Stiftung Akkreditierungsrat verlängert Akkreditierungsfrist in Bremen; bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | Bonn 53113 Vorsitzender des Akkreditierungsrates Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen Prof. Dr. Niclas-Frederic Weisser Doventorscontrescarpe 172c 28195 Bremen Adenauerallee 73 53113 Bonn
Tel 0228 3383060 Fax 0228 33830679 akr@akkreditierungsrat.de www.akkreditierungsrat.de Antragsnummer: 10030774 Bonn, 03.09.2026 Bescheid Verlängerung der Akkreditierungsfrist für die Dauer des Verwaltungsverfahrens Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Weisser, die Akkreditierungsfrist wird gemäß Beschluss des Akkreditierungsrates vom 22.11.2019 (Drs. AR 107/2019) für folgende Studiengänge bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates verlängert:
- Risiko- und Sicherheitsmanagement, B.A.
- Polizeivollzugsdienst, B.A. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Bremen zu erheben. Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird empfohlen, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit der Stiftung Akkreditierungsrat in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.