2026; gleicher Tag treten FEBV TSV GebV in Kraft
Genehmigung Reglement | Gemeinde Gelterkinden
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Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2026 beschloss das Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEBR). Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat nun das FEBR am 3. August 2026 vorbehaltlos genehmigt, womit es gleichentags in Kraft getreten ist. Damit sind per 3. August 2026 auch folgende, vom Gemeinderat beschlossene, Erlasse in Kraft getreten: Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEBV), Verordnung für die Tagesstrukturen (TSV) und die Gebührenverordnung (GebV). Die Reglemente sind auf der Gemeindewebsite www.gelterkinden.ch bei den Reglementen aufgeschaltet.
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